Das Ziel der Revision der Verteilungsklasse 12, die von den Hitboxen betroffen ist, sowie die Funktionsweise dieser Geräte wurden im SUISAinfo 3.13 (PDF, 730 KB) erklärt. Dennoch sei ergänzt, dass die Hitboxen vorwiegend für die Verteilung der Urheberrechtsvergütungen für Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen im (Diskotheken) und ausserhalb des Gastgewerbes (Messen, Strassenfeste) eingesetzt werden, also an Anlässen, an denen die Musik zwar wichtig ist, aber nicht als einziger Grund für einen Besuch angeführt wird.
Tritt ein DJ in einem Konzert auf, erfolgt die Verteilung hingegen wie bisher auf der Grundlage der Programme, die die Künstler einreichen und von den Organisatoren an die SUISA weitergeleitet werden. Das gilt auch für die Festivals mit elektronischer Musik wie beispielsweise das Electron Festival in Genf. Insgesamt werden für unterhaltende Anlässe mit Live- und Tonträgermusik pro Jahr rund sechs Millionen Franken verteilt, die aus 13 verschiedenen Tarifen stammen. Die Verteilung für Tonträgermusik wird gemäss einer Datenanalyse von Yacast, dem französischen Systembetreiber durchgeführt.
Ziel der Hitboxen ist die gerechte Verteilung an Urheber und Verleger
Für eine repräsentative Auswahl von Clubs, die den verschiedenen Musiksparten und Sprachregionen Rechnung trägt, wurden Statistiker der Universität Zürich beigezogen. Am Anfang gab es bei der Installation seitens der Clubbesitzer einige Vorbehalte gegenüber den Hitboxen. Inzwischen sind diese Vorbehalte weniger geworden. Zuweilen treten technische Probleme bei der Installation oder der Instandhaltung auf. Zum Beispiel können Kabel, die nicht mehr funktionieren oder versehentlich entfernt werden, der Grund für Problemfälle sein.
Andere anfängliche Befürchtungen haben sich widerlegt oder abgeschwächt: Mitunter wurde zu Beginn vermutet, dass das Gerät auch private Gespräche aufzeichnen oder so manipuliert werden könnte, dass es beispielsweise die Musik eines Smartphones anstelle der tatsächlich in der Diskothek gespielten Musik aufnimmt. Die Prüfung einer Probeaufnahme zeigte jedoch, dass private Gespräche nicht hörbar sind. Ausserdem dient ein externes Raummikrofon an der Hitbox als Beweis für die Übereinstimmung zwischen der aufgenommenen Musik und der im Club tatsächlich gespielten Musik.
Die Offenheit der Clubbesitzer gegenüber den Hitboxen ist zu begrüssen. Gerade Betriebe, die Nischenmusik spielen, ermöglichen durch eine Installation, lokale Künstler zu fördern und damit jene Lügen zu strafen, die dem Monitoring-System vorwerfen, es begünstige die Majors und die so genannte Mainstream-Musik. Das Ziel, die Vergütungen möglichst gerecht an die Urheber der gespielten Musik zu verteilen, wird erreicht durch eine möglichst repräsentative Auswahl an Clubs, in denen ein Monitoring stattfindet.
Erkennungsrate über 95%
Die Firma Yacast hat sich vertraglich verpflichtet, eine bestimmte Erkennungsrate zu garantieren. Auch dieser Aspekt wurde während der Testphase genau geprüft. Seit der Einführung der Hitboxen vor zwei Jahren stieg die Erkennungsrate auf 96% im Jahr 2014 und auf 97% im Jahr 2015. Ausserdem wurde ein System eingerichtet, das den Mitgliedern, die die Erkennung ihrer Werke anzweifeln, den direkten Zugang zur Datenbank von Yacast ermöglicht, damit sie ihre Audio-Datei hochladen können. Dazu muss man sich anmelden.
Mehrere Mitglieder und Nutzer wollten die Kriterien kennen, nach denen die Betriebe ausgewählt wurden, in denen eine Hitbox platziert wurde. Zudem baten sie um die Liste dieser Betriebe. Diesem Wunsch konnte nicht nachgekommen werden. Die SUISA muss garantieren können, dass das Monitoring-System nicht manipuliert werden kann. Wenn die Orte bekannt würden, an denen Hitboxen installiert sind, bestünde die Möglichkeit, Auftrittsorte gezielt aufgrund dieser Angaben zu wählen. Dadurch würde die Repräsentativität der Daten und damit die Verteilung der Einnahmen beeinflusst. Es geht also nicht darum, Transparenz zu verhindern oder die Daten zu verschleiern, sondern darum, eine Vertraulichkeit zu gewährleisten, die für ein gutes Funktionieren des Systems unerlässlich ist.
Im Gegenzug können folgende Angaben geliefert werden: 2014 und 2015 wurden 43 beziehungsweise 45 der rund 500 in der Schweiz existierenden Clubs und Diskotheken mit einer Hitbox ausgerüstet. Die Aufnahmen erfolgen nicht kontinuierlich, sondern zu abwechselnden Zeitpunkten, die anhand der Installation im Club für niemanden erkenntlich sind. Die variierenden Aufnahmezeiten sind eine weitere Massnahme, die gewährleiset, dass das System nicht beeinflusst werden kann. Durchschnittlich wurden jährlich rund 6000 Stunden Musik aufgenommen, die nahezu 30 000 Werken zugeordnet werden konnte.
Lo & Leduc vor Beyoncé!
Die Schweiz ist ein Musik-Importland, und die SUISA verteilt jedes Jahr knapp die Hälfte der Einnahmen ins Ausland. Als die SUISA beschloss, eine Verteilung auf der Basis von Hitboxen vorzunehmen, war sie sich vollkommen bewusst, dass sich diese Tendenz bestätigen könnte. Dies war auch der Fall, allerdings weniger klar als befürchtet und mit einigen Überraschungen. Als Beispiel sei der Titel «Jung verdammt» der ausschliesslich aus SUISA-Mitgliedern bestehenden Berner Gruppe Lo & Leduc angeführt. Dieser Titel figurierte im Jahr 2015 unter den zehn meistaufgelegten Titeln und lag weit vor Beyoncés «Crazy in love».
Einer der Gründe für den Einsatz der Hitboxen ist, dass das alte, auf den Programmmeldungen basierende System zu Missbräuchen führte und zudem lückenhaft war. Häufig wurden Meldungen eingereicht, die Musikanlässe in Clubs betrafen, die schon mehrere Monate zuvor ihren Betrieb eingestellt hatten. So floss ein wesentlicher Teil der Einnahmen in die Taschen von Rechteinhabern, die zwar SUISA-Mitglieder, aber nur auf dem Papier Autoren waren – dies zum Nachteil jener Künstler, auch aus der Schweiz, deren Werke tatsächlich aufgelegt wurden.
Die Hitboxen können aus Kostengründen nicht flächendeckend in allen Clubs installiert werden und es kann vorkommen, dass Aufführungen nicht erfasst werden. Jedoch liegen dank dem heutigen System viel mehr Informationen vor, als dies früher mit den manuellen Meldungen von DJ-Programmen der Fall war. Dadurch können die Vergütungen gerechter verteilt werden. Zusätzlich werden die bis anhin hohen Kosten für die «manuelle» Bearbeitung der Daten reduziert.
Heute, da jeder Kunde mit seinem Smartphone die Titel und die Interpreten der in einem Club gespielten Werke erkennen kann, ist es nicht mehr zeitgemäss und glaubwürdig, sich für die Verteilung der Urheberrechtsentschädigungen auf Papiermeldungen zu stützen. Umso mehr, als die Verwertungsgesellschaften explizit die Entwicklung elektronischer Bearbeitungssysteme fordern, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision des Urheberrechts.