Direkt zum Inhalt wechseln
Verteilungs- und Werkkommission

Verteilungs- und Werkkommission: Die Verteilung mitgestalten

Verteilungs- und Werkkommission: Die Verteilung mitgestalten
Für die Verteilungs- und Werkkommission der SUISA werden neue Mitglieder gesucht.
Foto: Juerg Isler, isler-fotografie.ch
Text von Vincent Salvadé und Giorgio Tebaldi
Nächstes Jahr wird die Verteilungs- und Werkkommission neu gewählt werden. Nur 17 der 22 bisherigen Mitglieder stellen sich voraussichtlich zur Wiederwahl, sodass mindestens fünf die Kommission verlassen werden. Interessierte SUISA-Mitglieder können sich bis Ende November 2022 für die Wahl bewerben. Danach wird der SUISA-Vorstand geeignete Kandidatinnen und Kandidaten berufen und diese der Generalversammlung vom 23. Juni 2023 vorschlagen.

121,4 Millionen Franken kann die SUISA aus den Einnahmen von 2021 an Urheber/innen und Verleger/innen verteilen. Für die SUISA-Mitglieder und Auftraggeber/innen ist die Verteilung essentiell: Wer erhält aus welcher Nutzung seiner Werke letztlich wie viel Geld? Wie die Verteilung erfolgt, wird von der Verteilungs- und Werkkommission (VWK) der SUISA vorgeschlagen und vom Vorstand beschlossen.

«Mittendrin statt nur dabei» – SUISA-Urheber/innen und Verleger/innen haben die Gelegenheit, bei Änderungen im Verteilungsreglement direkt mitzubestimmen. Bei der nächsten SUISA-Generalversammlung am 23. Juni 2023 in Zürich wird die Verteilungs- und Werkkommission der SUISA neu gewählt werden. Die VWK besteht aus 22 Mitgliedern, von denen sich voraussichtlich nur 17 zur Wiederwahl stellen werden. Mindestens fünf werden also die Kommission verlassen. Mitglieder der VWK können höchstens drei Mal wiedergewählt werden.

Mehr als nur Affinität zur Musik

Was aber macht ein geeignetes VWK-Mitglied aus? In erster Linie braucht es natürlich eine hohe Affinität zur Musik. Dies ergibt sich allerdings ohnehin mit der Grundvoraussetzung für eine Kandidatur: Es können nur stimm- und wahlberechtigte SUISA-Mitglieder in die Kommission gewählt werden. (Zukünftige) VWK-Mitglieder müssen zudem die Wirkung heutiger Entscheidungen für die Zukunft verstehen. Die Mitglieder der VWK dürfen sich nicht nur auf die eigenen Geschäftsfelder konzentrieren, sondern die Interessen aller Urheber/innen und Verleger/innen vertreten. Und es braucht Zeit: Die Sitzungen der VWK finden zwei Mal im Jahr statt und dauern – mit Anreise und gemeinsamem Mittagessen – jeweils einen Tag. Die Sitzungen brauchen eine gute Vorbereitung seitens der Mitglieder; hierzu gehört vor allem, dass die umfangreichen und manchmal sehr fachspezifischen Dossiers gelesen werden.

Der Mix macht’s aus

Interessierte SUISA-Mitglieder können bis Ende November 2022 ihre Kandidatur einreichen. Danach wird der SUISA-Vorstand der Generalversammlung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Für die Arbeit der VWK ist eine möglichst ausgeglichene Zusammensetzung wichtig. Nicht nur sollten möglichst viele Musikrichtungen vertreten sein, sondern auch alle Sprachregionen der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Zudem muss sich die VWK sowohl aus Komponistinnen und Komponisten, Verlegerinnen und Verlegern wie auch Textautorinnen und Textautoren zusammensetzen. Und letztlich sollte die Kommission auch eine bestmögliche Durchmischung hinsichtlich Alter und Geschlecht aufweisen.

Aufgaben der Verteilungs- und Werkkommission

Die VWK beschäftigt sich primär mit Verteilungsänderungen, die im Verteilungsreglement geregelt werden. Sie erfüllt folgende Aufgaben:

  • prüft die Bestimmungen des Verteilungsreglements und ihre Auswirkungen auf die Verteilungsergebnisse;
  • stellt dem Vorstand Anträge betreffend Änderung des Verteilungsreglements;
  • behandelt in erster Instanz Rekurse gegen Entscheide der Geschäftsleitung über die Einstufung von Sendeprogrammen und über die Schutzfähigkeit von Werken und Bearbeitungen freier Werke;
  • hat beratende Funktion hinsichtlich der Beurteilung von nicht autorisierten Umarbeitungen geschützter Werke und von Plagiaten.

Die VWK ist eine Kommission der SUISA-Generalversammlung; diese kann der Kommission weitere Aufgaben zuweisen. Jedes Kommissionsmitglied hat eine Stimme, abwesende Mitglieder können nicht durch andere Kommissionsmitglieder vertreten werden.

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten schicken ihre Bewerbung bitte bis Ende November 2022 an folgende Adresse:

SUISA
Anke Link
Bellariastrasse 82
CH-8038 Zürich
E-Mail: anke.link (at) suisa (dot) ch

Schreibe einen Kommentar

Alle Kommentare werden moderiert. Bis zur Freischaltung kann es etwas dauern. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines verfassten Kommentars. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, nicht zu veröffentlichen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.