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Die Vorstandssitzungen vom April 2025
Das zwischen 1966 und 1968 erbaute Gebäude des SUISA-Geschäftssitzes an der Bellariastrasse in Zürich ist sanierungsbedürftig. Die Liegenschaft soll zu einem Wohnhaus umgenutzt werden.
Foto: Noë Flum
Bericht aus dem Vorstand von Noah Martin
Im April 2025 tagten der Vorstand und seine vorberatenden Ausschüsse. Die Traktandenliste war wie gewohnt lang und die Themen vielfältig. Über allem standen die erfreulichen Geschäftszahlen von 2024, das erneut ein Rekordjahr war.

Im Jahr 2024 konnte die SUISA erneut mehr erwirtschaften (und verteilen) als im Vorjahr. Dazu beigetragen haben allerdings nicht alle Nutzungsbereiche: Bei den Senderechten, Vergütungsansprüchen, den Aufführungs- und Senderechten aus dem Ausland und den multiterritorialen Online-Einnahmen konnten die Budgetwerte nicht erreicht werden, bei allen anderen Rechtegruppen wurden die Budgetwerte in erfreulichem Masse übertroffen.

Höhere Zusatzverteilung zugunsten der Bezugsberechtigten

Die Einnahmen aus Urheberrechten der Genossenschaft konnten im Vergleich zum Vorjahr um +0,3%, der Gesamtumsatz dank höheren Nebeneinnahmen um +2,1% gesteigert werden. Der Konzern – er umfasst die SUISA Genossenschaft und ihre Tochtergesellschaft Suisa Digital Licensing AG (SUDL) – konnte seinen Umsatz gar um +6% auf CHF 209.9 Mio. steigern und somit erstmals die 200-Millionen-Marke knacken.

Nebst den Genehmigungen von Lagebericht, Konzern- und Jahresabschluss zuhanden der Generalversammlung beschloss der Vorstand aufgrund der guten Nebeneinnahmen und dem Stand freiwerdender Abrechnungsverpflichtungen die Erhöhung der Zusatzverteilung von 1,75% auf 4% auf die im zweiten Semester des Jahres 2025 und die im ersten Semester des Jahres 2026 an Mitglieder, Auftraggeber/innen und Schwestergesellschaften abgerechneten Gelder (inkl. Nachverrechnungen).

Generalversammlung

Die Generalversammlung beschliesst im Jahr 2025 neben den wiederkehrenden statutarischen Geschäften auch über die Revision des Entschädigungsreglements für Vorstandsmitglieder und wählt die Nachfolge der zurücktretenden Ständerätin Johanna Gapany in den Vorstand.

Das Entschädigungsreglement für Vorstandsmitglieder sieht die Entrichtung von Taggeldern für die Teilnahme an Sitzungen vor. Eine solche Tagespauschale ist bei ordentlichen Sitzungen des Vorstands angemessen, denn die Sitzungen dauern in der Regel den ganzen Tag und brauchen vorgängig eine Vorbereitung durch die Vorstandsmitglieder. Infolge steigender Komplexität des Geschäfts stehen aber immer häufiger ausserordentliche, kürzere Sitzungen an der Tagesordnung. Für diese kurzen Sitzungen erscheint eine Tagespauschale zu hoch. Da das Entschädigungsreglement aber bislang keine angemessene Entschädigung für kürzere Sitzungen vorsieht, hat der Vorstand beschlossen, der Generalversammlung die Einführung einer entsprechenden Bestimmung zu beantragen.

Des Weiteren hat sich ein vom Präsidenten einberufener Nominationsausschuss intensiv mit der Suche nach einer geeigneten Nachfolge für das zurücktretende Vorstandsmitglied Johanna Gapany befasst und dem Vorstand für die Ersatzwahl die Kandidatur von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt vorgeschlagen. Sowohl der vorberatende Ausschuss für Organisation und Kommunikation wie der Gesamtvorstand sind dieser Empfehlung im April gefolgt.

Sanierungsbedürftige Liegenschaft

Die SUISA ist Eigentümerin des mittlerweile rund sechzig Jahre alten Gebäudes an der Bellariastrasse 82 in Zürich, in dem sie ihren Geschäftssitz hat. Da das Haus mittlerweile sanierungsbedürftig ist, befasste sich der Vorstand bereits letztes Jahr mit der Frage, ob die Liegenschaft entweder saniert oder gewinnbringend umgenutzt werden sollte.

Der Vorstand hat im Dezember 2024 auf Empfehlung des vorberatenden Ausschusses für Finanzen und Kontrolle hin der Umnutzung des Gebäudes zu einem Wohnhaus zugestimmt. Die weiteren Schritte sollen mit Beratung eine Bauherrentreuhandfirma vorbereitet werden. Der Vorstand genehmigte im April 2025 den Auftrag an den aus einer Evaluation durch die Geschäftsleitung empfohlenen Anbieter und die damit verbundenen Kosten.

Mindestbetrag für die Verteilung der Privatsender-Einnahmen

Die Verteilung aus den Sendungen von Musik in den Privatradio- und Privat-TV-Sendern wird gemäss Verteilungsreglement (Ziff. 4.2.3) pro Sender anhand der jeweils ausgestrahlten Musik (ohne Werbemusik) vorgenommen. Aus Kosten- und Effizienzgründen muss jedoch die von einem Sender bezahlte Entschädigung eine bestimmte Mindesthöhe erreichen. Dieser Betrag wird vom Vorstand jährlich festgesetzt.

Im Jahr 2017 hat der Vorstand entschieden, diesen Mindestbetrag von CHF 15 000 auf CHF 5000 zu senken. Dank dieser seit dem 1. Januar 2018 geltenden tiefen Grenze können auch die eingenommenen Gelder von weniger populären Privatsendern zielgerichtet verteilt werden. An dieser bewährten Praxis hielt der Vorstand entschlossen fest und beschloss, die niedrige Grenze von CHF 5000 auch im Jahr 2026 beizubehalten.

Jahresrechnung 2024 der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge

Die Mitglieder des SUISA-Vorstands amten auch als Stiftungsräte der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge (UVF). Die 1941 gegründete Stiftung bezweckt die Unterstützung der Altersvorsorge von Mitgliedern und Auftraggebern/innen der SUISA und wird durch einen Abzug von 7,5% auf allen Abrechnungen von Aufführungs- und Senderechten und Vergütungsansprüchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein finanziert. Der Stiftungsrat befasste sich mit der (sehr guten) finanziellen Lage der Stiftung und genehmigte deren Jahresrechnung 2024.

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