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Neuigkeiten aus der Vorstandssitzung vom Dezember 2024
Live-Konzerte (im Bild: Crimer) bieten Emotionen und sind beliebt: Im Bereich Aufführungsrechte hat die SUISA für das Geschäftsjahr 2025 eine Steigerung der Einnahmen budgetiert.
Foto: Tabea Hüberli & Dirk Hoogendoorn
Bericht aus dem Vorstand von Noah Martin
Am 16. und 17. Dezember 2024 trafen sich die Vorstandsmitglieder zu ihrer letzten Sitzung des Jahres. Neben verschiedenen weiteren Themen wurde das Budget für das nächste Geschäftsjahr abgesegnet.

Für das Jahr 2025 rechnet die Geschäftsleitung erneut mit steigenden Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Betrachtet man die Rechtebereiche im Einzelnen, ist allerdings nicht überall eine Steigerung zu erwarten. So budgetiert die Geschäftsleitung im Bereich Senderechte rückläufige Einnahmen, während im Bereich Aufführungsrechte von einem Anstieg der Einnahmen ausgegangen wird. Die Kosten sinken gleichzeitig um -0,1% von CHF 39,22 Mio. auf CHF 39,18 Mio. (vor Aktivierung der Investitionsprojekte und ohne Berücksichtigung möglicher Buchverluste auf Wertschriften).

Infolge dieser positiven Entwicklungen können auch die Verwaltungskostenabzüge auf bisherigem Niveau gehalten bzw. gesenkt werden. Eine Senkung des Kostenabzugs ist im Bereich Grosskonzerte vorgesehen. So hat der Vorstand bereits im Oktober 2024 beschlossen, dass auf Grosskonzerte mit einem Umsatz von bis zu CHF 500 000 pro Konzert insgesamt, also inklusive soziokultureller Abzüge, 15% betragen soll und auf Grosskonzerte mit einem Umsatz über CHF 500 000 insgesamt 11,1%. Hinsichtlich eines neuen Tarifs bzw. einer neuen Lizenz für Musiknutzungen zum Zweck des Trainings von GenAI-Algorithmen rechnet die Geschäftsleitung mit einem Kostenabzug in Höhe von 15%.

Aus alldem resultiert auch eine höhere Verteilsumme. Sie steigt im Budget 2025 auf einen Rekordwert von CHF 154,1 Millionen.

Verteilungsreglement – Revision der Ziffer 3.5: Verzicht auf Programme und Meldungen

Unter Umständen, namentlich wenn dies mit unzumutbarem Aufwand verbunden wäre, darf die SUISA von einer programmbasierten Verteilung absehen, so sieht es das Gesetz vor. In Ziffer 3.1 Abs. 3 des Verteilungsreglements der SUISA (VR) wird diese Möglichkeit allgemein festgehalten, während in Ziffer 3.5 des VR konkrete Konstellationen aufgezeigt werden, in denen die Verteilung unter Verzicht auf Programme und Meldungen erfolgt.

Dem Vorstand wurde hinsichtlich der sprachlichen und inhaltlichen Modernisierung sowie der verbesserten systematischen Eingliederung der Regelung eine Änderung der Ziffer 3.5 VR beantragt. Er genehmigte diese Änderung infolge vormaliger Empfehlungen seitens der Verteilungs- und Werkkommission (VWK) sowie des ständigen Ausschusses für Tarife und Verteilung (T+V). Die beschlossenen Änderungen treten mit Genehmigung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sowie durch das Amt für Volkswirtschaft im Fürstentum Liechtenstein in Kraft.

Vertragliche Verlängerung des Joint Ventures Mint

Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der gemeinsam mit der amerikanischen Gesellschaft gegründeten Beteiligungsgesellschaft Mint Digital Services AG existieren verschiedene vertragliche Vereinbarungen zwischen den Muttergesellschaften SUISA und SESAC, aber auch zwischen den Gesellschaften SUISA und Mint.

Die meisten Verträge stammen aus der Gründungszeit des Joint Ventures Mint im Jahr 2017 und wurden für eine zehnjährige Laufzeit vereinbart. Seit 2017 hat das Unternehmen Mint im globalen (Online-)Verwertungsmarkt Fuss gefasst und sich weiterentwickelt. Die Geschäftsleitung beantragte dem Vorstand eine vorzeitige Erneuerung und Anpassung des Vertragswerks an die aktuellen Gegebenheiten. Der Vorstand stimmte der Erneuerung der Verträge zu.

Organigramm

Neben dem Budget genehmigte der Vorstand im Dezember auch das SUISA-Organigramm, das im Jahr 2025 eine wichtige Änderung erfährt: Es wird eine Business-Development-Stelle geschaffen. Sie wird sich zuvorderst um die Lizenzierung von Musiknutzungen zum Zweck des Trainings von generativer künstlicher Intelligenz kümmern und dazu entsprechende Grundlagen erarbeiten. Als Verantwortlicher wurde von der Geschäftsleitung Noah Martin bezeichnet, der seit Februar 2022 (und weiterhin) auch das Generalsekretariat der SUISA leitet. Für die neue Aufgabe steht ihm Benjamin Gut zur Seite, Toningenieur und Jurist mit Spezialisierung in aktuellen Themen des Urheberrechts.

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