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Generalversammlung

Generalversammlung 2022: Endlich wieder von Angesicht zu Angesicht

Generalversammlung 2022: Endlich wieder von Angesicht zu Angesicht
Nach zweijährigem Unterbruch kann die Generalversammlung 2022 der SUISA am 17. Juni im Bierhübeli Bern wieder mit physischer Präsenz durchgeführt werden.
Foto: Sibylle Roth
Text von Andreas Wegelin
Nach einer pandemiebedingten Pause findet seit 2019 zum ersten Mal wieder eine Generalversammlung der SUISA mit physischer Präsenz der Mitglieder im Bierhübeli in Bern statt. Die Genossenschafter und Genossenschafterinnen sind aufgefordert, möglichst zahlreich zu erscheinen und über die Geschicke ihrer Gesellschaft mitzubestimmen.

Am Freitag, 17. Juni 2022, um 11 Uhr wird es endlich wieder soweit sein: Nach einer musikalischen Einstimmung durch die Berner Electro-Swing-Gruppe Klischée wird der Präsident des Vorstandes, Xavier Dayer, die diesjährige SUISA-Generalversammlung eröffnen.

Die Mitglieder werden über den Geschäftsgang der SUISA im vergangenen Jahr informiert und sind aufgefordert, das trotz der Pandemie glimpflich ausgefallene Jahresergebnis 2021 (–10% im Vergleich zum Rekordjahr 2019) zu genehmigen. Neben den weiteren statutarischen Geschäften werden auch die Sicherung der Finanzierung der Online-Lizenzierung durch die Tochtergesellschaft Mint Digital Services AG und eine Statutenrevision zur Verbesserung der Corporate Governance zur Diskussion und Beschlussfassung gelangen.

Ersatzwahl, Grussadresse und Deklaration gemäss EU-Richtlinie

Nach 10 Jahren Vorstandszugehörigkeit hat sich das Verlegermitglied Christian Siegenthaler (Management von Patent Ochsner) entschlossen, aus dem Vorstand zurückzutreten. Der Vorstand schlägt als Nachfolger Christian Baumgartner, Unternehmensberater und Investor, vor.

Unser letztes Jahr neu gewähltes Vorstandsmitglied, Ständerätin Johanna Gapany, wird sich mit einer Grussadresse aus der Politik an die Mitglieder wenden.

Schliesslich werden gemäss den Vorschriften der EU-Richtlinie zu den Verwertungsgesellschaften und dem liechtensteinischen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) erstmals die Deklarationen der Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsleitung offengelegt zu Fragen ihrer Beteiligung an der SUISA, Höhe der Vergütungen/Entschädigungen und zu tatsächlichen oder möglichen Interessenskonflikten.

Stimmberechtigte Mitglieder herzlich willkommen

Die Generalversammlung ist nur für Genossenschafterinnen und Genossenschafter, das heisst stimmberechtigte Mitglieder (siehe Infobox am Ende des Textes), zugänglich. Diese Mitglieder werden bis Ende Mai per Briefpost eine schriftliche Einladung mit den Anmeldeunterlagen erhalten. Die Einladung enthält das Tagesprogramm und zusätzliche Informationen über die an der GV anstehenden Traktanden und Geschäfte.

Ich hoffe, dass Sie möglichst zahlreich an der Generalversammlung teilnehmen, und freue mich zusammen mit meiner Kollegin Irène Philipp Ziebold und meinem Kollegen Vincent Salvadé sowie weiteren Mitarbeitenden der SUISA auf den Austausch mit Ihnen. Endlich wieder von Angesicht zu Angesicht.

Neue Kriterien für stimmberechtigte Mitglieder
Der SUISA-Vorstand hat im Dezember 2020 beschlossen, die Kriterien für stimmberechtigte Mitglieder anzupassen. Urheber/innen und Verleger/innen werden als stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen, wenn sie mindestens ein Jahr bei der SUISA Auftraggeber/innen waren und seit ihrer Anmeldung mindestens 3000 Franken ausbezahlt bekommen haben; bislang waren es 2000 Franken. Diese Änderung ist 2021 in Kraft getreten.
Zudem wird das Mitgliedschaftsverhältnis wieder in ein Auftragsverhältnis umgewandelt, wenn ein Mitglied während der letzten zehn Jahre für seine Werke weniger als gesamthaft 3000 Franken Verteilbetrag erhalten hat.

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