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Neuerungen bei den Mitgliederdiensten der SUISA
Die SUISA baut laufend ihre Online-Dienstleistungen für Mitglieder wie Kunden/innen in Richtung Selfservices aus.
Foto: PopTika / Shutterstock.com
Text von Irène Philipp Ziebold und Claudia Kempf
Die SUISA baut seit Jahren ihr Online-Angebot insbesondere für Urheber/innen und Verleger/innen von Musik aus. Der Schlüsselbegriff ist Selfservices: Mitglieder sollen einfach und bequem alle Dienstleistungen der SUISA online abrufen können. Dies spart nicht nur Zeit für die Mitglieder: Die SUISA kann somit auch ihre Effizienz steigern und folglich mehr Geld an die Bezugsberechtigten verteilen. Im 2022 werden auch die Bedingungen für die Mitgliedschaft angepasst.

Im Juni 2021 hat die SUISA einen Meilenstein für ihre Mitglieder gesetzt: Mit der Lancierung des Royalty Reports erhalten die Urheber/innen und Verleger/innen von Musik dank leicht verständlichen Grafiken einen raschen Überblick über die Entwicklung der Urheberrechtseinnahmen der letzten fünf Jahre. Zudem ermöglicht das Tool per Mausklick individuelle Auswertungen.

Selfservices: Online-Dienstleistungen werden laufend ausgebaut

Mit dieser Neuerung hat die SUISA einen grossen Schritt in Richtung Selfservices gemacht: Mitglieder wie Kundinnen und Kunden sollen möglichst einfach via Internet alle für sie relevanten Informationen und Dienstleistungen der SUISA erhalten. Seit einigen Jahren baut die SUISA zu diesem Zweck ihre Online-Dienstleistungen laufend aus. Zukünftig werden die Urheber/innen, Verleger/innen sowie auch die Nutzer/innen von Musik immer mehr Dienstleistungen einfach und bequem über Webportale nutzen können. Die SUISA wird zeitnah auf ihren Kanälen über neue Dienstleistungen informieren.

Davon profitieren zum einen die Mitglieder: Statt mit zeit- und kostenaufwändigen Anfragen über Telefon, Brief oder E-Mail können im persönlichen Zugang zum Mitgliederportal «Mein Konto» sämtliche Daten über das Auftragsverhältnis mit der SUISA online abgerufen werden. Zum anderen profitiert auch die SUISA davon, in dem sie Zeit und Kosten für Beratung via Telefon, E-Mail oder Post spart. Was wiederum den Urhebern/innen und Verlegern/innen Vorteile bringt, da die SUISA dank der Kosteneinsparungen mehr Geld an die Bezugsberechtigten verteilen kann.

Neue Kriterien für stimmberechtigte Mitglieder

Der SUISA-Vorstand hat im Dezember 2020 beschlossen, die Kriterien für stimmberechtigte Mitglieder anzupassen. Urheber/innen und Verleger/innen werden als stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen, wenn sie mindestens ein Jahr bei der SUISA Auftraggeber/innen waren und seit ihrer Anmeldung mindestens 3000 Franken ausbezahlt bekommen haben; bislang waren es 2000 Franken. Diese Änderung ist 2021 in Kraft getreten.

Zudem wird das Mitgliedschaftsverhältnis wieder in ein Auftragsverhältnis umgewandelt, wenn ein Mitglied während der letzten zehn Jahre für seine Werke weniger als gesamthaft 3000 Franken Verteilbetrag erhalten hat. Diese Anpassung erfolgt gemäss Ziff. 5.5.4 der SUISA-Statuten:

5.5 Die Mitgliedschaft erlischt:
[…]
5.5.4 durch die Umwandlung der Mitgliedschaft in ein Auftragsverhältnis, wenn die an das Mitglied ausbezahlten Entschädigungen während zehn Jahren den vom Vorstand der SUISA festgesetzten Mindestbetrag nicht erreichen; […]

Auftraggeber/innen sind den stimmberechtigten Mitgliedern in Bezug auf das Finanzielle gleichgestellt. Sie haben – wie die Mitglieder – den gleichen Anspruch auf Lizenzierung und Verteilung der Einnahmen auf die Werke, die gesendet, aufgeführt, vervielfältigt oder online genutzt werden. Hingegen haben sie kein Stimmrecht an der Generalversammlung der Genossenschaft.

Veränderte Mitgliederstruktur der SUISA

Grund für diese Anpassung ist die heutige Mitgliederstruktur der SUISA: Ende 2020 zählte die SUISA über 12 000 stimmberechtigte Mitglieder und fast 28 000 Auftraggeber/innen. Von diesen über 40 000 Bezugsberechtigten generieren lediglich knapp 60% Einnahmen aus der Nutzung ihrer Werke. Mehr als ein Drittel der Auftraggeber/innen und Mitglieder erhält gar nie eine Abrechnung, weil deren Werke weder aufgeführt, aufgenommen, gesendet noch online genutzt werden. Auch von den über 12 000 stimmberechtigten Mitgliedern hat fast die Hälfte in den letzten Jahren kaum Urheberechtseinnahmen generiert.

Obwohl die SUISA für diese Mitglieder hinsichtlich Einkommen kaum von Bedeutung ist, konnten auch sie an der SUISA-Generalversammlung über die Geschicke der Genossenschaft entscheiden. In Zukunft sollen ausschliesslich diejenigen Mitglieder, für welche die SUISA eine wesentliche Einnahmequelle darstellt, über die an der Generalversammlung vorgelegten Themen der SUISA beschliessen können.

Diejenigen Mitglieder, welche die genannten Bedingungen nicht erreichen, werden wieder zu Auftraggeber/innen ohne Stimmrecht an der Generalversammlung. Die Betroffenen erhalten im Januar 2022 einen Brief, in dem sie persönlich darüber informiert werden.

Registrieren Sie sich jetzt für «Mein Konto»

Profitieren Sie von den Online-Dienstleistungen der SUISA und registrieren Sie sich jetzt auf dem Mitgliederportal «Mein Konto»: www.suisa.ch/mein-konto. Hier erhalten alle Bezugsberechtigen, Mitglieder wie Auftraggeber jederzeit (7 x 24 Stunden) Auskunft über ihre Abrechnungen und können Werke anmelden oder Nachforschungen anstossen.

1 Antwort zu “Neuerungen bei den Mitgliederdiensten der SUISA

  1. LINDE HANS-MARTIN sagt:

    Die sicherlich gutgeplanten Neuerungen sind viel zu umständlich und nichts für ein normales SUISA-Mitglied.

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