Bei den Tarifverhandlungen gab es 2022 folgende Schwerpunkte:
Privatkopie
Bereits 2021 haben wir einen neuen Gemeinsamen Tarif 4i (GT 4i) ausgehandelt, der das private Kopieren auf digitale Medien betrifft. In der Vergangenheit galt der Tarif bereits für Smartphones und Tablets. Nun wurde er in Absprache mit den Verbänden auch auf Laptops und externe Festplatten ausgeweitet. Für all diese Geräte wurde eine einheitliche Vergütung vorgesehen. Der Tarif wurde am 21. Mai 2022 von der Schiedskommission genehmigt und trat am 1. Juli in Kraft. Da Leerträgervergütungen immer ein umstrittenes Thema sind, stellt der neue Tarif eine positive Entwicklung dar. Zumal er zu einer deutlichen Erhöhung unserer Einnahmen für Privatkopien führen dürfte.
Parallel dazu verhandeln wir (seit einiger Zeit) über eine neue Vergütung für Privatkopien, die in der Cloud mithilfe von Systemen wie Dropbox, Google Drive usw. angefertigt werden. Wir sind der Meinung, dass es in der Schweiz eine Rechtsgrundlage für eine solche Vergütung gibt, in Europa wurde die Frage aber diskutiert. Nun hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 24. März 2022 entschieden, dass in der Cloud angefertigte Kopien tatsächlich vergütungspflichtige Privatkopien sind. Der Gerichtshof entschied, dass es den Mitgliedstaaten obliegt, die Modalitäten dieser Vergütung festzulegen, die jedoch mit den bereits bestehenden Vergütungen koordiniert werden müssen. Insgesamt ist diese europäische Entscheidung für die Rechteinhaber günstig und dürfte die Verhandlungen auch in der Schweiz erleichtern. Die ersten Marktdaten, die wir im Sommer 2022 erhielten, zeigten jedoch, dass ein unabhängiger Tarif für die Cloud kaum rentabel sein würde: Die zu erhebenden Vergütungen stünden wahrscheinlich in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Verwaltung des Tarifs (insbesondere weil die wichtigsten Anbieter ihren Sitz im Ausland haben). Daher verhandeln wir derzeit über eine Integration des Bereichs Cloud in den GT 4i. Dies würde für die SUISA keine zusätzlichen Verwaltungskosten verursachen, da die Vergütung für Kopien in der Cloud von den bestehenden Kunden des GT 4i bezahlt würde. Diese Verhandlungen werden 2023 fortgesetzt.
Tarif mit der SRG
Im Frühjahr 2022 verhandelten wir mit der SRG über eine Integration der von der SRG getätigten Online-Nutzungen in den Tarif A. Diese Nutzungen waren bisher in einem separaten Vertrag zwischen der SUISA und der SRG geregelt. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) war jedoch der Ansicht, dass sie in den Tarif A integriert werden müssten, wenn die SUISA die Bezugsberechtigten für die von der SRG durchgeführten Online-Nutzungen ihrer Werke zu Lasten dieses Tarifs vergüten wollte. Nachdem die SRG zugestimmt hatte, konnte ein neuer, ergänzter Tarif A am 14. Dezember 2022 von der Schiedskommission genehmigt werden und dieser trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Parallel dazu begannen wir, mit der SRG über den ab 2024 geltenden Tarif zu verhandeln. Zwei Tatsachen machen die Situation unsicher: Erstens könnten politische Entwicklungen die Einnahmen der SRG negativ beeinflussen, insbesondere aufgrund der Volksinitiative «200 Franken sind genug» (welche die Gebühren für Haushalte und Unternehmen drastisch senken will); zweitens wird die Medienkonvergenz bald eine Überprüfung der Tarifstruktur erforderlich machen: Eine klare Grenze zwischen Radio und Fernsehen verschwindet zunehmend, Inhalte werden zunehmend transmedial, d. h. für die Nutzung in Radio, Fernsehen und Internet erstellt. Dieser Trend befindet sich jedoch noch in den Anfängen und wird den Tarif erst in einigen Jahren beeinflussen. Ebenso dürfte sich eine ungünstige politische Entwicklung frühestens ab 2026 auswirken. Unter diesen Umständen haben wir uns dafür entschieden, der SRG eine Verlängerung des aktuellen Tarifs mit nur wenigen Aktualisierungen für einen relativ kurzen Zeitraum vorzuschlagen (2024 und 2025, mit zwei Verlängerungsoptionen für je ein Jahr). Parallel dazu diskutieren wir mit der SRG bereits den nächsten Tarif, um den politischen und technischen Entwicklungen unter den bestmöglichen Bedingungen begegnen zu können. Diese Gespräche werden also auch 2023 fortgesetzt.
Konzerte und andere Veranstaltungen
Die SUISA hat das Ziel, ihren Gemeinsamen Tarif K vor allem für kleinere Veranstaltungen zu vereinfachen, um Verwaltungskosten zu sparen und den Zugang zu Musik zu fördern. Die an den Verhandlungen beteiligten Verbände sind jedoch generell der Ansicht, dass der Tarif ungerecht geworden sei, und fordern eine deutliche Senkung der zu zahlenden Entschädigungen. Sie sind der Ansicht, dass der Tarif einerseits die hohen Kosten der Veranstalter und Organisatoren und andererseits die nichtmusikalischen Faktoren, die das Publikum zum Besuch eines Konzerts veranlassen, nicht ausreichend berücksichtigt. Damit stellen die Verbände jedoch grundlegende Prinzipien des Urheberrechts und des Tarifrechts in Frage, was für die SUISA nicht akzeptabel ist.
Im Dezember 2022 kündigten drei der an den Verhandlungen beteiligten Verbände den aktuellen Tarif mit Wirkung auf Ende 2023. Die SUISA muss daher der Schiedskommission einen neuen Tarif vorschlagen, und zwar bis Ende Mai 2023, um die in der Urheberrechtsverordnung vorgesehene Frist einzuhalten. Bis dahin werden die Verhandlungen mit dem Ziel fortgesetzt, eine Lösung zu finden. Es ist jedoch möglich, dass die Verhandlungen nicht zu einer Einigung führen und die Schiedskommission entscheiden muss.
Der Geschäftsbericht 2022 enthält die relevanten Zahlen und Informationen zum Geschäftsjahr 2022 der SUISA Genossenschaft und Gruppe. Informative Artikel beleuchten die Einnahmen, politische Entwicklungen sowie die Tarifverhandlungen im vergangenen Jahr.
www.suisa.ch/geschaeftsbericht