Der Vorstand und seine ständigen Ausschüsse widmeten sich im Herbst im Rahmen der Strategieberatungen auch spezifisch der Vorgehensweise hinsichtlich der Lizenzierung von Musik für das Training von künstlich-intelligenten Musikgeneratoren.
Unternehmensstrategie
Die Geschäftsleitung passt die Unternehmensstrategie der SUISA jedes Jahr den geänderten Umständen an und legt sie dem Vorstand zur Genehmigung vor. Weiterhin baut die Strategie auf dem bewährten Dreisäulenprinzip auf: Lizenzierung des Weltrepertoires in der Schweiz und in Liechtenstein (1. Säule), Lizenzierung des SUISA-Repertoires für Online-Nutzungen weltweit (2. Säule) und Erwirtschaftung von Nebeneinnahmen zur Kostendeckung (3. Säule).
Mehr Gewicht wird in der überarbeiteten Strategie dem Ziel beigemessen, das System der (obligatorischen) kollektiven Rechteverwertung zu stärken. Ein Grossteil der Werknutzungen kann nur mittels Kollektivverwertung optimal erfasst werden. Die SUISA sieht sich jedoch immer wieder mit Versuchen der Umgehung dieses Systems durch Dritte konfrontiert. Deshalb gewinnt die strategische Fokussierung dieser Thematik an Bedeutung.
Die «KI-Strategie»
Damit künstlich-intelligente Musikgeneratoren wie z. B. Suno oder Udio überhaupt funktionieren können, brauchen sie Trainingsdaten. Entsprechende KI-Modelle bedienen sich deswegen an urheberrechtlich geschützten Musikwerken, um von ihnen zu lernen. Dieses Training erfolgt bisweilen aber ohne Zustimmung der Rechteinhaber/innen und somit illegal.
Bereits im Dezember 2023 hat sich der Vorstand mit Fragen rund um das sich rasch entwickelnde Phänomen der «Generative Artificial Intelligence» (GenAI) auseinandergesetzt und beschlossen, die Lizenzierung dieser neuartigen Form von Musiknutzung voranzutreiben. Die SUISA und ihre ausländischen Schwestergesellschaften sind seit dem Aufkommen dieser neuen Technologie bestrebt, für ihre Mitglieder eine Entschädigung auszuhandeln. Die Komplexität der Sachlage und die damit verbundene Rechtsunsicherheit erfordern allerdings internationale Koordination und durchdachtes Vorgehen. Im Vorstand wurde die diesbezügliche Strategie eingehend diskutiert und weiter verfeinert.
Neue Praxis bei der Lizenzierung von Grosskonzerten
Immer häufiger ist die SUISA im Bereich der Verwertung von Aufführungsrechten von Grosskonzerten mit Direktlizenzierungsbestrebungen von Rechteinhaberinnen oder Rechteinhabern konfrontiert. Wenn einzelne Akteurinnen und Akteure gewisse Lizenzierungen individuell vornehmen, hat das negative Folgen für das System der kollektiven Verwertung. Denn die grösstmögliche und möglichst lückenlose Bündelung der Rechte ist Voraussetzung, dass die kollektive Verwertung wirtschaftlich und mit hohem Qualitätsstandard betrieben werden kann.
Der Vorstand hat eine Änderung bei den Kostenabzügen für Grosskonzerte beschlossen, um dem fortschreitenden Aufkommen solcher Direktlizenzierungen entgegenzuwirken. Diese Massnahme betrifft einzig Konzerte, die an Orten mit einem Fassungsvermögen von mindestens 5000 Personen stattfinden und bei denen mindestens 60% der gespielten Werke von den auftretenden Interpretinnen und Interpreten geschaffen wurden.
Kostenträgerrechnung
Bei der sogenannten Kostenträgerrechnung handelt es sich um ein strategisches Führungsinstrument, das angibt, welche Bereiche im Kernprozess welche Kosten verursachen. Sie ordnet dementsprechend alle anfallenden Kosten einem bestimmten «Kostenträger» zu, also z. B. einem Tarif, damit ersichtlich wird, wie teuer die Verarbeitungskette von der Rechnungsstellung bis hin zur Verteilung im jeweiligen Bereich ist. Ziel ist es, zu verstehen, welche Leistungen wie viel kosten, um daraus strategische Massnahmen abzuleiten. Der Vorstand setzte sich mit der ihm vorgelegten Kostenträgerrechnung eingehend auseinander und zog die für die Strategie relevanten Schlüsse daraus.