Der Geschäftsbericht 2023 ist umfangreicher als seine Vorgänger. Und zwar nicht (nur), weil die Zahlen grösser wurden – rund CHF 206 610 000 Umsatz hat die SUISA im Jahr 2023 erwirtschaftet –, sondern weil erstmals ein Transparenzbericht im Geschäftsbericht enthalten ist. Aber zurück zu den Zahlen: Die Jahresrechnung 2023 schliesst mit einem Erfolg für die Bezugsberechtigten ab. Die Verteilsumme konnte erneut um 10% gesteigert werden. Die Kosten konnten dank hoher Ausgabendisziplin im Rahmen des gesetzten Budgets gehalten werden. Die 100%-Tochter der SUISA für das Online-Geschäft, SUISA Digital Licensing (SUDL), erzielt im Jahr 2023 zum dritten Mal in Folge Gewinn.
Zusatzverteilung zugunsten der Bezugsberechtigten
Zusammen mit der Genehmigung des Jahresabschlusses zuhanden der Generalversammlung beschloss der Vorstand die Ausrichtung einer Zusatzverteilung zugunsten der Bezugsberechtigten in Höhe von 1,75% auf die im zweiten Semester des Jahres 2024 und die im ersten Semester des Jahres 2025 an Mitglieder, Auftraggeber/innen und Schwestergesellschaften abgerechneten Gelder (inkl. Nachverrechnungen) sowie eine Prämie zugunsten der Mitarbeitenden der Genossenschaft SUISA in Höhe von 1,5% des im Jahr 2023 bezogenen Salärs.
Änderung im Verteilungsreglement
Ziffer 1.4 des SUISA-Verteilungsreglements (VR) regelt die Handhabung von unklaren Verhältnissen in Bezug auf die Berechtigten am Werkertrag. Sind diese Verhältnisse unklar, kann die Auszahlung von Geldern blockiert werden. Wenn nach verstrichener Frist keine Klage eingereicht wurde, ist die SUISA berechtigt, die Gelder freizugeben und gemäss der ihr vorliegenden Dokumentation zu verteilen.
Es kann aber vorkommen, dass die SUISA trotz fehlender fristgerechter Klage Grund zur Annahme hat, dass ihre Dokumentation nicht korrekt ist und eine Auszahlung auf dieser Basis ungerechtfertigt erscheint. Für diese Fälle regelte Ziffer 1.4 VR bislang nicht, wie die SUISA vorgehen soll. Der Vorstand beschloss deshalb eine neue Klausel, wonach die Auszahlung von Anteilen trotz verstrichener Frist zur Klageeinleitung weiterhin aufgeschoben werden kann, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Begünstigten sich unrechtmässig bereichern könnten.
Die Änderung des Verteilungsreglements tritt mit Genehmigung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sowie durch das Amt für Volkswirtschaft im Fürstentum Liechtenstein in Kraft.
Künstliche Intelligenz – Positionspapier Swisscopyright
Ende 2023 gab der Bundesrat beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in Auftrag, eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von KI zu erstellen, mit Frist bis Ende 2024. Als Zusammenschluss der schweizerischen Verwertungsgesellschaften tritt Swisscopyright für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte und für die Interessen der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber ein. Swisscopyright hat nun ein Positionspapier verfasst.
IT-Schwerpunkt – «wir sind auch ein Informatik-Dienstleister»
Der Vorstand hat permanente Ausschüsse, die sich vertieft mit verschiedenen Themen auseinandersetzen und gemäss Kompetenzordnung entweder selbst oder zuhanden des Vorstands darüber entscheiden. Der Ausschuss für Finanzen und Kontrolle, kurz F+K, hat sich im Mai zu einer IT-Schwerpunktsitzung getroffen. Neben dem wiederkehrenden Traktandum «Orientierung über Projekte» wurden verschiedenste IT-Themen genauer unter die Lupe genommen. Die SUISA-Informatik besteht aus rund 40 Mitarbeitenden und externen Auftragnehmern/innen. Der Einblick in die komplexe Welt des informatischen SUISA-Motors, seiner Wartung und Weiterentwicklung, wird auch für die Weiterentwicklung der SUISA-Strategie nicht ohne Bedeutung bleiben.
Neue Leitung der Abteilung Lizenzierung Events
Der Vorstand hat auf Antrag der Geschäftsleitung Toni Falzetta zum neuen Leiter der Lizenzierungsabteilung Events ernannt: Herzlich willkommen im Kader der SUISA!
Sein Vorgänger, Martin Korrodi, bekleidet seit Herbst 2023 die Stabsstelle Tarife & Verteilungsreglement.