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Regulierung

Künstliche Intelligenz – ein Update zu den politischen Geschehnissen

Künstliche Intelligenz – ein Update zu den politischen Geschehnissen
Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften verlangen ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von Regulierungsansätzen für künstliche Intelligenz im Bereich der Kultur.
Foto: TSViPhoto / Shutterstock.com
Text von Noah Martin
Die Künstliche Intelligenz ist im Laufschritt unterwegs in Richtung Zukunft. Das Recht hinkt wie so oft hinterher, hat die Aufholjagd aber aufgenommen. Hier ist ein Update zu den Geschehnissen auf politischer Ebene.

Ende 2023 beschloss der Bundesrat, das Potential von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzbar machen zu wollen und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft zu minimieren. Er gab zu diesem Zweck beim UVEK in Auftrag, eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von KI zu erstellen, mit Frist bis Ende 2024. Seither haben sich verschiedenste Interessengruppen formiert, um sich hinsichtlich einer möglichen KI-Regulierung Gehör in der Politik zu verschaffen.

Bundesrat will KI regulieren – wir wollen mitreden

Auch SUISA positioniert sich nicht im Alleingang. Als Zusammenschluss der schweizerischen Verwertungsgesellschaften tritt Swisscopyright für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte und für die Interessen der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber ein. Swisscopyright hat nun, um sich in den öffentlichen Diskurs einzubringen, ein Positionspapier verfasst.

Im Positionspapier wird von den Schweizer Verwertungsgesellschaften unter anderem gefordert, dass die urheberrechtliche Relevanz der Verwendung von geschützten Werken zum Zwecke des Algorithmus-Trainings der KI in einer allfälligen Regulierung berücksichtigt wird, und dass die Urheberinnen und Urheber deshalb an den Erträgen generativer KI-Systeme so zu beteiligen sind, wie es im kommerziellen Lizenzgeschäft üblich ist. Das Positionspapier nachfolgend im vollen Wortlaut.

Swisscopyright: Position zum urheberrechtlichen Umgang mit generativer KI und deren Output

Als Zusammenschluss der schweizerischen Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA, SUISA, Suissimage und Swissperform) tritt Swisscopyright für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte und für die Interessen der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber ein. In diesem Positionspapier legen wir unsere Haltung und Forderungen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) dar. Das aktuelle schweizerische Urheberrechtsgesetz ist die Grundlage, auf welcher aufgebaut werden soll. Die Verwertungsgesellschaften können als zentrale Lizenzierungsstellen für bestimmte Nutzungen durch generative KI-Systeme dienen.

Werke der Literatur und Kunst sind immaterielle Güter, die vom Gesetz einer Inhaberschaft zugeordnet werden. Der urheberrechtliche Schutz setzt Schaffensanreize, fördert den Kreativsektor und garantiert kulturelle Vielfalt. Gesetzliche Anreize werden aber wirkungslos, wenn von generativer KI geschaffene vergleichbare Produkte mit von Menschen geschaffenen Werken in Konkurrenz treten. Ein dysfunktionaler, aus dem Gleichgewicht geratener Kreativmarkt wäre die Folge. Geebnet würde der Weg hin zu einem Marktversagen.

Dies gilt es zu verhindern. Eine KI-Regulierung im Bereich der Kultur soll sich deshalb an folgenden Grundsätzen ausrichten:

  • Das Urheberrecht setzt Anreize für menschliches Schaffen und sichert den breiten Zugang zu Werken und Leistungen. Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) ist eine taugliche Arbeitsgrundlage auch unter KI-Bedingungen. Würde aber eine Gesetzesrevision angestossen, müsste sichergestellt werden, dass auch ein künftiges Gesetz dem Prinzip vergüteter menschlicher Kreativität folgt. So wären allfällige Ausnahmen vom Urheberrecht und vergütungsfreie Schrankenbestimmungen zu reduzieren bzw. konsequent mit Vergütungsansprüchen zu ergänzen.
  • Ein Schutzsystem ist untauglich, wenn es nur theoretisch funktioniert. Es braucht Praxisänderungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an geschützten Werken und Leistungen durch generative KI-Systeme. Es braucht Pflichten zur Compliance (Abklärung und Beachtung der Rechte) und Informationen zu genutzten Werken und Leistungen, und schliesslich eine Pflicht zur Kennzeichnung des Einsatzes von generativen KI-Systemen.
  • Der Rückgang an Einnahmen, den die Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten durch künstlich generierte Produkte erleiden, ist auszugleichen. Die Einnahmen der KI-Systeme dienen als Basis für die zu verhandelnden Vergütungen für das Training generativer KI-Systeme. Die Urheber/innen sind an den Erträgen generativer KI-Systeme so zu beteiligen, wie es im kommerziellen Lizenzgeschäft üblich ist.
  • Jegliche Regulierung muss die urheberrechtliche Relevanz des Trainings mit vorbestehenden Werken und Leistungen durch KI-Anbieter/innen widerspiegeln. Sie muss vorschreiben, dass mit den Verwertungsgesellschaften zusammenzuarbeiten ist. Dies gilt nicht nur für die Legalisierung des KI-Inputs, sondern auch für die transparente Übermittlung der Nutzungsdaten und für den technisch verwertbaren Datentransfer. Die stattfindende Massennutzung kann aus Gründen der Praktikabilität nur kollektiv (durch Verwertungsgesellschaften) wahrgenommen werden.

Weil effektive und effiziente Lizenzmodelle von zentraler Bedeutung sind, müssen die Verwertungsgesellschaften als bewährte Anwenderinnen des Urheberrechts in der Praxis in die Ausarbeitung des regulatorischen Umfelds einbezogen werden. Die Verwertungsgesellschaften stellen sicher, dass die Rechte und Interessen der Urheber/innen sowie der Inhaber/innen der Leistungsschutzrechte gewahrt bleiben. Wir appellieren an alle Stakeholder/innen, künftige Rahmenbedingungen zusammen mit uns Praktikern zu definieren. Dann wird Innovation gefördert und bestehende Rechte werden gewahrt.

www.swisscopyright.ch

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