Bereits vor einem Jahr konnten wir an dieser Stelle über das Rekordjahr 2022 bei der SUISA berichten. Das Jahr 2023 bricht diesen Rekord. Die Einnahmen aus der Verwertung von Urheberrechten – unser Kerngeschäft – im In- und Ausland stiegen für den SUISA Konzern im Vergleich zum Vorjahr um 9,8% auf CHF 198,1 Mio. Das führt dazu, dass auch die Verteilsumme um erfreuliche 9,8% auf CHF 176 Mio. anwächst.
Gesamthaft überschritten die betrieblichen Einnahmen des SUISA Konzerns mit CHF 206,6 Mio. zum ersten Mal in ihrer Geschichte die Marke von CHF 200 Mio.
Steigende Einnahmen aus Konzerten und Partys
Knapp zwei Jahre nach Ende der Pandemie stiegen 2023 die Lizenzeinnahmen für Aufführungsrechte – sei es für Konzerte oder Partys – wieder stark an. Dies gilt auch für den Bereich der Hintergrundmusik in Geschäften, Restaurants oder Bars. Die Einnahmen aus der Online-Verbreitung von Musik in der Schweiz und im Ausland stiegen letztes Jahr erfreulicherweise auf CHF 47,3 Mio. (+ 13,2%). Hierzu gehören Einnahmen aus Video-on-Demand-Angeboten in der Schweiz sowie die Einnahmen der Tochtergesellschaft SUISA Digital Licensing. Damit kompensiert die SUISA immer weiter wegbrechende Einnahmen aus Tonträgerverkäufen und aus den Senderechten, die in den letzten Jahren immer tiefer ausfielen.
Während die Senderechte in der Vergangenheit zum grossen Teil von einer Zunahme der Werbespots profitieren konnten, wandern diese Aufträge immer stärker in die Online-Werbung ab, wo die Zielgruppen besser angesprochen werden können.
Neben einer noch besseren Markterfassung wird das die nächste Herausforderung sein, um die Rechte unserer Mitglieder und Bezugsberechtigten auch bei einer Verlagerung der Nutzungen sicherzustellen.
Künstliche Intelligenz: Faire Entschädigung für die Urheber/innen
Eine neue Herausforderung stellt zunehmend Musik dar, die durch generative KI (Künstliche Intelligenz) erzeugt wird. Zum einen kann sie das von uns vertretene Repertoire konkurrenzieren; zum anderen verwenden die Anbieter von KI-Anwendungen im Rahmen von Data-Mining bestehende, urheberrechtlich geschützte Werke für die Schulung der Algorithmen – bislang ohne die Urheberinnen und Urheber zu entschädigen. Aus diesem Grund hat die SUISA im März 2024 bekanntgegeben, dass die KI-Anbieter über die Rechte für die Nutzung des SUISA-Repertoires zu diesen Schulungszwecken nicht verfügen können.
Schliesslich bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zu grossen Teilen staatlich finanziert ist, weiterentwickeln wird. Die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» verlangt die Senkung der Fernseh- und Radio-Haushaltsgebühren. Auch der Bundesrat hat beschlossen, die TV- und Radio-Gebühren schrittweise bis 2029 auf 300 Franken pro Haushalt zu senken. Zusätzlich sollen auch kleinere Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1,2 Millionen Franken von der Gebührenpflicht befreit werden. Die SUISA lehnt eine Schwächung des medialen Service Public ab.
Investitionen führen zu höheren Kosten
Die Kosten zum Erreichen des erfreulichen Jahresergebnisses sind ebenfalls angestiegen. Sie betragen beim Konzern im Verhältnis zum Gesamtumsatz 19,7% (Vorjahr 17,8%). Höhere Investitionen in die Informatik zur weitergehenden Automatisierung der Prozesse und die damit verbundenen Abschreibungen machen sich hier bemerkbar. Auch sind nach der Pandemie, wo Kosten gespart werden mussten, jetzt auch vermehrt Ausgaben nötig, um die hohe Qualität unserer Arbeit zu sichern. Wir halten es für sinnvoller, zwar höhere Kosten von CHF 7,4 Mio. gegenüber 2022 zu haben, dafür aber schliesslich im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche CHF 15,7 Mio. an die Urheber/innen und Verleger/innen verteilen zu können. Gewiss gibt es berechtigte Überlegungen, die auf ein möglichst geringes Verhältnis der Kosten zum Ertrag hinzielen. Aber je tiefer dieses Verhältnis ist, desto geringer dürfte auch die Ausschüttungssumme ausfallen, weil die Markterfassung, genaue Abrechnung und Verteilung der Einnahmen keineswegs kostenfrei zu haben sind. Dafür braucht es laufende Investitionen zur Anpassung an Marktveränderungen und technologische Entwicklungen.
Der Kostenabzug bei den Abrechnungen beträgt im Durchschnitt 12,85% (Vorjahr 12,97%). Unter Berücksichtigung der Zusatzverteilung von wiederum 1,75% auf allen Abrechnungen an Mitglieder und Schwestergesellschaften beträgt er noch 11,60% (Vorjahr 11,85%) der ausbezahlten Gelder.
«Zukunftsmusik»: Ausblick auf die nächsten 100 Jahre
Die Genossenschaft SUISA durfte im Berichtsjahr ihr 100-jähriges Bestehen feiern. Zahlreich und allseits erfolgreich waren die Aktionen zur würdigen Begehung dieses Anlasses: von der Jubiläums-GV mit anschliessendem Fest und Konzert über unsere witzige Filmserie «Louis checkts!» zum Thema Musiklizenzen bis hin zur Jubiläumsbriefmarke der Schweizerischen Post. Einiges davon dürfte noch lange nachhallen, garantiert jedoch das Projekt «Zukunftsmusik», ein Wettbewerb, bei dem heute lebende Komponistinnen und Komponisten eine Jubiläumsmusik zum 200. Geburtstag der SUISA im Jahr 2123 schreiben, also für ein zukünftiges Publikum, das heute noch nicht geboren ist und in 100 Jahren eine musikalische Grussbotschaft aus der Gegenwart erhalten wird.