Direkt zum Inhalt wechseln

Eurovision Song Contest: Song aus dem SUISA Songwriting Camp in der deutschen Vorausscheidung

Eurovision Song Contest: Song aus dem SUISA Songwriting Camp in der deutschen Vorausscheidung
Text von Giorgio Tebaldi, Video von Manu Leuenberger
Erfolg für das SUISA Songwriting Camp: Der Song «Sister» aus dem letztjährigen Camp steht heute im deutschen ESC-Vorfinal. Das Stück wurde von einem internationalen Songwriting-Team bestehend aus Marine Kaltenbacher, Laurell Barker, Tom Oehler und Thomas Stengaard komponiert und produziert. Der deutsche Vorentscheid «Unser Lied für Israel» geht heute, Freitag, 22. Februar 2019, über die Bühne.

Heute Abend fällt der Entscheid: Welches Lied vertritt Deutschland am Eurovision Song Contest (ESC) im Mai 2019 in Tel Aviv? Unter den sieben Final-Songs ist auch «Sister», der am SUISA Songwriting Camp im Juni 2018 entstand. Der Song wurde von den SUISA-Mitgliedern Marine Kaltenbacher und Tom Oehler zusammen mit der Kanadierin Laurell Barker geschrieben. Im Nachgang wurde für den Feinschliff zusätzlich der dänische Produzent Thomas Steengard ins Boot geholt.

Mit «Sister» schafft ein Song aus dem SUISA Songwriting Camp den Sprung aus der Schweiz und über die Grenzen hinweg. «Dank des ESCs und des deutschen Vorfinals erhält die positive Message, die wir mit ‹Sister› ausdrücken wollten, eine viel grössere Verbreitung», sagt die Lausanner Singer-Songwriterin Marine Kaltenbacher, die unter dem Namen Submaryne auftritt. Auch für den Berner Songwriter und Produzent Tom Oehler bedeutet die Teilnahme des Songs am deutschen Vorfinale ein grosser Schritt: «Unter Umständen kann ein Song am ESC einen grossen Karriereschritt für einen Songwriter oder Producer bedeuten.»

Laurell Barker: Mehrere Erfolge am ESC

Während Tom Oehler und Marine Kaltenbacher zum ersten Mal an einem SUISA Songwriting Camp teilgenommen haben, hat Laurell Barker schon einige ESC-Erfahrungen und nahm zum zweiten Mal am Camp der SUISA teil. Mit Erfolg: Am ersten SUISA Songwriting Camp war sie als Komponistin an «Stones» von ZiBBZ beteiligt; der Song vertrat die Schweiz am ESC 2018 in Lissabon. Laurell Barker steht bereits jetzt schon als Finalteilnehmerin am diesjährigen ESC fest: Sie ist eine der Komponistinnen des britischen Beitrags «Bigger Than Us», der von Michael Rice gesungen wird. Der Song ist direkt fürs ESC-Finale qualifiziert, da die UK zusammen mit Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien zu den «Big-Five»-Ländern gehört. «Ich wäre sehr glücklich, wenn ich mehr als ein Land in Tel Aviv vertreten würde – das wäre der Wahnsinn», sagt Laurell Barker im Video.

«Unser Lied für Israel» heute um 20:15 Uhr auf ARD

Gesungen wird der Song von Sisters, einem Duo bestehend aus den beiden Sängerinnen Carlotta Truman und Laurita Spinelli. Die Finalshow «Unser Lied für Israel» wird heute Abend ab 20:15 live auf ARD ausgestrahlt. Am 18. Mai 2019 findet die ESC-Finalshow in Tel Aviv statt. Deutschland ist als «Big-Five»-Land ebenfalls direkt fürs Finale qualifiziert. Die anderen Länder – unter anderem die Schweiz – kämpfen am 14. und 16. Mai um den Finaleinzug.

Das SUISA Songwriting Camp fand im Juni 2018 zum zweiten Mal statt. Insgesamt nahmen 36 Musikerinnen und Musiker aus 8 Ländern an der 3-tägigen Veranstaltung in den Powerplay Studios in Maur teil. Entstanden sind 19 Pop-Songs von unterschiedlicher stilistischer Ausprägung. Das Camp wurde von Pele Loriano Productions und der SUISA organisiert.

 

1 Antwort zu “Eurovision Song Contest: Song aus dem SUISA Songwriting Camp in der deutschen Vorausscheidung

  1. Erika Keller sagt:

    Es wundert mich, dass nicht mehr Leute für Sisters angerufen haben zumindesten aus dem „Lager“ wo daran gearbeitet wurde in der Schweiz. Ich habe auch für Deutschland angerufen. Trotzdem gab es beim puplic voting für Sisters null Punkte.
    Es wird wohl am System der Punktevergabe liegen, welches ich nicht kenne und ich wäre für eine Erklärung dankbar.

Schreibe einen Kommentar

Alle Kommentare werden moderiert. Bis zur Freischaltung kann es etwas dauern. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines verfassten Kommentars. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, nicht zu veröffentlichen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.