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Warum Mitglieder der SUISA auch einen Beitritt zu SWISSPERFORM in Betracht ziehen sollten
Für SUISA-Autoren wie Seven , die gleichzeitig auch Interpreten sind und deren Darbietungen im Radio und TV gesendet werden, empfiehlt sich eine Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. (Foto: Tabea Hüberli)
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Gastbeitrag von David Johnson, SWISSPERFORM/SIG antenne romande
Komponisten und Texter mit einer Mitgliedschaft bei der SUISA, die auch als Interpreten und/oder Produzenten aktiv sind und deren Darbietungen von Schweizer oder ausländischen Radio- und TV-Stationen ausgestrahlt werden, haben ein Recht auf Lizenzgebühren von SWISSPERFORM. Für all diese Urheber-Komponisten-Interpreten/Produzenten ist eine Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM deshalb eine notwendige Ergänzung zu derjenigen bei der SUISA, um ihre Rechte und die volle Vergütung, die ihnen zusteht, zu sichern.

Sind Sie Musiker/in und wirken an Aufnahmen mit, die kommerziell genutzt oder in Musikvideos verwendet werden? Interpretieren Sie Ihre eigenen musikalischen Kompositionen oder solche anderer Komponisten im Radio oder im TV? Sind Sie ausführender Produzent bei Aufnahmen? Interpretieren Sie Musik, die in Filmen, Werbespots oder als Titelmelodien von Sendungen verwendet wird?

Dann besitzen Sie verwandte Schutzrechte und das Recht auf Vergütung für die Übertragung Ihrer Darbietungen. Um diese Lizenzgebühren zu erhalten, müssen Sie Mitglied bei SWISSPERFORM sein.

Die verwandten Schutzrechte

Man spricht von verwandten Schutzrechten, da diese in nächster Nachbarschaft zum Urheberrecht angesiedelt sind. Durch die verwandten Schutzrechte wird nicht das Werk selbst, sondern die Ausführung eines Werks geschützt.

Ein Interpret, ob Musiker, Sänger oder Dirigent, kann auch gleichzeitig Komponist, Texter und/oder Bearbeiter des Werks sein, das er interpretiert. Die Ausführung seines Werks ist deshalb unabhängig vom Werk, das er interpretiert, geschützt.

Finanziert der Interpret seine eigenen Aufnahmen, ist er auch wirtschaftlicher Produzent und verfügt somit über zwei unterschiedliche verwandte Schutzrechte, deren Inhaber für die Nutzungen von SWISSPERFORM in gesonderten Verteilungen entschädigt werden und den Abschluss einer zweiten Mitgliedschaft (Produzent) aufdrängen. Die Schutzfrist an der aufgezeichneten Darbietung beträgt 50 Jahre. Für die Berechnung des Ablaufs der Schutzfrist ist die Erstveröffentlichung ausschlaggebend, insofern die Aufnahme innert 50 Jahren zum ersten Mal veröffentlicht wird. Ist dies nicht der Fall, ist das Aufzeichnungsdatum für die Berechnung des Ablaufs der Schutzfrist massgebend.

SWISSPERFORM

Die Schweiz verfügt als weltweit einziges Land über eine Verwertungsgesellschaft, die alle Berechtigten im Bereich der verwandten Schutzrechte unter einem Dach vereint; neben den Interpreten und Produzenten aus Musik und Film sind auch die Sendeanstalten Berechtigte bei SWISSPERFORM. Ein Mitglied kann verschiedene Aktivitäten verfolgen und deshalb mehreren Kategorien von Anspruchsberechtigten angehören, so zum Beispiel ein Musiker, dessen selbst produzierte Aufnahmen von seiner Band gespielt und im Radio ausgestrahlt werden.

Die Aktivitäten von SWISSPERFORM sind denjenigen der SUISA ähnlich. Die Musiker und Produzenten treten ihre Rechte zur Verwaltung an die Gesellschaft ab. SWISSPERFORM kassiert dann die Lizenzgebühren auf Basis der gesetzlichen Tarife bei den Nutzern ein und zahlt sie den Anspruchsberechtigten gemäss dem Verteilreglement aus, das vom Institut für Geistiges Eigentum (Aufsichtsbehörde) bewilligt wurde.

SWISSPERFORM arbeitet bei der Erhebung der Lizenzgebühren mit der SUISA zusammen. Diese werden meist gemäss Gemeinsamen Tarifen erhoben, die für jede Nutzungsart festgelegt werden, wenn Nutzungen die Tätigkeitsbereiche von mehr als einer Gesellschaft betreffen und gleichzeitig Urheberrechte und verwandte Schutzrechte berühren.

Die SUISA kassiert für SWISSPERFORM unter anderem die Vergütungen der privaten Radio- und TV-Stationen sowie die Vergütung auf Leerträger und in Geräte integrierte Speichermedien ein.

Zehn Prozent der gesamten Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM werden zur Unterstützung diverser rechtlich eigenständiger soziokultureller Institutionen eingesetzt. Mit einem Teil dieser Mittel wird die Schweizerische Interpretenstiftung SIS mitfinanziert, die unter anderem professionelle Musiker unterstützt, indem sie Mittel für Konzerte und Tourneen in der Schweiz und im Ausland zur Verfügung stellt.

Die Verteilung bei Radio- und TV-Nutzungen

Man unterscheidet bei den Phonointerpreten (Musiker, Sänger, Dirigenten usw.), deren Darbietungen im Radio und im TV ausgestrahlt werden, zwischen mehreren Verteilmodellen.

SWISSPERFORM verteilt die Lizenzgebühren aus der Nutzung von Handelstonträgern (auf dem Markt erhältlicher Tonaufnahmen) und aus im Radio/TV verwendeten Videoclips direkt weiter. Die Einnahmen werden proportional zur effektiven Nutzung der Aufnahmen verteilt. Die Hauptkriterien der Verteilung sind die Dauer der Sendung einer Aufnahme sowie der Wert der Rollen der Interpreten, die an der Sendung mitwirken.

Die folgenden Verteilungen werden von der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG unter dem Mandat von SWISSPERFORM ausgeführt. Es handelt sich dabei um die Verteilung von Lizenzgebühren aus:

  • der direkten Nutzung von Darbietungen und aus der Nutzung von Nichthandelstonträgern (Tonaufnahmen, die nicht kommerziell erhältlich sind). Diese nicht automatische Verteilung funktioniert nach einem Deklarationssystem und berücksichtigt Übertragungen von Konzerten im Radio/TV, selbst produzierte Aufnahmen der Radio-/TV-Anstalten, musikalische Darbietungen in Hörspielen, Werbespots, Jingles, Signaltöne, Titelmelodien usw.;
  • der Nutzung von Musik in Filmen: Diese Verteilung funktioniert gleichzeitig nach einem Deklarationssystem und nach einem automatischen System (abhängig von der Sendung im TV) und berücksichtigt die Musik auf Tonspuren von Filmen (Score Music), die Musik aus kommerziellen Tonträgern auf Tonspuren von Filmen, die Musik aus nicht kommerziellen Tonträgern (Library Music) auf Tonspuren von Filmen, die Musik in TV-Spots sowie Jingles u.Ä.;
  • der Nutzung anderer audiovisueller Darbietungen. Diese Verteilung funktioniert nach einem Deklarationssystem und berücksichtigt unter anderem Übertragungen von Konzerten und künstlerische Darbietungen in TV-Shows.

Vorsicht: Wenn Sie Ihre Beteiligung an Tonaufnahmen oder die Übertragung Ihrer künstlerischen Darbietungen nicht bei SWISSPERFORM und der SIG deklarieren, um ihre Lizenzgebühren zu erhalten, verfallen die nicht eingeforderten Beträge nach einer Verjährungsfrist von fünf Jahren und werden neu verteilt.

So werden Sie Mitglied bei SWISSPERFORM

Die Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM ist gratis. Sie können den Mitgliedschaftsvertrag online bestellen:
www.swissperform.ch/de/service/bestellung-vertrag.html

Wie deklariere ich meine Beteiligung an kommerziell erhältlichen Aufnahmen?
www.swissperform.ch/uploads/media/Diskografie_D_2018.xlsx
www.swissperform.ch/uploads/media/Erlaeuterungen_zum_Diskografieformular_D_2018.pdf

Wie deklariere ich direkte Darbietungen, nicht kommerziell erhältliche Tonaufnahmen, die Nutzung von Musik in Filmen und die anderen audiovisuellen Ausführungen?
www.interpreten.ch/de/verteilung-ab-2017/info/

Ergänzende Informationen:
www.swissperform.ch, Website von SWISSPERFORM
www.interpreten.ch, Website der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG

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