Eröffnet wird die Generalversammlung 2016 von Boulouris 5. Das sind eine Violine, eine Gitarre, eine Klarinette, ein Kontrabass und eine Bassklarinette, gespielt von fünf in Klassik und Jazz ausgebildeten Musikerinnen und Musikern. Sie freuen sich darauf, die anwesenden SUISA-Mitglieder mit ihrer Musik zu verzaubern und für ein paar Minuten in eine emotionsstarke Klangwelt zu entführen.
Statutarische Geschäfte: Blick zurück auf 2015
Nicht nur Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisions- und Jahresbericht warten auf die Genehmigung durch die Generalversammlung. Neu wird auch abgestimmt über den Lagebericht, die Geldflussrechnung sowie den Anhang zur Jahresrechnung 2015. Und das wegen den seit diesem Jahr geltenden Rechnungslegungsstandards (Swiss GAAP FER).
Laufendes Geschäftsjahr: Blick nach vorn
Die SUISA konnte im vergangenen Jahr einmal mehr ein erfreuliches finanzielles Ergebnis verbuchen. Bis zur Generalversammlung wird die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2016 bald vorbei sein. In einem Zwischenbericht wird aufgezeigt, wie sich die Zahlen im laufenden Jahr entwickeln.
Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA
Der Vorstand empfiehlt eine Überarbeitung des Fürsorgereglements zur Annahme. Das aktuelle Reglement entspricht nicht mehr in allen Belangen der Praxis und einige Formulierungen bedürfen der Präzisierung. Materiell soll jedoch an den Leistungen zugunsten der versicherten Urheber und Verleger nichts geändert werden. Mit der Revision soll ein zeitgemässes, an die heutige Gesetzgebung angepasstes Reglement geschaffen werden.
Gastreferat von Roger de Weck
Roger de Weck ist Generaldirektor der SRG, der grössten Nutzerin von urheberrechtlich relevanten Werken in der Schweiz. Die entsprechenden Rechte erwirbt sie vor allem bei den Verwertungsgesellschaften. Für die SUISA ist sie die finanziell bedeutendste Kundin. Im Rahmen des Service public hat die SRG den Auftrag, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Radio- und Fernsehprogrammen sowie die Meinungsvielfalt sicherzustellen. Was das heisst und wo die Herausforderungen liegen, wird Roger de Weck in seinem Referat erläutern.
FONDATION SUISA
Die FONDATION SUISA ist eine gemeinnützige Stiftung und erhält ihre finanziellen Mittel durch eine jährliche Zuweisung von 2,5% der SUISA-Einnahmen aus den Aufführungs- und Senderechten in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. An der Generalversammlung wird in einem Überblick über die Aktivitäten der Musikförderstiftung der SUISA informiert. Dazu gehört auch die Bekanntgabe, wem der mit 25 000 Franken dotierte Preis der FONDATION SUISA 2016 verliehen wird.
Stimmberechtigte Mitglieder der SUISA können sich online für die Generalversammlung 2016 anmelden unter: www.suisa.ch/generalversammlung
Wir freuen uns, Sie in Bern begrüssen zu dürfen.