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Das erste Jahr der SUISA Digital Licensing AG
Das erste Geschäftsjahr der SUISA Digital Licensing AG war geprägt von Verhandlungen mit vielen «Music Service Providern», erfolgreich geführt gemeinsam mit der SESAC Digital Licensing AG.
Foto: MichaelJayBerlin / Shutterstock.com
Text von Fabian Niggemeier
Vor etwas mehr als eineinhalb Jahren gründete die SUISA ihre Tochtergesellschaft, die SUISA Digital Licensing AG. Die Tochtergesellschaft hat nun ihr erstes vollständiges Geschäftsjahr hinter sich. Ein Jahr, das vollumfänglich im Zeichen des Aufbaus stand und eine Vielzahl neuer Erkenntnisse brachte. Es ist Zeit für einen Rückblick und ein erstes Zwischenfazit.

Mit der Gründung der Tochtergesellschaft, kurz SUISA Digital genannt, lagert die SUISA die gesamte grenzüberschreitende und internationale Onlinelizenzierung aus. Neu ist die SUISA selbst nur noch für die Lizenzierung von Musiknutzungen auf Homepages und Musikdiensten zuständig, die sich nur an Schweizer Publikum richten.

Die Aufgaben der SUISA Digital

Seit bald sechs Jahren vergibt die SUISA für Online-Nutzungen paneuropäische Lizenzen. Mit anderen Worten werden die Rechte der SUISA-Mitglieder in der Onlinewelt nicht nur für die Schweiz vergeben, sondern direkt für ganz Europa. Dank hervorragenden IT-Systemen in diesem Bereich konnte die SUISA die Einnahmen ihrer Mitglieder beträchtlich erhöhen.

Im Jahr 2017 stand ein weiterer Schritt an: Die SUISA gründete mit der US-amerikanischen Gesellschaft SESAC das Joint Venture Mint Digital Services. Bis anhin verhandelte die SUISA Verträge mit Musikanbietern im Internet («Music Service Provider», kurz: MSP) und administrierte die Verträge im Anschluss selbst. Mit der Gründung des Joint Ventures wurden diese zwei grundlegenden Tätigkeiten getrennt und ausgelagert. Mint Digital Services ist für die Administration der Verträge verantwortlich, d.h. die technische Verarbeitung und die Rechnungstellung im Namen der Rechteinhaber, während SUISA Digital für die Marktüberwachung, die Markterschliessung und das Aushandeln der Verträge zuständig ist. Als weitere Neuerung wurde die Gültigkeit der Verträge von Europa auf fast die ganze Welt ausgedehnt.

SUISA Digital baut somit ein globales Lizenzierungssystem auf und bietet dieses System auch Dritten an. Verwertungsgesellschaften aus anderen Ländern können SUISA Digital ebenso beauftragen wie Verlage (für ihr angloamerikanisches Repertoire) oder Urheber aus aller Welt. Damit kann eine kosteneffiziente Wahrnehmung der Rechte bestmöglich sichergestellt werden.

Gemeinsame Lizenzen

SUISA Digital geht dieser Aufgabe nicht alleine nach. Es ist im Interesse der Rechteinhaber wie auch der MSP, die Verhandlungen so effizient wie möglich zu gestalten. Das heisst mit so wenig Verträgen wie möglich, so viele Rechte wie möglich zu erlangen. Aus diesem Grund bietet SUISA Digital allen MSP an, den Vertrag auf das Repertoire der SESAC Digital Licensing AG (kurz: SESAC Digital) auszuweiten. Stimmt der MSP zu, so führen SUISA Digital und SESAC Digital die Verhandlungen gemeinsam und bündeln ihr Repertoire in eine Joint License.

Dies ist im Interesse der MSP, da sie weniger Verhandlungsaufwand haben, aber auch im Interesse von SUISA Digital und SESAC Digital, denn durch die Verbindung der Repertoires, kann ein für die Anbieter hochinteressantes «Paket» angeboten werden. Der Vorteil dieses Pakets ist auch, dass dieses nicht nur Kompositionen enthält, die in der Schweiz oder Europa genutzt werden, sondern die auf der ganzen Welt auf eine rege Nachfrage stossen.

Die Verhandlungen

Mit einem kleinen, aber motivierten Team ging es Ende 2017 nun darum, die Verhandlungen vorzubereiten. Eine Vielzahl von Informationen und Zahlen mussten zusammengetragen und verknüpft werden. Die Vertragsgestaltung ausserhalb der Schweiz und Europas stellte das Verhandlungsteam vor Herausforderungen. Man einigte sich darauf, den Preis der Musik im Wesentlichen an den lokalen Stellenwert der Musik und die lokale Kaufkraft zu knüpfen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass eine angemessene Entschädigung in Rechnung gestellt werden kann, die für die Konsumenten bezahlbar bleibt.

Aus wirtschaftlichen Überlegungen war es ausserdem klar, dass zuerst die grossen MSP angegangen wurden. Die sechs grössten Anbieter sind für rund 80% des Umsatzes verantwortlich. Natürlich gilt dieser statistische Durchschnitt nicht für die Musik von allen Mitgliedern: Wer in einer spezifischen Musikrichtung tätig ist, wird allenfalls auf Plattformen, die sich speziell auf dieses Genre fokussieren, den grösseren Umsatz haben. Trotzdem galt es, die Anbieter nach der Marktgrösse zu priorisieren; im Bewusstsein, dass gewisse dieser grossen Anbieter zu den mühsamen Verhandlungspartnern gehörten.

Mit einer Mischung aus Konsequenz, Verständnis und Härte gelang es, in den Verhandlungen gute Fortschritte zu machen. Nach zwölf Monaten konnten mit allen grossen MSP Verträge abgeschlossen werden oder die Verhandlungen stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Da diese Verträge nun im Trockenen sind, gilt es die Marktabdeckung zu vervollständigen.

Bis jetzt wurden gemeinsam mit der SESAC Digital Verträge mit den folgenden Anbietern abgeschlossen:
YouTube, Spotify, Apple Music, Apple iTunes, Google Play, Deezer, Beatport, Facebook, Soundcloud, Melody VR und Qobuz.

Laufende gemeinsame Verhandlungen finden statt mit den Anbietern:
Amazon, Napster, Tidal, Juke, 7Digital, dailymotion, Mixcloud, Red Karaoke, Soundtrack your Brand, What people play, Anghami, Auro, Bleep, Emoticast, Idagio, Smule, Xtendamix, Yousician, Better Day Wireless, DJ City, Juno, Linn Record, Musically, Recisio und Radionomy.

Hinzu kommen weitere rund 20 MSP, von welchen Rückmeldung erwartet werden, sowie rund 10 MSP, welche nur national in auserwählten Territorien tätig sind.

Verteilung

Wie eingangs erwähnt werden die Verträge vom Joint Venture Mint Digital Services verarbeitet und administriert. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt jedoch über SUISA Digital und die SUISA. Dabei liegen zwischen der Nutzungsperiode und der Verteilung mindestens sechs Monaten. Der Grund hierfür ist, dass wir im Gegensatz zum traditionellen Offlinebereich nicht das Weltrepertoire vertreten. Wir können also nicht alles in Rechnung stellen und dann verteilen, sondern nur was wir identifizieren.

Diesbezüglich sind wir auf die Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern angewiesen: Je schneller die Werke angemeldet werden, desto schneller können wir Rechnung stellen. Aus diesem Grund warten wir je nach MSP zwischen 60 und 100 Tagen mit dem Verarbeiten der Reports. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Grossteil der neuen und damit meistgenutzten Werke angemeldet sind und durch uns abgerechnet werden können. Verteilt werden die Einnahmen dann jeweils spätestens im Quartal, nachdem die Zahlung des MSPs Geld bei uns eingegangen ist.

Aktuell wird es auch zu grösseren Abrechnungen kommen. Da alle Verträge neu verhandelt wurden,konnte während der laufenden Verhandlungen keine Rechnung gestellt werden. In den Fällen von Spotify oder Deezer führte dies dazu, dass die Nutzungen des ganzen Jahres 2018 erst Anfang 2019 in Rechnung gestellt wurden.

Ausblick

Im zweiten Geschäftsjahr wird die SUISA Digital ihr Augenmerk erstens darauf richten, den Musikmarkt im Internet so lückenlos als möglich zu erfassen. Zweitens gilt es parallel dazu neue Märkte auch ausserhalb Europas zu erschliessen und dafür zu sorgen, dass die SUISA-Mitglieder von überall auf der Welt die ihnen zustehende Vergütung erhalten. Hierzu wird zusammen mit Mint laufend daran gearbeitet, die Systeme und Prozesse zu verbessern, um unseren Mitglieder auch zukünftig die bestmögliche Dienstleistung zu erbringen.

1 Antwort zu “Das erste Jahr der SUISA Digital Licensing AG

  1. Walter Thut sagt:

    Guten Tag,
    einen Fall welcher mich und andere von der SUISA vertretene Komponisten betrifft, und die oben genannten Zeitverschiebungen bei den Abrechnungungen fuer Urheber stark in Frage stellt, moechte ich gerne hier beschreiben:

    Die Urheber des bei dere SUISA angemeldeten Songs BACK TO THE DIRTY TOWN haben viele Millionen Clicks uf Youtube, und viele Screenshots Belege dass dieser Song seit 2017 z.B. in der Schweiz, Frankreich und den USA dauernd Webungen vorgeschaltet hat.

    Leider haben die Urherber von der SUISA noch keine einzige Ueberweisung erhalten. Obwohl die SUISA uns vor mehr als einem Jahr bestatigt hat, dass sie cies Clicks auch erfasst haben, und dass wir Verguetungen von der SUISA bis spaetestens Ende 2018 bekommen werden, haben wir noch keine einzige Abrechung dazu, und keinen einzigen Rappen ueberwiesen erhalten.

    Bei unserem digitalen Vertrieb funktioniert hingegen die Abrechnung sehr gut, und liegt bei mehreren Tausend CHF pro Jahr.

    Was stimmt hier nicht?

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