Die SUISA gibt Anfang August 2016 die Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Verwertungsgesellschaft SESAC bekannt. Was sind die Pläne der beiden Gesellschaften?
Andreas Wegelin: Die SUISA und unsere US-Amerikanische Schwestergesellschaft SESAC wollen im Online-Musikgeschäft zusammenarbeiten. Konkret geht es um die internationale Online-Lizenzierung von Musik. Zu diesem Zweck gründen wir das Joint Venture Mint Digital Licensing. Das neue Unternehmen wird für das Repertoire der SUISA und SESAC gesamteuropäisch Lizenzen an Anbieter von Musik-Streaming- oder Downloadservices vergeben. Das Joint Venture wird seine Dienstleistungen auch Dritten anbieten; zum Beispiel an grosse Verlage, die über die Vergabe der Online-Rechte in Europa selbst verfügen können, oder anderen Verwertungsgesellschaften, die selber nicht international lizenzieren.
Die SUISA und SESAC werden im Rahmen des Joint Venture gemeinsam mit den Online-Dienstanbietern verhandeln. Hierbei wird nicht nur mit denjenigen Anbietern verhandelt, mit denen die SUISA bereits Verträge hat. Es werden auch Verträge mit weiteren Anbietern verhandelt.
Wie ist es zur Zusammenarbeit von SUISA und SESAC gekommen?
SESAC suchte einen verlässlichen Partner für die Märkte ausserhalb der USA, um ihr Repertoire in diesen Gebieten erfolgreich lizenzieren zu können. In diesem Zusammenhang ist die US-amerikanische Schwestergesellschaft auf die SUISA zugetreten und hat für diese Zusammenarbeit angefragt.
Welche Vorteile hat das Joint Venture für die beiden Gesellschaften?
Beide Verwertungsgesellschaften wollen, dass ihre Mitglieder finanziell von der Online-Nutzung ihrer Werke profitieren. Das Joint Venture vertritt ein Repertoire von mehr als 11,5 Millionen Werken von SESAC und 4,5 Millionen Werken von SUISA von insgesamt mehr als 110 000 Komponisten, Textautoren und Verlegern. Dank der Grösse und der Relevanz des vereinten Repertoires stärken beide Unternehmen ihre Verhandlungsposition gegenüber den Online-Dienstanbietern. Insofern ist der wichtigste Nutzen des Joint Ventures, die Interessen der SUISA- und SESAC-Mitglieder in den Verhandlungen mit Spotify, Apple, Youtube und Weiteren mit mehr Gewicht vertreten zu können. Die faire Vergütung von Urhebern und Verlegern für Online-Musiknutzungen ist also das Hauptanliegen.
Speziell für die SUISA ist zusätzlich ein weiterer Aspekt wichtig: Wir haben in den vergangenen Jahren einiges in die Modernisierung unserer IT-Infrastruktur investiert. Unter anderem, um uns eine gute Ausgangslage für das Online-Musikgeschäft zu verschaffen. Unsere IT-Dienstleistungen können wir nun gegen Entgelt auch anderen Gesellschaften und Verlagen anbieten und unsere Systeme besser auslasten. Zudem werden wir dadurch höhere Nebeneinnahmen erzielen. Zum Beispiel geht die Hälfte des Gewinns von Mint Digital Licensing an die SUISA. Höhere Nebeneinnahmen führen dazu, dass wir den Kostenabzug bei den Abrechnungen an die SUISA-Mitglieder tief halten können. Unter Berücksichtigung der Zusatzverteilung betrug bei uns der Abzug im Jahr 2015 durchschnittlich 6,76%.
Ein tiefer Verwaltungskostensatz wird auch in Zukunft ein wichtiges Anliegen sein. Es ist durchaus möglich, dass sich in einigen Jahren bei der Wahrnehmung von Senderechten eine Konkurrenzsituation ergibt, wie sie heute bei den Online-Rechten schon vorhanden ist. Im schlechtesten Fall könnte ein Teil der Einnahmen aus der Verwertung von Senderechten wegfallen. Damit hätten wir weniger Einnahmen bei fast gleich bleibenden Aufwänden. Die Folge wären höhere Kostenabzüge bei den Abrechnungen an die Mitglieder.
Dank der Zusammenarbeit mit SESAC im Joint Venture kann die SUISA also nicht nur ihre Marktposition im Online-Geschäft stärken sondern gleichzeitig auch Nebeneinnahmen generieren, die für einen tiefen Kostenabzug hilfreich sind – das kommt alles den SUISA-Mitgliedern zugut.
Die SUISA-Mitglieder erhalten durch das Joint Venture in Zukunft zudem einfachen Zugang für die Kontrolle und Verwaltung ihrer Kataloge, Lizenzen und Tantiemenabrechnungen.
Was ändert sich für SUISA-Mitglieder wegen dem Joint Venture?
Die Zusammenarbeit mit der SUISA bleibt für die Mitglieder gleich wie bis anhin, sowohl was das Dienstleistungsangebot als auch die Wahrnehmung der Rechte betrifft. Es gibt im Zusammenhang mit dem Joint Venture weder einen neuen Wahrnehmungsvertrag noch Änderungen im Verteilungsreglement. Die Betreuung erfolgt nach wie vor durch die Mitgliederabteilung der SUISA – die Ansprechpartner werden sich also nicht ändern. Dass die Lizenzierung neu vom Joint Venture gemacht wird, führt für die Mitglieder auch nicht zu einem doppelten Verwaltungsaufwand; der Kostenabzug erfolgt wie bis anhin nur einmal. Die wesentliche Änderung wird nur auf der Seite der Online-Dienstanbieter spürbar sein: Die Lizenzierung des SUISA-Repertoires an die Online-Musikservices wird durch das Joint Venture erfolgen.
Wie viele Mitarbeitende werden für das Joint Venture tätig sein und wo liegt der Firmensitz?
Die genaue Struktur des Joint Ventures sowie die Wahl des Firmensitzes wird derzeit noch definiert. Wir werden die Organisation von Mint Digital Licensing so schlank wie möglich halten. Sowohl die SUISA als auch SESAC haben das Ziel, effizient zu arbeiten und die Verwaltungskosten tief zu halten.
Wie sind die Besitzverhältnisse des Joint Ventures? Wird ein Teil der SUISA verkauft?
Nein. Die SUISA bleibt zu 100% eigenständig. Sie bringt ihre Dienstleistungen in das Joint Venture ein. Zudem beteiligen sich beide Unternehmen mit je einem tiefen sechsstelligen Betrag, um die Initialaufwände des Gemeinschaftsunternehmens zu decken. Mint Digital Licensing gehört zu je 50 Prozent der SESAC und der SUISA. Das bedeutet auch, dass beide Unternehmen beim Joint Venture gleichberechtigte Partner sind.
Was bedeutet das Joint Venture für die SUISA-Mitarbeitenden? Wird es eine Reorganisation oder einen Stellenabbau geben?
Aufgrund des Joint Ventures werden bei der SUISA keine Stellen abgebaut. Was die Betriebsorganisation anbelangt, werden einige Mitarbeitende, die bereits heute im Bereich Online-Lizenzierung tätig sind, ihre bisherige Arbeit neu im Namen von Mint Digital Licensing weiterführen. Eine Reorganisation wegen des Joint Ventures wird es bei der SUISA nicht geben.
Für das Unternehmen SUISA ist das Joint Venture eine bedeutende Weiterentwicklung: Wie schon erwähnt besteht im Online-Musikmarkt in Europa bei der Rechtevergabe eine grenzüberschreitende Konkurrenzsituation. Die SUISA kann die Online-Rechte für ihre Mitglieder in ganz Europa direkt wahrnehmen. Umgekehrt geht das aber auch für ausländischen Schwestergesellschaften. Somit steht die SUISA im Online-Geschäft in direkter Konkurrenz zu Gesellschaften wie SACEM, GEMA, PRS oder der schwedischen STIM. Dieser Wettbewerb im Online-Bereich ist eine neue Erfahrung für die SUISA. Mit unserem Angebot an präzisen Dienstleistungen sind wir dafür gerüstet. Es liegt eine spannende Zeit vor uns.
Christian Fighera, Co-Gründer von Two Gentlemen und Vorstandsmitglied der SUISA, über das Joint Venture: «Ich freue mich sehr über den Schritt der SUISA, dieses Joint Venture mit SESAC einzugehen. In einer Welt, in der der Online-Vertrieb vollständig liberalisiert ist, ist es von Vorteil, dass unsere Mitglieder gleichgestellt sind mit bekannten internationalen Urhebern. Dank des Joint Ventures können wir ein umfassendes und attraktives Repertoire weltweit lizenzieren. Gleichzeitig können wir dabei unsere Kompetenzen und unsere Beziehungen zu neuen Partnern festigen. Sowohl neu aufkommende Urheber wie auch etablierte Künstler werden von diesem Joint Venture profitieren können. Es beweist zudem, dass die SUISA sich weiterentwickeln und dabei mitglieder- und kundennahe sowie qualitativ hochwertige Dienstleistungen bieten kann.» |
Wer ist SESAC? SESAC ist eine der drei grossen US-amerikanischen Verwertungsgesellschaften für Aufführungsrechte. Das Unternehmen wurde 1930 gegründet und ist privatrechtlich organisiert. Seit zwei Jahren CEO und Chairman der SESAC ist John Josephson. Er verfolgt mit seinem Unternehmen eine Innovationsstrategie, um den raschen strukturellen und technologischen Wandel im Musikgeschäft aufzufangen und die SESAC zur ganzheitlichen Musikrechte-Organisation – zum one stop shop – weiterzuentwickeln. So investierte er in zeitgemässe Informatiksysteme und brachte diese auf den aktuellen Stand der Technologie. Sie sind vergleichbar mit den Systemen der SUISA. 2014 hat die SESAC Rumblefish, ein auf Mikro-Lizenzierung spezialisiertes Unternehmen, gekauft und integriert. Im vergangenen Jahr erwarb SESAC die Harry Fox Agency (HFA), eine der grossen Organisationen für Mechanische Rechte. HFA repräsentiert ca. 48’000 US-amerikanische Musikverlage. Die SESAC betreut Musikschaffende wie Bob Dylan, Neil Diamond, Beyoncé, Green Day, Mariah Carey und zahlreiche weitere weltweit erfolgreiche Künstler. Zu den von der SESAC betreuten Filmkomponisten gehören Christophe Beck, Jeff Beal, Danny Lux, Jon Ehrlich, Dennis C. Brown oder Bruce Miller Zudem repräsentiert SESAC TV-Shows wie Grey’s Anatomy, How I Met Your Mother, Parenthood, Dateline NBC, Dr. Phil, Seinfeld oder The Doctors.Zu Harry Fox Agency: HFA betreut seit 1927 die Vervielfältigungsrechte von Musikverlagen in den USA. Über die Jahre hat sich HFA zu einem der grössten Lizenzgeber von Vervielfältigungsrechten entwickelt, repräsentiert heute ca. 48’000 Musikverlage und damit ein Repertoire von über 6.7 Millionen Kompositionen. Nach der Übernahme durch SESAC wurden die Repertoires zusammengeführt und werden durch die SESAC Systeme betreut. |