Generative künstliche Intelligenz hat sich in kurzer Zeit stark verbreitet und ist längst auch in der Musik angekommen. Für Musikschaffende stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Darf KI mit geschützten Werken trainiert werden, ohne dass dafür eine Lizenz eingeholt und eine Vergütung bezahlt wird? In der Schweiz ist diese Frage inzwischen auch in der Politik angekommen: Die Motion Gössi wurde vom Parlament angenommen, und der Bundesrat muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Für die SUISA ist klar: Innovation ist wichtig, sie darf aber nicht darauf beruhen, dass menschliche Kreativität ohne Lizenz und ohne Vergütung zur Grundlage neuer Geschäftsmodelle gemacht wird.
Rückblick
Am 30. November 2022 wurde die erste Version von ChatGPT veröffentlicht. Innerhalb weniger Monate wurde generative künstliche Intelligenz von einem Nischenthema zu einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit. Bald kamen auch musikgenerierende Anwendungen wie Suno auf den Markt. Seither wird weltweit diskutiert, unter welchen Bedingungen urheberrechtlich geschützte Werke (Musik, Literatur, Bilder etc.) für das Training von KI-Modellen verwendet werden dürfen. Die Urheberrechtsgesetze der verschiedenen Nationen liefern bis heute nur unzureichende Antworten.
Im Januar 2024 veröffentlichten die beiden Verwertungsgesellschaften Gema (Deutschland) und Sacem (Frankreich) eine Studie zu generativer KI und Musik. Die Studie prognostizierte eine substanzielle Verschiebung der Wertschöpfung im Musikbereich zulasten menschlicher Urheberinnen und Urheber: Bis zum Jahr 2028, so das Ergebnis der Studie, sei mit 27 Prozent Einnahmeverlusten bei Komponistinnen, Textautoren und Verlagen zu rechnen.
In der Schweiz wurde am 20. Dezember 2024 von Ständerätin Petra Gössi die Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» (Motion Gössi) eingereicht. Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion. In der Frühjahrssession 2025 stimmte der Ständerat dem Vorstoss zu. Nachdem sich die SUISA zusammen mit ihren Schwestergesellschaften schon früh in die Debatte eingebracht hatte, wurden bald auch die Gegnerinnen und Gegner der Motion aktiv. Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Technologie und Forschung verschafften sich Gehör in der Politik. Sie befürchteten negative Auswirkungen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Die zuständige Kommission des Nationalrats schlug in der Folge eine angepasste Fassung der Motion vor: Zwar sollte der Schutz des geistigen Eigentums nach wie vor gestärkt werden, zusätzlich wurde aber gefordert, dass Forschung, Entwicklung und wirtschaftliche Nutzung von KI in der Schweiz nicht unverhältnismässig beeinträchtigt werden. Der Nationalrat nahm die Motion in dieser modifizierten Form im September 2025 an und der Ständerat bestätigte den Entscheid Ende 2025.
Seit der Annahme und Überweisung der Motion Gössi im Dezember 2025 ist der Bundesrat verpflichtet, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten. Derzeit entwickelt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) erste konzeptionelle Ansätze für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Dieser Prozess findet zurzeit noch verwaltungsintern statt. Die interessierten Kreise werden voraussichtlich ab Herbst 2026 die Möglichkeit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Die SUISA wird sich auch einbringen und bereitet sich derzeit zusammen mit ihren Schwestergesellschaften und in Absprache mit weiteren Partnerinnen und Partnern sowie Verbänden darauf vor.
Ausblick
KI-generierte Musik droht die von Menschen geschaffene Musik in Playlists, Radio-/TV-Sendungen, Werbung, Hintergrundmusik, sozialen Medien sowie in weiteren Bereichen zu ersetzen. Gleichzeitig bilden die Werke der Urheber/innen die Existenzgrundlage dieser neuen Geschäftsmodelle. Ohne gesetzliche Lösung fallen die Erträge aber weiterhin nicht bei den Rechteinhabern/innen, sondern bei den Anbietern der KI-Technologie an. Genau hier muss das Urheberrecht ansetzen. Es muss sicherstellen, dass technologische Entwicklung und kulturelle Vielfalt nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Schweiz hat die Möglichkeit, einen pragmatischen Weg zu wählen: offen für Innovation, aber klar in der Anerkennung der Rechte der Kreativen.
Die kommenden Monate werden deshalb wichtig. Die Vorlage des Bundesrates und die anschliessende Vernehmlassung werden zeigen, welche Richtung die Schweiz einschlägt. Die SUISA wird sich für eine gesetzliche Lösung einsetzen, welche die Interessen der Rechteinhaber/innen wirksam schützt.



