Direkt zum Inhalt wechseln
Werbespot mit Musik

Ich möchte für meine Produkte werben: Welche Schritte muss ich bei der SUISA unternehmen?

Ich möchte für meine Produkte werben: Welche Schritte muss ich bei der SUISA unternehmen?
Bei der Herstellung von Werbespots ist die SUISA eine fixe Ansprechpartnerin.
Foto: Proxima Studio / Shutterstuck.com
Text von Anne-Françoise Emery
Bei der Produktion von Werbung sind verschiedene Bereiche betroffen. Wenn es sich um eine audiovisuelle Produktion handelt, die in der Schweiz hergestellt und/oder zugänglich gemacht wird, müssen Sie zwingend mit der SUISA Kontakt aufnehmen. Sie wird Ihnen eine Bewilligung für die Verbreitung Ihrer Werbung erteilen. Dabei können mehrere Fragen auftauchen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Antworten.

Musik ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Reichweite eines Werbespots und damit für den Verkaufserfolg des beworbenen Produkts. Eine wichtige Entscheidung betrifft deshalb die Auswahl der Musik. Ein Werbespot mit Musik hat nicht dieselbe Wirkung wie ein Spot ohne Musik, und ein bekanntes Musikstück wird andere Emotionen wecken als ein unbekanntes. Wenn Sie also ein bereits bestehendes Stück verwenden möchten, müssen Sie zunächst die Einwilligung der Rechteinhaber/innen einholen. Diese Synchronisationsrechte werden in der Regel nicht von der SUISA verwertet, sondern direkt von den Rechteinhabern und Rechteinhaberinnen (meistens den Verlagen).

Es ist auch möglich, Production Music zu kaufen, die auf speziellen Websites verfügbar ist. Oder Sie beauftragen Musikschaffende mit der Komposition eines Stücks speziell für Ihre Werbung. In diesem Fall spricht man von Auftragsmusik.

Werbespots bei der SUISA anmelden

Ob Ihr Spot nun Musik enthält oder nicht: Sie müssen Ihre Produktion bei der SUISA anmelden. Unsere Genossenschaft erfasst alle audiovisuellen Produktionen und erteilt die Bewilligungen für die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte an der Musik. Erst wenn Sie eine Lizenz (eine SUISA-Nummer) erhalten haben, können Sie ihre Werbung im Fernsehen, im Kino oder im Internet platzieren.

Zur Identifizierung Ihres Spots benötigen wir die folgenden Informationen:

  • Angaben zum Spot selbst (Titel, Dauer);
  • zur Musik (Titel der Musik, Komponist/in, Verlag, Dauer der im Spot verwendeten Musik);
  • zu den beabsichtigten verschiedenen Sendungen / Nutzungen im Internet des Spots;
  • zu den Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden.

Nach dem Erhalt dieser Informationen wird Ihnen umgehend eine Lizenz erteilt. Auf dem Online-Formular können Sie uns all diese Angaben auf einfache Weise mitteilen.

Jeder Spot muss angemeldet werden, auch wenn es mehrere Versionen davon gibt. Sie können mehrere Spots auf demselben Formular anmelden.

Wenn Ihr Spot im Ausland produziert wurde, es aber eine auf die Schweiz angepasste Version gibt (Postproduktion), teilen Sie uns das bitte auf dem Formular mit.

Verschiedene Rechte betroffen

Die Vervielfältigungsrechte, die Sie der SUISA bezahlen, erlauben es Ihnen, die Aufnahme des Werbespots im Fernsehen, Kino oder im Internet zu verbreiten. Diese Rechte sind einmal und für die gesamte Dauer der Nutzung des Trägers zu bezahlen. Sie können also einen Spot mehrmals zu verschiedenen Zeiten ausstrahlen, müssen aber nur einmal die Vervielfältigungsrechte bezahlen.

Die Urheberrechte für die Ausstrahlung des Spots im Fernsehen oder im Kino werden von den Fernsehsendern oder den Kinos geregelt. Sie bezahlen also der SUISA keine Senderechte für die «Offline»-Verbreitung. Anders bei der Verbreitung im Internet: Dort sind Sie sind für die Rechte des Zugänglichmachens im Internet (online) zuständig. Die Lizenz wird abgestuft nach der Höhe des Medienbudgets für die Online-Werbekampagne berechnet. Jede neue Welle der Kampagne teilen sie uns bitte erneut mit.

Analoge Spots, «freie Werke» und Auftragskompositionen

Alle Werbespots müssen angemeldet werden, doch es gibt Fälle, in denen Sie keine Rechnung begleichen müssen. Die verschiedenen Sprachversionen oder gekürzte Versionen gelten als analoge Spots. Es sind also keine Vervielfältigungsrechte abzugelten. Werden diese Spots hingegen im Internet zugänglich gemacht, müssen uns die Medienbudgets gemeldet werden, und wir stellen Rechnung abgestuft nach der Höhe dieses Budgets. Für Spots ohne Musik und für Spots, die nicht arrangierte gemeinfreie Musik oder lizenzfreie Musik verwenden, fallen keine Vergütungen an.

Es ist zu beachten, dass die Angabe «freie Werke» möglicherweise nur für bestimmte Nutzungen gilt oder in unserem Land nicht gültig ist. Es kann also sein, dass Sie eine Rechnung erhalten, obwohl sie Musik von einer Website gekauft haben, die Ihnen «freie Musikwerke» anpries. Wir müssen uns an die Verträge halten, die wir mit unseren Partnern und Partnerinnen geschlossen haben, und die vereinbarten Vergütungen einziehen, wenn die Rechteinhaber/innen Mitglieder einer Urheberrechtsgesellschaft sind. Damit Sie nicht den Eindruck erhalten, die Nutzung der Musik doppelt zu bezahlen, sollten Sie nicht zögern, sich bei den Anbieterinnen und Anbietern genau zu erkundigen.

Auch wenn Sie jemanden beauftragen, die Musik für Ihren Spot zu komponieren, betrifft die Vereinbarung, die Sie mit dieser Person unterzeichnen, nur die Kompositionsarbeit und das Recht zur Verwendung des Stücks (Synchronisationsrecht), nicht aber die Urheberrechte, wenn diese Person einer Urheberrechtsgesellschaft angehört. Es handelt sich nicht um dieselben Rechte.

Wie viel kostet’s und was passiert mit dem Geld?

Die Höhe der Vervielfältigungsvergütungen hängt von der Sichtbarkeit des Spots ab. Das Minimum (lokale Verwendung) beträgt Fr. 7.— pro Sekunde Musik. Für eine nationale Verwendung erhöht sich der Tarif für diese Sekunde Musik auf Fr. 60.—. Nicht abgegolten ist damit das Synchronisationsrecht. Die Lizenz dafür muss mit dem Rechtsinhaber direkt ausgehandelt werden. Bei Production Music ist das Synchronisationsrecht enthalten, mit einem Aufschlag von 50% auf die Tarife für die Vervielfältigungsrechte. Sämtliche Vergütungen sind in unserem Tarif aufgeführt (Ziffer 15.1).

Die Lizenz für Online-Kampagnen basiert auf einem Prozentsatz (2,15%) des Betrags, den Sie für die Platzierung der Werbung bezahlen (Medienbudget), wobei ein Mindestbetrag von Fr. 200.— pro Kampagne gilt. Mehr Informationen finden Sie in den Lizenzbedingungen für das Zugänglichmachen von Online (Werbe-)Kampagnen.

Die von uns eingezogenen Vergütungen werden nach Abzug von 15% zur Deckung der Verwaltungskosten an die Musikschaffenden (Komponisten, Textautorinnen, Verleger/innen) verteilt.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Team zur Verfügung, unter der E-Mailadresse: advertising (at) suisa (dot) ch oder unter der Telefonnummer +41 21 614 32 28 / 30.

Schreibe einen Kommentar

Alle Kommentare werden moderiert. Bis zur Freischaltung kann es etwas dauern. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines verfassten Kommentars. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, nicht zu veröffentlichen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.