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Neuigkeiten aus den Vorstandssitzungen vom September 2025
Grosse Projekte sind in Aussicht: SUISAnova, die Renovation der SUISA-Liegenschaft in Zürich, und damit verbunden SUISAway, der Umzug in neue Büros.
Foto: Rangizzz / Shutterstock.com, bearbeitet von Manu Leuenberger
Bericht aus dem Vorstand von Noah Martin
Die SUISA-Gremien befassten sich im September mit wichtigen Weichenstellungen für das kommende Jahr. Im Mittelpunkt standen Weiterentwicklung der Strategie, die Revision der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen und die Steuerproblematik mit den französischen Behörden.

Im Ausschuss für Organisation und Kommunikation (O+K) fand erstmals eine erweiterte Strategiesitzung statt. Die stärkere Einbindung des Ausschusses in den Strategieentwicklungsprozess soll künftig beibehalten werden.

Strategie: Stärkung des Kerngeschäfts

Diskutiert wurde, wie das Drei-Säulen-Modell der SUISA (Lizenzierung im Inland, Online-Auslandgeschäft, Einnahmen aus Dienstleistungen) künftig weiterentwickelt werden soll. Da die Einnahmen in gewissen Bereichen des klassischen Monopolgeschäft tendenziell rückläufig prognostiziert werden, stand die Frage im Raum, wie diese Säule gestärkt und gleichzeitig neue Einnahmequellen erschlossen werden können.

Diskutiert wurde zudem die Balance zwischen Gleichbehandlung der Mitglieder und Wirtschaftlichkeit. Beide Prinzipien werden künftig regelmässig überprüft, um sicherzustellen, dass strategische Entscheidungen im Sinne der Mitglieder getroffen werden.

Revision der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen

Der Vorstand genehmigte eine Revision der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen (AWB), die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die wichtigsten Änderungen:

  • Grafische Online-Rechte: Damit Urheber/innen und Verleger/innen ihre Rechte künftig direkt selbst wahrnehmen können, werden entsprechenden Bestimmungen in den AWB gestrichen.
  • Wahrnehmung im Ausland: Die bereits gelebte Praxis zur Rückübertragung von Rechten an Mitglieder wird neu ausdrücklich in den AWB verankert.
  • Beats in Werkanmeldungen: Die Pflicht zur Vorlage einer Nutzungserlaubnis entfällt.

Grosse Projekte in Aussicht

Das Bürogebäude der SUISA in Zürich Wollishofen wurde 1968 errichtet und muss jetzt 60 Jahre später grundlegend saniert werden. Eine Studie mit Immobilienexperten zeigt auf, dass Büroräumlichkeiten an dieser Lage wenig gefragt sind, die SUISA jedoch auch aufgrund der modernen Arbeitsgegebenheiten mit vermehrten Homeoffice-Zeiten zu grosse Büroflächen belegt. Die Immobilie gehört der SUISA und könnte eine höhere Rendite abwerfen und somit zur Kostendeckung beitragen, wenn das Haus nicht nur saniert, sondern gleichzeitig in Mietwohnungen umgebaut wird.

Die SUISA wird deshalb 2027 ihr Gebäude an der Bellariastrasse 82 in Zürich kernsanieren und zu Mietwohnungen umnutzen. Dazu läuft ein Projektwettbewerb mit fünf Gesamtleistern. Dieses Projekt SUISAnova wird ergänzt durch ein zweites Projekt SUISAway, nämlich die Suche nach neuen Büroräumlichkeiten für die SUISA und der Umzug und das Einrichten unserer Büros an einem neuen Standort. Beide Projekte bedingen ausserordentliche Investitionen und Ausgaben.

Der Ausschuss für Finanzen und Kontrolle (F+K) hat sich mit den Vorgaben für das Budget 2026 befasst und der Geschäftsleitung Leitplanken zur Erarbeitung dieses Budgets vorgegeben. Das im Bewusstsein, dass diese Grossprojekte die Kostenentwicklung ausserordentlich beeinflussen werden. Das Verhältnis Kosten zu Einnahmen kann deshalb im zu erarbeitenden Budget 2026 nicht an der regulären Kosten-/Einnahmenentwicklung der vergangenen Jahre gemessen werden.

Internationale Zusammenarbeit

Ein wichtiges Thema in der Vorstandssitzung war die Doppelbesteuerungsproblematik mit der SACEM in Frankreich. Aufgrund einer neuen steuerrechtlichen Auslegung behalten die französischen Behörden derzeit 25% der Urheberrechtsvergütungen ein, bis die Frage geklärt ist, ob Verwertungsgesellschaften in Frankreich als «beneficial owner» anerkannt werden. Um Nachteile für Mitglieder zu vermeiden, werden die Abrechnungen vorerst sistiert, während betroffene Mitglieder Vorschüsse beantragen können.

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