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Neuer Konzerttarif ab 2017
Schweizer Musik auf Schweizer Konzertbühnen ist gemäss SMPA-Index im Aufwind . Für die Vergütungen an die Komponisten und Textautoren der aufgeführten Songs gilt ab 2017 ein neuer Konzerttarif. (Foto: Tabea Hüberli)
im Bild Stefan Buck beim ausverkauften Auftritt der Band Hecht am 24. März 2016 im Luzerner Konzerthaus Schüür
Text von Chantal Bolzern und Manu Leuenberger
Die SUISA und die Branchenverbände der Konzertveranstalter haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen neuen Konzerttarif geeinigt. Der neue Gemeinsame Tarif K soll die beiden noch bis Ende 2016 gültigen Tarife GT Ka und GT Kb ersetzen und am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Seit sechs Jahren waren die bisher für Konzerte, Shows und Theateraufführungen geltenden Gemeinsamen Tarife Ka und Kb bereits in Kraft. Das Musikgeschäft und mit ihm zusammen der Konzertmarkt haben sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt. Es war Zeit für einen neuen Konzerttarif, der die aktuellen Bedingungen im Live-Geschäft berücksichtigt. Wie immer, wenn neue Verhandlungen anstehen, strebte die SUISA zudem eine Vereinfachung der Tariflandschaft an. Das bedeutete in diesem Fall: die Anzahl Tarife reduzieren sowie die Struktur straffen.

Die Tarifverhandlungen für den neuen Konzerttarif mit SMPA, Petzi, dem Schweizerischen Bühnenverband sowie anderen massgebenden Branchenverbänden hatten im Februar 2014 begonnen. Nach intensiven Gesprächen konnten sich die SUISA und die Branchenverbände der Konzertveranstalter nun im April 2016 auf einen neuen Konzerttarif einigen. Neu gibt es nur noch einen Gemeinsamen Tarif K, der die beiden alten Tarife Ka und Kb ersetzen und am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Mit der Einigung auf den neuen Tarif hat die SUISA die angestrebte Vereinfachung erreicht: Es gibt nur noch einen Tarif statt wie zuvor zwei. Für die Kunden bietet sich der Vorteil, dass sie nun alle Antworten im Zusammenhang mit ihren Konzerten unabhängig von deren Grösse in einem einzigen Tarif finden. Der angeregte Austausch mit den Vertretern aus der Konzertbranche hatte den weiteren positiven Aspekt, dass wichtige Anliegen der Kunden – wie z. B. abgestufte Lizenzsätze je nach Veranstaltungsart – berücksichtigt werden konnten und in die Tarifgestaltung eingeflossen sind.

Konzertmarkt finanziell bedeutend für SUISA-Mitglieder

Die Einigung ist nicht zuletzt auch deshalb erfreulich, weil das Konzertgeschäft für die Mitglieder der SUISA eine grosse Bedeutung hat. Die Konzert- und Festivallandschaft in der Schweiz blüht. So lizenziert die SUISA jährlich über 20 000 Konzerte und Festivals und sie betreut knapp 10 000 Konzertveranstalter und Theaterbühnen. Im Jahr 2015 betrugen die Einnahmen aus den Tarifen Ka und Kb Fr. 20,3 Mio.. Damit trugen diese beiden Tarife beinahe die Hälfte an die totalen Einnahmen der SUISA aus Aufführungsrechten (Fr. 46 Mio.) bei.

Die finanzielle Bedeutung des Schweizer Konzertmarkts kann auch mit einigen Zahlen aus dem SMPA-Index für das Jahr 2015 verdeutlicht werden. Der SMPA-Index wird von der Swiss Music Promoters Association herausgegeben. Die Mitglieder in diesem Branchenverband der professionellen Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter setzen gemäss eigener Angabe über 80% der hierzuland verkauften Tickets für Konzerte, Shows und Festivals ab.

Gemäss Index für 2015 verkauften die Mitglieder des SMPA 3,6 Mio. Tickets an 5,2 Mio. Besucher von rund 1700 Veranstaltungen. Bei einem durchschnittlichen Ticketpreis von Fr. 78.65 erzielten sie damit einen Bruttoumsatz von Fr. 357,7 Mio., was einer Steigerung von 11,5% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Erfreulich dabei ist, dass die Anzahl an Schweizer Künstlern, die für die Veranstaltungen engagiert wurden, gemäss SMPA-Index erneut zugenommen hat. Demnach sind 2015 an den SMPA-Veranstaltungen 1087 Schweizer Acts sowie 1687 Künstler aus dem Ausland aufgetreten. Seit 2011 habe sich die Anzahl verpflichteter Schweizer Künstler mehr als verdoppelt, schreibt der Branchenverband in einer Medienmitteilung vom 21. April 2016.

Der neue Konzerttarif GT K

Unabhängig davon, ob Schweizer oder internationale Künstler auftreten: Der neue Konzerttarif GT K gilt für alle betroffenen Veranstaltungen, die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein stattfinden. Und auch wenn die zwei alten Tarife (Ka und Kb) zu neu nur noch einem Tarif zusammengefasst wurden, ist vieles gleich geblieben.

Wie bisher wird die SUISA auch in Zukunft immer die Setlisten verlangen, damit die Einnahmen korrekt den Komponisten und Textautoren der aufgeführten Stücke verteilt werden können. Im Jahr 2015 hat die SUISA aus den Setlisten dieser Veranstaltungen 360 000 Werke erfasst. Danach konnten aufgrund der Setlisten den Rechteinhabern dieser Werke die Einnahmen aus den Tarifen Ka/Kb verteilt respektive ausbezahlt werden.

Unterschied zwischen Grossveranstaltung und Kleinkonzert

Im neuen Konzerttarif gilt für alle Kunden weiterhin ein Rabatt von 10%, wenn sie Mitglied eines Verbands (wie SMPA oder Petzi) sind, welche die SUISA in ihrer Arbeit wie im Tariftext festgehalten unterstützen. Wie bisher werden Grossveranstaltungen von Kleinkonzerten unterschieden. Zusammenfassend kann man sagen: Bei Kleinkonzerten gibt es weiterhin einen Mengenrabatt, dafür keine gestaffelten Lizenzsätze. Bei Grossveranstaltungen gibt es neu gestaffelte Lizenzsätze, dafür keinen Mengenrabatt mehr.

Konkret heisst das: Die Veranstalter von Kleinkonzerten erhalten zusätzlich zum Verbandsrabatt bis zu 20% Mengenrabatt, wenn sie regelmässig Konzerte veranstalten. Bei den Grossveranstaltungen hingegen kommen neu gestaffelte Lizenzsätze für unterschiedliche Veranstaltungsarten wie Konzerte, Open-Air-Festivals, Shows, Theateraufführungen usw. zur Anwendung. Je nach Art der Grossveranstaltung variiert der Basislizenzsatz zwischen 3% und 10% der Brutto-Einnahmen aus Ticketverkäufen.

Mit dieser Neuerung der gestaffelten Lizenzsätze wird der unterschiedliche Stellenwert der Musik bei Grossveranstaltungen berücksichtigt. Die Verhandlungspartner waren sich einig, dass ein Open Air zwar wesentlich von der Programmierung und den auftretenden Künstlern lebt, aber auch die Wahl des Geländes und der begleitenden Angebote zur Atmosphäre und zum Gelingen eines Festivals beitragen. Bei Stadionkonzerten wiederum arbeiten die Künstler mit Bildschirmen, Choreographien und aufwendigen Lightshows, was sie von Akustikkonzerten im intimeren Rahmen unterscheidet. Zu guter Letzt musste auch dem vielfältigen Einsatz von Musik im Bereich der Kleinkunst oder bei Theateraufführungen Rechnung getragen werden.

Genehmigung und Gültigkeit des neuen Tarifs

Der neue Gemeinsame Tarif K muss nun noch vom zuständigen Schiedsgericht, der Eidgenössischen Schiedskommission (EschK) genehmigt werden, damit er 2017 in Kraft treten kann. Nach erfolgter Genehmigung dient der neue Tarif GT K als Basis für die Vergütungen für die Musik bei Konzerten, Shows, Theateraufführungen etc., welche ab dem 1. Januar 2017 veranstaltet werden. Die bis Ende 2016 veranstalteten Anlässe werden noch auf Basis der bestehenden Gemeinsamen Tarife Ka und Kb lizenziert.

Sämtliche Veranstalter, die über einen Vertrag mit der SUISA verfügen, werden im Verlauf des Jahrs einen Brief mit weiteren Angaben zum neuen Tarif erhalten, um die Budgetierung der nächstjährigen Veranstaltungen zu erleichtern. Zudem ist vorgesehen, in den Publikationskanälen der SUISA weitere Informationen nachzuliefern.

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