Ein Konzert mit deiner Musik ist etwas wert! Die Konzert-Gage ist der Lohn dafür, dass du live spielst. Für das Komponieren der Songs hast du ebenfalls etwas verdient: Das sind deine Tantiemen. Die SUISA kann für dich das Einziehen der Tantiemen übernehmen. Wenn du das möchtest, solltest du diese 4 Tipps beachten:
- Werde Mitglied bei der SUISA
Eine Band als Ganzes kann nicht Mitglied sein. Nur die einzelnen Bandmitglieder können Mitglied werden. Voraussetzung ist, dass ihr die Musik oder die Texte selber schreibt. Am besten werden alle mitbeteiligten Songkomponisten Mitglieder bei der SUISA. Wenn die Band gemeinsam einen Song komponiert, aber noch nicht alle beteiligten Bandmitglieder SUISA-Mitglieder sind, ziehen wir für den Song die Tantiemen ein und stellen das Geld für die Nicht-Mitglieder während fünf Jahren zurück. Wenn ein Bandmitglied innerhalb dieser fünf Jahre der SUISA beitritt, erhält er dieses Geld ausbezahlt. - Melde deine Werke bei uns an
Alle Werke, die ihr aufführt, auf einen Tonträger aufnehmt oder im Internet anbietet, solltet ihr mit Angabe aller Beteiligten sofort anmelden. Nur wenn die Werke korrekt angemeldet sind, können wir die euch zustehenden Einnahmen verteilen. - Informiere uns, wenn du umgezogen bist oder deine Adresse geändert hat
Teile uns jede Adressänderung und/oder Änderungen der Zahlungsadresse umgehend mit. Liegt der SUISA keine gültige Adresse vor, werden keine Tantiemen mehr ausbezahlt, bis die neue Adresse vorliegt. Nach fünf Jahren ohne gültige Kontaktangaben verfällt die Mitgliedschaft bei der SUISA. - Kontaktiere uns, wenn du Fragen zu deiner Abrechnung hast
Wenn du eine Frage zu einer Abrechnung von uns hast, dann kontaktiere unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abrechnungsauskunft.
Weiterführende Informationen:
Werkanmeldung leicht gemacht: Mit diesem Ratgeber aus unserer Mitgliederzeitschrift SUISAinfo registrierst du deine Werke ohne Mühe und einwandrei.