37% Schweizer Musik im Radio, 32,5 Millionen Franken für Schweizer Filmproduktionen, 55,1 Millionen Franken an Urheberrechtsvergütungen sowie über 300 unterstützte Festivals: Diese Zahlen zeigen eindrücklich auf, welchen Stellenwert die Sender der SRG für das Schweizer Kulturschaffen haben (Quelle: https://publicvalue.srgssr.ch/ueber-public-value/zahlen/).
Mit ihrem breitgefächerten Angebot aus Radio, Fernsehen und Online-Plattformen in den vier Landessprachen erreicht die SRG täglich mehr als drei Millionen Menschen. Gerade für Künstlerinnen und Künstler bietet diese enorme Reichweite eine wichtige Bühne, um ihr Schaffen einem breiten Publikum vorzustellen. Allein im Musikbereich strahlen die Sender der SRG jährlich über 800 Stunden Musik aus – von Pop über Rock, Urban, Jazz bis hin zu klassischen Konzerten. Über 500 Musiksendungen und mehr als 1200 Beiträge mit musikalischem Schwerpunkt unterstreichen das kontinuierliche Engagement weit über das reine Unterhaltungsspektrum hinaus.
Dieses Engagement der SRG für die Schweizer Kulturschaffenden ist derzeit stark gefährdet aufgrund verschiedener politischer Vorstösse.
12 Millionen Franken an Urheberrechtsentschädigungen würden verloren gehen
Die Volksinitiative «SRG: 200 Franken sind genug!», die sogenannte Halbierungsinitiative, verlangt, dass die Haushaltsabgabe für Fernsehen und Radio von jetzt 335 Franken auf 200 Franken gesenkt wird. Zudem sollen sämtliche Unternehmen von der Gebührenpflicht ausgenommen werden. Für die SRG würde dies bedeuten, dass sich ihre Einnahmen von jetzt rund 1,2 Milliarden Franken auf zukünftig 650 Millionen Franken verringern würden. Eine Annahme der Initiative würde also unweigerlich zu einer Verarmung des Angebots der SRG führen – nicht zuletzt auch im Kulturbereich. Viele Künstlerinnen und Künstler würden nicht nur ein kleineres Publikum erreichen, sondern sie würden auch weniger Geld aus Urheberrechten erhalten. Allein für die SUISA – und damit die Urheber/innen und Verleger/innen von Musik – rechnen wir mit einem Rückgang der Urheberrechtsvergütungen von 12 Millionen Franken pro Jahr, wenn die Initiative angenommen würde. Dies entspricht rund 8% der SUISA-Einnahmen aus Urheberrechten in der Schweiz.
Das Volk wird voraussichtlich 2026 über die Initiative abstimmen. Das bedeutet: Acht Jahre nachdem es die «No Billag»-Initiative 2018 mit einer grossen Mehrheit von 71,6% abgelehnt hatte, muss es erneut über die Zukunft der SRG und damit des medialen Service Public abstimmen.
Auch der Bundesrat will die Radio- und TV-Gebühren senken
Der Bundesrat hat sich im Juni 2024 klar gegen die Volksinitiative ausgesprochen und sie abgelehnt. Sie ginge zu weit, befand der Bundesrat. Dieses Bekenntnis zur SRG und zum Service Public ist zwar erfreulich. Gleichzeitig aber verordnete er eine schrittweise Senkung der Haushaltabgabe von 335 Franken auf 300 bis 2029. Zudem will der Bundesrat noch mehr Unternehmen als heute bereits von der Radio- und TV-Abgabe befreien, womit ab 2027 rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen keine Radio- und TV-Abgaben mehr bezahlen müssen.
Diese Verordnung mag zwar das kleinere Übel gegenüber der Halbierungsinitiative sein. Aber auch diese Gebührensenkung wird die SRG und ihr Angebot hart treffen, da sie rund 120 Millionen Franken weniger aus den Haushaltsabgaben erhalten wird als heute. Zusammen mit den immer weiter sinkenden Werbeeinnahmen wird dies dazu führen, dass die SRG sowohl ihr Angebot wie auch Personal abbauen muss. Die Musikerinnen und Musiker würden auch die vom Bundesrat verordnete Gebührensenkung direkt spüren: Die SUISA rechnet hier mit Mindereinnahmen von rund 3 Millionen Franken für die Urheber/innen und Musikverlage.
Unabhängig davon, welche Variante eintreffen wird: Die SRG wird in den kommenden Jahren mit tieferen Einnahmen auskommen müssen. Einsparungen und ein damit verbundener Abbau sind also unausweichlich.
Die SRG musste bereits erste Massnahmen umsetzen
Die SRG hat mit diesem Abbau bereits jetzt begonnen. In den letzten Monaten hat sie bekanntgegeben, dass sie ihr Angebot im Kulturbereich reduziert, z. B. mit der Streichung von Sendungen wie «Gesichter & Geschichten», «Vivants» oder «Nuovo». Ausserdem wurde die Film- und Serienberichterstattung reduziert. Allesamt Massnahmen, die in der Kulturszene für grosse Verunsicherung gesorgt haben. Und in verschiedenen Medien wird bereits jetzt darüber spekuliert, wieviele Stellen die SRG in der nächsten Zeit abbauen wird.
Der Schaden geht aber weit über die SRG und die Kulturbranche hinaus: Eine Verkleinerung des Angebots und Personalbestands bei der SRG werden auch weitere Unternehmen spüren, die als Zulieferer der SRG Aufträge und Einnahmen verlieren werden. Es stellt sich also die Frage, ob die 2.90 Franken, die jeder Haushalt pro Monat einsparen würde, diesen Abbau rechtfertigen.
Widerstand der Kulturbranche gegen den Abbau
Wie bereits bei der «No Billag»-Initiative engagieren sich auch jetzt wieder die Kulturverbände und -organisationen gegen die Volksinitiative und die vom Bundesrat verordnete Abgabensenkung. Die SUISA macht dies im Rahmen von Swisscopyright, dem Dach der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften, zu denen ProLitteris, SSA, Suissimage und Swissperform gehören. Gemeinsam mit Suisseculture und anderen Kulturorganisationen hat sich Swisscopyright sowohl gegen die Volksinitiative wie auch den Vorschlag des Bundesrats ausgesprochen. Darüber hinaus gelangen die Verwertungsgesellschaften mit Empfehlungen zu den vorgeschlagenen Massnahmen direkt ans Parlament und suchen das Gespräch mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern.
Die Hauptforderungen der Verwertungsgesellschaften sind:
- Keine weitere Schwächung der SRG und damit des medialen Service public: Die SRG befindet sich bereits heute in einer angespannten finanziellen Ausgangslage. Die Haushaltabgabe wurde in den letzten Jahren sukzessive von 490 Franken pro Privathaushalt auf heute 335 Franken reduziert. Die daraus entstandenen Mindereinnahmen führten zusammen mit den ebenfalls rückläufigen Einnahmen aus TV-Werbung dazu, dass die SRG jährlich Verluste schreibt. Diese Verluste können nur bis voraussichtlich 2025 durch Reserven der SRG gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Senkung der Haushaltsabgabe nicht angezeigt.
- Die Prioritäten müssen richtig gesetzt werden: Der Bundesrat hat neben der Abgabensenkung auch entschieden, dass die neue SRG-Konzession erst 2029 in Kraft treten wird. Das heisst, dass der Leistungsauftrag der SRG erst dann definiert wird, nachdem das Stimmvolk entschieden und die Abgaben bereits schrittweise gesenkt wurden. Zuerst wird also über den Preis – die Abgabenhöhe – und erst danach über das eigentliche Produkt – den Auftrag der SRG – diskutiert und abgestimmt. Das Stimmvolk weiss demnach gar nicht, für welches Angebot es bei einer Annahme der Initiative weniger bezahlen soll. Es braucht folglich zuerst eine Diskussion darüber, was der Leistungsauftrag der SRG beinhaltet, bevor man über die Höhe der Haushaltabgabe entscheidet oder abstimmt.
Einsatz für eine starke SRG und für die Kulturschaffenden
Die SUISA wird sich auch in den kommenden Monaten gemeinsam mit anderen Organisationen für ein starkes Kulturangebot auf den Sendern der SRG einsetzen und die bevorstehende Volksinitiative bekämpfen. Wie bereits bei der Kampagne gegen die «No Billag»-Initiative wird es erneut prominente Kulturschaffende brauchen, die sich für einen starken medialen Service public und eine möglichst grosse Sichtbarkeit ihres Schaffens in Radio und TV einsetzen. Denn nach wie vor sind es die Sender der SRG, die den hiesigen Künstlerinnen und Künstler die grösste Plattform bieten und das Schweizer Kulturschaffen am stärksten unterstützen und fördern.



