Wer zum Beispiel nach Frankreich in die Ferien fährt, bemerkt den Grenzübertritt spätestens dann, wenn der Empfang auf einen französischen Sender wechselt: Aus den Lautsprechern erklingt überwiegend frankophone Musik, das landeseigene Musikschaffen geniesst höchste Priorität.
Seit 1994 bestimmt in unserem westlichen Nachbarland eine gesetzliche Radioquote den Prozentsatz einheimischer Musik, die gespielt werden muss. Konkret sind Radiostationen in Frankreich verpflichtet, mindestens 40% der Sendezeit mit französischer Musik zu bespielen. Bestimmte Uhrzeiten und Minderheitensender sind davon ausgenommen. Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen den Sendern Bussgelder, Sendepausen oder gar der Verlust der Sendelizenz. Ähnliche Gesetze existieren in weiteren Ländern wie Italien, Polen oder Österreich.
Seit 20 Jahren mit SRG SSR erfolgreich im Gespräch
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Quotenregelung. Stattdessen findet seit 20 Jahren eine offene Diskussion zwischen Musikverbänden und SRG SSR statt, wie das schweizerische Musikschaffen sichtbarer und vor allem hörbarer gemacht werden kann.
Die Charta der Schweizer Musik wurde 2004 lanciert und 2016 erstmals überarbeitet. Die 20-jährige Zusammenarbeit zwischen SRG SSR und der Musikbranche hat dazu geführt, dass die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen sind. Bei einigen Sendern beträgt der Anteil der Schweizer Musiktitel heute mehr als 50 Prozent der Sendezeit (siehe Übersicht Anteile Schweizer Musik am Radio in Prozent der Sendezeit, PDF 259 KB). Auch verschiedene Fernsehformate und digitale Angebote wie mx3, Volksmusik.mx3 oder neo.mx3 geben dem schweizerischen Musikschaffen eine Plattform und widerspiegeln deren Vielfalt und Kreativität.
SRG-Kanäle sind für Schweizer Musikschaffende wichtig
Mit Formaten wie SRF Best Talent, Radioplays, Radio-Showcases oder ganze TV-Sendungen, die der Schweizer Musik gewidmet sind, wird das einheimische Musikschaffen gefördert: Die Künstlerinnen und Künstler erhalten die Chance, sich einem grossen Publikum landesweit zu präsentieren. Gleichzeitig sind die Sendungen von Schweizer Musik auch ein wichtiger Bestandteil der Einnahmen der Musikschaffenden: So steht ihnen bei Live-Auftritten nicht nur eine Gage zu, sondern sie erhalten auch jedes Mal, wenn ihre Musik gesendet wird, Vergütungen für die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, die ihnen von der SUISA respektive der Swissperform ausbezahlt werden.
Zukünftige Zusammenarbeit
Obwohl auf sämtlichen SRG-Kanälen der Anteil gespielter Schweizer Musik gestiegen ist, gibt es auf verschiedenen Sendern noch immer Luft nach oben. Auch im Fernsehen könnte man vermehrt das schweizerische Musikschaffen abbilden und so das Publikum auf das reichhaltige und lebendige Musikgeschehen aus den vier Sprachregionen aufmerksam machen. Wir würden uns sehr freuen, wenn der Anteil von Schweizer Musik auch in Zukunft weiter steigen würde; auch weil wir überzeugt sind, dass alle Partner der Charta inklusive dem Publikum davon profitieren.
Partner der Charta mit der SRG sind:
- IFPI Schweiz – der Branchenverband der Schweizer Musiklabels
- Die Interessengemeinschaft Volkskultur IGV
- Der Verband unabhängiger Schweizer Labels und Produzenten IndieSuisse
- Orchester.ch – die Dachorganisation der Schweizer Berufsorchester
- Der Schweizer Musikrat SMR
- Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
- Der Schweizerische Verlegerverband SVMV
- Der Schweizer Musikverband SONART
- SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik
Und die Privatsender?
Die Verbände der Musikschaffenden finden, es wäre an der Zeit, dass auch die Privatsender mehr Schweizer Musik spielen. Bei vielen Privatsendern ist der Anteil CH-Musik sehr klein. Sich freiwillig mit einer Charta auf die Ausstrahlung von mehr einheimischer Musik zu verpflichten, wäre jedenfalls besser als eine gesetzliche Quote, wie es sie in einem Teil unserer Nachbarländer gibt. Es wird also weiterhin Überzeugungsarbeit zu leisten sein.
Die Charta der Schweizer Musik
Die Schweizer Musik nimmt einen wichtigen Platz im Auftrag der SRG ein. Dieser besteht nicht nur in der Förderung des Musikschaffens (Art. 7 der Konzession), sondern auch in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Schweizer Musikbranche (Art. 28 der Konzession).
In der Charta der Schweizer Musik wird die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Schweizer Musikbranche geregelt. In der Vereinbarung verpflichtet sich die SRG, einen angemessenen Teil an Schweizer Musikproduktionen in den Radioprogrammen auszustrahlen. Als Schweizer Musik gelten Aufnahmen oder Liveübertragungen mit Schweizer Komponisten/innen, Interpreten/innen oder Produzenten/innen sowie Aufnahmen mit massgeblicher Schweizer Beteiligung.