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Service public

Radio- und TV-Verordnung: Kultur muss gestärkt werden

Radio- und TV-Verordnung: Kultur muss gestärkt werden
Die SRG spielt für das Schweizer Kulturschaffen eine wichtige Rolle. Jährlich investiert sie rund 300 Millionen Franken in Kultur und Bildung.
Foto: Marlon Trottmann / Shutterstock.com
Text von Giorgio Tebaldi
Der Bundesrat hat sich am 8. Dezember zur Initiative «200 Franken sind genug!» geäussert. Er lehnt die Vorlage klar ab. Gleichzeitig hat er einen Entwurf für eine revidierte Radio- und TV-Verordnung vorgelegt. Darin sieht er unter anderem eine schrittweise Senkung der Radio- und TV-Gebühren für Haushalte auf 300 Franken vor. Für die Verwertungsgesellschaften und ihre Mitglieder – die Kulturschaffenden – steht dabei die Bedeutung der SRG für die Schweizer Kulturlandschaft im Vordergrund.

Mit der Volksinitiative «200 Franken sind genug!» wird dem Schweizer Stimmvolk zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre eine Vorlage zur Senkung der Radio- und TV-Gebühren für die SRG unterbreitet. Dies, nachdem die «No Billag»-Initiative am 4. März 2018 vom Volk klar mit 71,6% Nein-Stimmen abgelehnt wurde.

Der Bundesrat lehnt die Initiative klar ab. Er plant, die Radio- und TV-Gebühren bis 2029 in zwei Etappen von 335 Franken auf 300 Franken zu senken. Auch sollen neu Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 1,2 Mio. Franken von der Abgabepflicht befreit werden; derzeit liegt diese Grenze bei 500’000 Franken. Die interessierten Kreise können bis am 1. Februar 2024 zur Vorlage des Bundesrates Stellung nehmen.

Die SUISA begrüsst die klare Haltung des Bundesrates gegen die Initiative. Die Auswirkungen auf den Kulturbereich und auf den Zusammenhalt der Sprachregionen in der Schweiz wären verheerend. Es käme zu einer Verarmung des Angebots und zu Massenentlassungen. Gravierend wäre auch, dass die Zusammenarbeit mit der unabhängigen Audiovisions- und Kulturbranche massiv reduziert werden müsste. Damit würde das Kulturschaffen in der Schweiz empfindlich beschnitten: Für viele Kulturschaffende würde die wichtigste Produktionspartnerin und die wichtigste Plattform, um hierzulande von einem breiten Publikum wahrgenommen werden, wegfallen. Hinzu käme, dass sie schwer verkraftbare Einkommensausfälle zu verzeichnen hätten.

SRG: Rund 300 Millionen Franken für Kultur und Bildung

Die Schweizer Künstlerinnen und Künstler sind darauf angewiesen, weiterhin eine substanzielle Zusammenarbeit mit der SRG pflegen zu können. Jährlich investiert sie rund 300 Millionen Franken in kulturelles Schaffen und Bildung in der Schweiz und leistet damit einen essenziellen Beitrag zum Zusammenhalt des Landes. Mit ihrer Berichterstattung werden Schweizer Kulturschaffende und Veranstaltungen über die Regionen hinweg wahrgenommen. So produziert die SRG für ihre Radio-, TV- und Online-Kanäle z.B. Konzertübertragungen, Kultur-, Musik-, Literatur-, Kunst- und Philosophiesendungen, Kulturmagazine, Dokumentarfilme oder Comedy-Shows. Die Produktion und Verbreitung von kulturellen Beiträgen in den SRG-Programmen ist eines der wichtigsten Elemente des Service public und verbindet die Schweiz mit ihren Sprachregionen untereinander.

Im Rahmen des «Pacte de l’audiovisuel» beteiligt sich die SRG jedes Jahr mit 34 Mio. Franken an der Produktion von jährlich rund 140 Schweizer Filmen und Serien. Gerade für die Schweizer Filmbranche ist dies enorm wichtig, da sich viele Produktionen über den hiesigen kleinen Markt nicht finanzieren liessen. Ausserdem unterstützt die SRG auch Filmfestivals, an denen Schweizer Produktionen gezeigt werden: das Locarno Film Festival, Visions du Réel in Nyon oder die Solothurner Filmtage. Und mit jährlich rund 100 Mio. Franken ist die SRG auch eine der grössten Auftraggeberinnen von unabhängigen Schweizer Filmproduktionsfirmen.

SRG: Jeder vierte Song im Radio stammt aus der Schweiz

Auch für das Schweizer Musikschaffen ist die SRG von zentraler Bedeutung. Der Anteil Schweizer Musik auf den Radiosendern der SRG betrug 2022 28,4 % (Quelle: www.suisa.ch/de/Ueber-die-SUISA/Statistiken-zur-Musiknutzung.html). Das sind fast drei Mal mehr als auf den Privatsendern, die im Schnitt gerade mal 10,3 % Musik aus der Schweizer spielen. Im Rahmen der «Charta der Schweizer Musik» vereinbart die SRG diesen Anteil jährlich mit Schweizer Musikverbänden. Hinzu kommen Berichterstattungen zu Musik und den Künstlern/innen aus der Schweiz, Spezialsendungen oder Übertragungen von Konzerten und Festivals. Die SRG ist auch eine wichtige Partnerin von Schweizer Musikfestivals verschiedener Sparten.

Dem Schweizer Literaturschaffen bietet die SRG mit verschiedenen Fernseh- und Radiosendungen eine wichtige Plattform, sie engagiert sich auch bei wichtigen Literatur-Anlässen.

Bei einer Annahme der Initiative würden für viele Kulturschaffende auch die Einkommen aus Urheberrechten stark zurückgehen. Die SRG bezahlt jährlich Urheberrechts- und Leistungsschutzrechtsvergütungen in der Höhe von über 50 Mio. Franken an die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften. Rund 90 Prozent davon wird an die Urheber/innen, Verleger/innen, Interpreten/innen und Produzenten/innen der ausgestrahlten Werke verteilt.

Der Bundesrat schreibt in seiner Medienmitteilung vom 8. November: «Die SRG hat ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur auszurichten.» Für die Schweizer Verwertungsgesellschaften und die von ihnen vertretenen Kulturschaffenden ist diese Ankündigung, den Kulturbereich stärken zu wollen, sehr wichtig. Nicht nur mit Blick auf mögliche Auftragsänderungen gegenüber der SRG, sondern um der Aufgabe zur Pflege der Kultur innerhalb des Service Public Auftrags der SRG das nötige Gewicht und die nötige Bedeutung zu verleihen.

Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zur RTVV sucht der Bundesrat aktiv nach einem Weg, das seitens der Initianten/innen aufgegriffene Unbehagen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft betreffend der Gebührenhöhe zu adressieren und einem möglichen Kompromiss den Weg zu bahnen. Die Verwertungsgesellschaften begrüssen dieses Vorgehen, weil es zur Versachlichung der Debatte beiträgt. Aber man sollte von der Frage nach dem Preis wegkommen und stattdessen den Fokus auf den Inhalt richten. Die Kernfrage ist: Welche Inhalte soll ein öffentlich finanziertes Medienunternehmen für die Bevölkerung bieten?

Die SUISA wird sich zusammen mit den anderen Verwertungsgesellschaften und weiteren Kulturverbänden zur Vernehmlassungsvorlage äussern.

Dieser Artikel ist in ähnlicher Form im Sessionsbrief Dezember 2023 von Swisscopyright erschienen.

1 Antwort zu “Radio- und TV-Verordnung: Kultur muss gestärkt werden

  1. BIOLLAY Roland sagt:

    OK, mais alors que la SSR (Suisse romande) nous fasse le plaisir d’offrir autre chose comme programme divertissant que ce qu’elle nous présente depuis quelques temps, n’en déplaise à M. Marchand … Il n’y a bientôt que des séries de troisième zone, de guerre, d’attentat, du mal de la société, etc…
    Surtout plus de Variété, de spectacles, etc…

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