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SUISA-Generalversammlung: Hilfsfonds für Urheber und Verleger genehmigt
Text von Giorgio Tebaldi; Interview mit Melanie Oesch von Erika Weibel; Video von Nina Müller
Die Generalversammlung der SUISA hat den Hilfsfonds für Komponisten, Textautoren und Verleger von Musik in der Höhe von 1,5 Millionen Franken genehmigt. Ausserdem wurde die Schweizer Jodlerin, Sängerin, Komponistin und Verlegerin Melanie Oesch in den SUISA-Vorstand gewählt. Dieses Jahr fand die Generalversammlung zum ersten Mal in der Geschichte der SUISA aufgrund der Covid-19-Pandemie in schriftlicher Form statt.

Die SUISA-Generalversammlung hätte dieses Jahr am 26. Juni im Bierhübeli in Bern stattfinden sollen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und des im März verhängten Veranstaltungsverbots hatte der SUISA-Vorstand im April entschieden, die Generalversammlung in schriftlicher Form durchzuführen. So konnten die SUISA-Mitglieder zum ersten Mal in der Geschichte der Genossenschaft per Brief und im Fall von einigen Mitgliedern aus dem Ausland per Mail abstimmen und wählen.

Covid-19: Hilfsfonds für Urheber und Verleger

Neben den statutarischen Geschäften wie die Genehmigung der Jahresrechnung oder die Erteilung der Décharge an den SUISA-Vorstand und die Revisionsfirma BDO war der Hilfsfonds für Urheber und Verleger einer der wichtigsten Abstimmungspunkte der diesjährigen Generalversammlung. Aufgrund der aktuell prekären Lage für Musikschaffende hatte der SUISA-Vorstand am 6. April 2020 beschlossen, dass die SUISA zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen soll für Ausfälle bei den Urheberrechtsvergütungen, die den SUISA-Mitgliedern wegen der behördlich angeordneten Absage von Veranstaltungen und der Schliessung von Betrieben entstehen. Der Fonds in der Höhe von Fr. 1,5 Mio. soll Komponisten, Textautoren und Verlegern von Musik, die wegen der Corona-Krise in Not geraten, nachweislich entgangene SUISA-Einnahmen ersetzen. Die Generalversammlung hat dem Hilfsfonds mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Michael Hug in die Verteilungs- und Werkkommission gewählt

An der diesjährigen Generalversammlung fanden ausserdem zwei Ersatzwahlen statt. Als Ersatz für den im letzten Jahr in den SUISA-Vorstand gewählten Grégoire Liechti wurde der Musikverleger Michael Hug für die laufende Amtsdauer bis 2023 in die Verteilungs- und Werkkommission (VWK) gewählt.

Michael Hug ist Geschäftsführer des 1910 gegründeten Verlags Ruh Musik AG. Der Verlag ist national und international bekannt für die Herausgabe von Blasmusik; der Katalog umfasst jedoch auch zahlreiche Werke der Klassik und Chormusik. Michael Hug hat das Unternehmen 2009 zusammen mit seiner Frau von seinem Vater übernommen. Er hat schon früh die Zeichen der Zeit erkannt und seinen ganzen Katalog digitalisiert. Für seine digitale Vertriebsplattform für Musiknoten wurde er 2012 von der Musikförderstiftung der SUISA, der FONDATION SUISA, ausgezeichnet; von der Jury besonders hervorgehoben wurden damals sein Innovationsgeist und sein nachhaltiges Konzept. Michael Hug ist 55 Jahre alt und – wie alle seine Vorgänger im Verlag – auch selber musikalisch aktiv.

Melanie Oesch neu im Vorstand der SUISA

Auch für den SUISA-Vorstand war eine Ersatzwahl notwendig, nachdem Reto Parolari, Dirigent, Komponist und langjähriges Vorstandsmitglied, im Dezember 2019 unerwartet verstorben ist. Neu wurde für die laufende Amtsperiode bis 2023 die Schweizer Jodlerin, Sängerin, Komponistin und Verlegerin Melanie Oesch (Oesch’s die Dritten) in den Vorstand der SUISA gewählt.

Melanie Oesch gehört mit Oesch’s die Dritten zu den erfolgreichsten Vertretern des volkstümlichen Schlagers. Melanie Oesch ist 33 Jahre alt und seit 2006 SUISA-Mitglied.

Im Videointerview erzählt sie, was die SUISA für sie bedeute: «Die Arbeit der SUISA ist sehr wichtig für mich. Ich hätte nie die Zeit, das Geld welches mir zusteht, überall selbst einzufordern und auch das Wissen darüber fehlt mir.» Sie schätzt insbesondere auch das Fachwissen der SUISA: «Ich bin froh, hat die SUISA so viele Fachpersonen, die sich seit Jahren mit dieser Thematik beschäftigen und sich dafür einsetzen», sagt Melanie Oesch.

Die Anfrage, ob Melanie Oesch Vorstandsmitglied werden möchte, habe sie sehr gefreut und geehrt. Ihre Erfahrung als Volksmusikerin möchte sie in den Vorstand miteinbringen: «In der Volksmusik gibt es viele Stücke, die schon sehr alt sind. Oft ist nicht klar, ob die Komponistinnen noch Leben und wo [die Stücke] verlegt sind.» Auch die Art der Stücke in der Volksmusik sei speziell. «Zum Beispiel ein Jodel hat keinen klassischen Text und trotzdem hat er eine Art von Text», erklärt die gebürtige Bernerin.

Als Vorstandsmitglied will Melanie Oesch gerne etwas an den Unstimmigkeiten zwischen Veranstalterinnen und Künstlerinnen ändern. Ihrer Einschätzung nach fühlen sich gewisse Veranstalter benachteiligt, weil sie klein sind und das Gefühl haben, trotzdem viel zahlen zu müssen. Da möchte sie gerne für eine bessere Vermittlung zwischen der SUISA und den Veranstalterinnen und Veranstaltern sorgen.

Insgesamt haben 1’576 Komponisten, Textautoren, Musikverleger und Erben schriftlich abgestimmt und gewählt. Eine Übersicht der Ergebnisse der SUISA-Generalversammlung 2020 ist zu finden unter: www.suisa.ch/generalversammlung

2 Antworten zu “SUISA-Generalversammlung: Hilfsfonds für Urheber und Verleger genehmigt

  1. Martin LUTHER-OWUSU sagt:

    Bravo! Thanks for looking after authors and publishers during this period of Covid-19. The devastation of the pandemic is enormous and I pray that we would get rid of it sooner than later. And now a question:
    As a member living in Ghana, is there a chance to apply for a little bit from the fund to sustain me?
    Thank you very much.

    1. The fund approved by the General Meeting is intended to compensate members, principals and clients in need and in distress due to the COVID-19 crisis, for SUISA income they demonstrably missed out on. They have the possibility to submit an online application on the member portal „My Account“. The application must prove that the affected person has suffered losses due to a lack of copyright income and that there is a state of need. Thus, the only decisive factor is SUISA membership and not residence or nationality. Claudia Kempf, SUISA Members Department

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