Die Verteilung der Einnahmen aus Clubs und Diskotheken basiert seit über zehn Jahren vollständig auf Hitboxen-Monitoring. Im TV-Bereich kommt das Monitoring bislang bei Privatsendern zum Einsatz und dient dazu, allfällige Lücken in den Sendemeldungen zu schliessen. Die hochgeladenen Soundfiles dienen der Optimierung des Monitorings in diesen Bereichen.
Seit Anfang 2024 arbeitet die SUISA für das Monitoring in Clubs und Diskotheken mit der Schweizer Firma Pro Conecta AG und ihrem Service Streamify zusammen. Dank dem neuen Soundfile-Upload können die Aufnahmen direkt in die SUISA-Datenbank hochgeladen und mit dem Werk verknüpft werden. Damit soll die bereits hohe Matchingrate von aktuell 95% weiter verbessert werden.
Die Aufnahmen werden zentral durch die SUISA verwaltet und an die Monitoringdienstleister übermittelt. Für die SUISA bedeutet dies mehr Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Monitoringdiensten, und das wiederum bedeutet für die Mitglieder weniger Aufwand.
Wer kann Aufnahmen hochladen und wer kann sie anhören?
Aufnahmen können nur von Personen oder Verlagen hochgeladen werden, die als Originalbezugsberechtigte an einem Werk beteiligt sind. Subverlage können keine Aufnahmen einreichen. Aufnahmen von internationalem Repertoire erhält die SUISA, falls benötigt, über den Austausch mit Schwestergesellschaften.
In der Werkdatenbank werden die eingereichten Aufnahmen allen am Werk Beteiligten angezeigt – unabhängig davon, wer die Datei ursprünglich hochgeladen hat. So wird sichergestellt, dass dieselbe Aufnahme nicht zweimal eingereicht wird. Dritte, die nicht am Werk beteiligt sind, sehen diese Aufnahmen nicht und können sie folglich auch nicht anhören.
Welche Aufnahmen sollen hochgeladen werden?
Aufnahmen von im Handel erhältlichen Tonträgern sind in der Regel bereits über den Online-Vertrieb verfügbar und stehen somit meist schon für Monitoringzwecke bereit. Anders verhält es sich bei Aufnahmen, die nicht per se für den digitalen Vertrieb vorgesehen sind, wie etwa Werbemusik, Production Music, Live-Mitschnitte oder spezielle Club-Mixes. Um Lücken im Monitoring schliessen zu können, benötigt die SUISA vorwiegend solche nicht im Handel erhältlichen Aufnahmen. Diese werden verwendet, um bestehende Nutzungsdaten mit fehlenden Informationen zu ergänzen oder bislang nicht identifizierte Nutzungen zu erkennen.
Zu einem Werk können alle final produzierten Aufnahmen hochgeladen werden. Wenn sich mehrere Aufnahmen lediglich in der Länge unterscheiden, genügt es, die längste Version hochzuladen. Da die Aufnahmelänge für die Erstellung des Fingerprints im Monitoring relevant ist, sollte stets die vollständige Aufnahme eingereicht werden und nicht nur eine gekürzte Version.
Da die Dateien ausschliesslich zu Monitoringzwecken genutzt werden, sind nur Aufnahmen hochzuladen, die tatsächlich öffentlich genutzt werden. Demos oder Produktionen im Entstehungsprozess hochzuladen, ist nicht sinnvoll. Bei Werbe- und Filmmusik ist zudem darauf zu achten, dass die Aufnahmen ohne Voice-over hochgeladen werden. Ganze Werbespots mit Voice-over können von Monitoringsystemen nicht korrekt erkannt werden.
Wie können Aufnahmen eingereicht werden?
Aufnahmen können ausschliesslich über das Mitgliederportal «Mein Konto» hochgeladen werden. Dafür stehen drei Wege zur Verfügung:
- Bei neuen Werkanmeldungen: Beim Schritt «Aufnahme hinzufügen» kann eine Audiodatei hochgeladen werden.
- Bei bereits registrierten Werken: In der Werkdatenbank kann das entsprechende Werk ausgewählt und über den Button «Soundfile hochladen» eine Aufnahme hinzugefügt werden.
- Für den Massenupload bei bereits registrieren Werken: Im Bereich «Soundfile Upload» steht ein Batch Upload zur Verfügung. Dieser kann jedoch nur für Werke genutzt werden, die bereits in der SUISA-Werkdatenbank vorhanden sind.
Im Bereich «Soundfile Upload» sind die eingereichten Aufnahmen sowie deren Registrierungsstatus ersichtlich. Nach dem Upload wird automatisch geprüft, ob die Aufnahme bereits einem anderen Werk zugeordnet ist. Ist dies der Fall, wird der Status «abgelehnt» angezeigt; solche Dateien werden nicht fürs Monitoring verwendet.
Der Soundfile-Upload ist freiwillig. Bei der Werkanmeldung kann dieser Schritt übersprungen werden. Die SUISA leitet die eingereichten Aufnahmen nur dann zu Monitoringzwecken weiter, wenn dies beim Hochladen ausdrücklich genehmigt wurde.
Soundfile-Upload erfolgreich gestartet
Der Soundfile-Upload wird bereits rege genutzt und läuft reibungslos. In den ersten zwei Monaten nach der Einführung wurden über 6000 Aufnahmen eingereicht, wovon rund 20 Prozent nicht im Handel erhältlich sind. Viele Mitglieder schätzen die Möglichkeit, mit der Werkanmeldung ein Belegexemplar einreichen zu können. Wir sind froh, mit diesem neuen Service einem echten Bedürfnis der Mitglieder entsprechen zu können.
Der Zugang zu «Mein Konto» steht allen Mitgliedern der SUISA offen. Falls Sie noch kein Login für «Mein Konto» haben, registrieren Sie sich jetzt: www.suisa.ch/mein-konto
Seit Anfang 2024 setzt die SUISA für das Hitboxen-Monitoring in Clubs und Diskotheken auf «Streamify», das Musik-Fingerprint- und Reportingsystem der Schweizer Firma Pro Conecta AG. Die Hitboxen sind in einer repräsentativen Auswahl von Clubs installiert, die den verschiedenen Musiksparten und Sprachregionen Rechnung trägt. Um die Repräsentativität sicherzustellen, arbeitet die SUISA mit Statistikern/innen der Universität Zürich zusammen. Im Juni 2025 wurden die Einnahmen aus Clubs und Diskotheken erstmals auf Grundlage der durch Streamify erfassten Daten verteilt. Das cloudbasierte System greift auf über 100 Millionen Werke zu und kann mehr als 95 Prozent der aufgezeichneten Nutzungszeit eindeutig registrierten Werken zuordnen.



