«Mittendrin statt nur dabei» – SUISA-Urheber und Verleger können bei Änderungen im Verteilungsreglement direkt mitbestimmen. Bei der nächsten SUISA-Generalversammlung am 23. Juni 2017 in Zürich wird ein neues Mitglied in die Verteilungs- und Werkkommission (VWK) gewählt. Der Grund dafür ist der Rücktritt eines bisherigen VWK-Mitglieds.
Die Interessen aller Urheber und Verleger vertreten
Was aber macht ein geeignetes VWK-Mitglied aus? In erster Linie braucht es natürlich eine hohe Affinität zur Musik. Dies ergibt sich allerdings ohnehin mit der Grundvoraussetzung für eine Kandidatur: Es können nur stimm- und wahlberechtigte SUISA-Mitglieder in die Kommission gewählt werden. (Zukünftige) VWK-Mitglieder müssen zudem die Wirkung heutiger Entscheidungen für die Zukunft verstehen. Die Mitglieder der VWK dürfen sich nicht nur auf die eigenen Geschäftsfelder konzentrieren, sondern die Interessen aller Urheber und Verleger vertreten. Und es braucht Zeit: Die Sitzungen der VWK finden zwei Mal im Jahr in Bern statt und dauern – mit Anreise und gemeinsamem Mittagessen – jeweils einen Tag. Die Sitzungen brauchen eine gute Vorbereitung seitens der Mitglieder; hierzu gehört vor allem, dass die umfangreichen Dossiers gelesen werden.
Musiksparte: Werbe- und Filmmusik
Dieses Mal suchen wir ein Mitglied aus der Musiksparte Werbe-und Filmmusik. Damit wird eine ausgeglichene Zusammensetzung der VWK sichergestellt. In der Kommission sind verschiedene Musikrichtungen und alle Sprachregionen der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein vertreten. Zudem setzt sich die VWK sowohl aus Komponisten, Musikverlegern wie auch Textautoren zusammen. Und letztlich ist auch eine bestmögliche Durchmischung hinsichtlich Alter und Geschlecht wichtig.
Aufgaben der Verteilungs- und Werkkommission
Die Verteilungs- und Werkkommission beschäftigt sich primär mit Verteilungsänderungen, die im Verteilungsreglement geregelt werden. Sie erfüllt folgende Aufgaben:
- prüft die Bestimmungen des Verteilungsreglements und ihre Auswirkungen auf die Verteilungsergebnisse;
- stellt dem Vorstand Anträge betreffend Änderung des Verteilungsreglements;
- behandelt in erster Instanz Rekurse gegen Entscheide der Geschäftsleitung über die Einstufung von Sendeprogrammen und über die Schutzfähigkeit von Werken und Bearbeitungen freier Werke;
- hat beratende Funktion hinsichtlich der Beurteilung von nicht autorisierten Umarbeitungen geschützter Werke und von Plagiaten.
Die VWK ist eine Kommission der SUISA-Generalversammlung; diese kann der Kommission weitere Aufgaben zuweisen. Jedes Kommissionsmitglied hat eine Stimme, abwesende Mitglieder können nicht durch andere Kommissionsmitglieder vertreten werden.
Interessierte Kandidaten schicken ihre Bewerbung bitte bis 31. Oktober 2016 an folgende Adresse:
SUISA
Christian Poffet
Bellariastrasse 82
CH-8038 Zürich
E-Mail: vwk(at)suisa(dot)ch