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2017 wird ein neues Mitglied in die Verteilungs- und Werkkommission gewählt.
Foto: Manuel Leuenberger
Rund 125 Millionen Franken kann die SUISA aus den Einnahmen von 2015 an Urheber und Verleger verteilen. Für die SUISA-Mitglieder und Auftraggeber ist die Verteilung essentiell: Wer erhält aus welcher Nutzung seiner Werke letztlich wieviel Geld? Wie die Verteilung erfolgt, wird von der Verteilungs- und Werkkommission (VWK) der SUISA vorgeschlagen und vom Vorstand beschlossen. Nächstes Jahr hat nun ein SUISA-Mitglied aus der Musiksparte Werbe-und Filmmusik die Möglichkeit, eine aktive Rolle einzunehmen und für die VWK zu kandidieren. Interessierte Mitglieder können sich bis zum 31. Oktober 2016 für die Wahl vorschlagen.
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