Direkt zum Inhalt wechseln

Kontinuierliche Verbesserung der Einnahmen

Kontinuierliche Verbesserung der Einnahmen
Die Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik hat für das Geschäftsjahr 2016 eine Einnahmensteigerung von 1,76% budgetiert.
Bild: Manu Leuenberger
Bericht aus dem Vorstand von Dora Zeller
Zahlen und Reglemente prägten die Sitzung des SUISA-Vorstands im Dezember 2015. Die Vorstandsmitglieder setzten sich mit dem Budget 2016 auseinander. Sie revidierten einzelne Ziffern des Verteilungsreglements. Zudem wurde die Erhöhung der Aufnahmegebühr ab 2016 genehmigt und die Revision des Reglements der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge (UVF) zuhanden der Generalversammlung vorbereitet.

Der Vorstand der SUISA genehmigte an seiner Sitzung im Dezember 2015 das Budget für 2016. Das Budget sieht leicht steigende Einnahmen (+1,76%) vor. Dazu beitragen sollen die Senderechte, Vergütungsansprüche und der Online-Bereich. Beim Aufwand wird mit leicht höheren Ausgaben gerechnet (+1,6%). Damit wird im Budget der steigende Bedarf an IT-Spezialisten (Salärkosten) und zusätzlich anfallenden IT-Lizenzkosten abgedeckt. Weiter verursachen die Erhöhung des Sponsorings-Engagements und die Begleitung der Urheberrechtsdebatte Mehrkosten bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Prognosen, die über das Jahr 2016 hinausgehen, sind wesentlich vom regulatorischen Umfeld abhängig. Bleibt das Umfeld stabil, sollte auch künftig mit einer positiven Umsatzentwicklung gerechnet werden können.

Aufnahmegebühr und Kostenabzüge

Die Anzahl der SUISA-Mitglieder wächst weiterhin stetig. Das Wachstum ist einerseits erfreulich, bedeutet andererseits aber auch stark steigenden Verarbeitungsaufwand. Mit einer höheren Aufnahmegebühr für Neumitglieder soll das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag verbessert werden. Die Vorstandsmitglieder stimmten der Erhöhung zu. Ab 2016 beträgt die einmalige Gebühr bei Neuaufnahmen für Urheber Fr. 200.–, für Verlage Fr. 400.–. Die SUISA verzichtet jedoch weiterhin auf eine Jahresgebühr für ihre Mitglieder. Jahresgebühren werden von einigen ausländischen Schwestergesellschaften erhoben.

Ausserdem wurden die Kostenabzüge für die Verteilung im Jahr 2016 festgelegt. Der Vorstand entschied, die Prozentsätze von 2015 beizubehalten.

Reglementsänderungen

Verschiedene Anträge für Änderungen im Verteilungsreglement wurden gutgeheissen. Die Anpassung der Definition der Begriffe «Verleger und Subverleger» sowie die redaktionellen Änderungen beim Tarif VN und dem Gemeinsamen Tarif 10 wurden genehmigt. Der Revision der «Anteile der Mitglieder und Auftraggeber der SUISA» wurde teilweise zugestimmt.

Das Reglement der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge (UVF) soll mit klareren Bestimmungen und der beruflichen Vorsorge angepassten Begriffen aktualisiert werden. Die Höhe der Renten für Urheber und der Beiträge an Verleger bleiben unverändert. Der Vorstand hat die Änderungen genehmigt. Sie werden in der Einladung zur Generalversammlung erläutert. An der GV wird über die Änderungen abgestimmt.

Generalversammlung 2016

Die diesjährige Generalversammlung der SUISA findet statt am Freitag, 24. Juni 2016, 11 Uhr, im Zentrum Paul Klee in Bern.

Schreibe einen Kommentar

Alle Kommentare werden moderiert. Bis zur Freischaltung kann es etwas dauern. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines verfassten Kommentars. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, nicht zu veröffentlichen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.