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Weshalb Mitglieder der SUISA nicht melden müssen, wenn ihre Werke auf Youtube sind

Weshalb Mitglieder der SUISA nicht melden müssen, wenn ihre Werke auf Youtube sind
Mein Werk auf Youtube: Keine spezifische Meldung an die SUISA nötig.
Bild: Manu Leuenberger
Text von Manu Leuenberger
Wie, wo und wann kann man der SUISA seine Werke auf Youtube melden, haben Mitglieder so oder ähnlich in letzter Zeit oft gefragt. Weshalb Urheber der SUISA keine Meldungen über ihre Werke auf der Videoplattform zuzuschicken brauchen, erklären wir in der nachfolgenden Antwort auf eine Mitgliederanfrage.

«Für die SUISA wird es wohl schwierig sein, alle Videos von Schweizer Künstlern [auf Youtube] zu verfolgen. Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass dies automatisch geschehen wird. Ist es darum notwendig, ein Video, bei dem man selber Urheber ist und deshalb die Abgaben darauf erhalten möchte, der SUISA zu melden?»

Automatisches Reporting zwischen SUISA und Youtube

Urheber brauchen der SUISA keine Meldungen über ihre Werke auf Youtube zuzuschicken. Zwischen Youtube und der SUISA findet ein automatisches Reporting statt. Dieses Reporting erfolgt in zwei Schritten und funktioniert vereinfacht dargestellt nach folgendem Prinzip:

Youtube stellt der SUISA in regelmässigen Abständen und in elektronischer Form Nutzungsstammdaten zu. Englisch heisst diese Liste: «Masterlist». Diese Liste enthält Angaben zu den Videos, die auf Youtube abgespielt wurden. Zur verwendeten Musik im jeweiligen Video sind weitere Informationen aufgeführt, sofern diese Youtube bekannt sind. Diese mitgelieferten Information bestehen aus Werk-/Songtitel, Künstlernamen, Albumtitel plus optionale weitere Angaben wie Label, ISRC/ISWC-Nr. oder UPC-Code.

Anhand dieser Angaben definiert die SUISA das von ihr vertretene Repertoire. Sprich: Die «Masterlist» wird sozusagen mit der SUISA-Werkdatenbank verglichen. Werke, deren Rechte die SUISA vertritt, werden auf der Liste gekennzeichnet. Danach meldet die SUISA an Youtube, für welche Werke auf der «Masterlist» die SUISA bezugsberechtigt ist.

Aufgrund dieser Angaben weiss Youtube, dass die Urheberrechte für die gekennzeichneten Videos an die SUISA zu bezahlen sind. Erst jetzt kann der zweite Schritt im Reporting-Prozess erfolgen: Youtube erstellt Nutzungsmeldungen, die neben den Klickzahlen auch Angaben zu den Einnahmen enthalten. Die von Youtube ausbezahlte Vergütung besteht aus einem Anteil der Einnahmen, die durch Werbung erzielt wurde. Das Geld überweist Youtube an die SUISA. Die Verteilung an die Rechteinhaber erfolgt danach aufgrund der in der SUISA-Werkdatenbank gespeicherten Informationen.

Ähnliches Meldeprinzip bei Radio und TV

Vom Grundprinzip her ist das bei Youtube angewandte Verfahren vergleichbar mit den Sendemeldungen von Radio- und TV-Stationen. Die meisten Sender arbeiten heute mit digitalen Systemen. Aus diesen erstellen sie Meldelisten in Dateiform und übermitteln sie auf elektronischem Weg an die SUISA. Bei der SUISA findet der Abgleich mit der Werkdatenbank statt und die Tantiemen werden den bezugsberechtigten Urhebern und Verlegern zugeordnet.

Auch im Fall von Radio- und TV-Stationen brauchen Mitglieder der SUISA prinzipiell nicht zu melden, wenn ihr Lied gespielt wird. Es reicht, wenn ein Werk einmal korrekt bei der SUISA angemeldet wird und in der Folge in der Werkdatenbank registriert ist. Das Reporting zwischen den Nutzern, in diesem Beispiel also den Sendeunternehmen, und der SUISA findet danach über (häufig automatisierte) Nutzungsmeldungen statt.

Sonderfall Youtube: Datenmenge und Datenqualität

Gegenüber dem gut etablierten System der Sendemeldungen von Radio-/TV-Stationen gilt es bei der Ausarbeitung des Meldesystems mit Youtube, der derzeit grössten Videoplattform der Welt, einige neue und schwierige Fragen zu klären.

Ein wesentlicher Unterschied zum Reporting mit Kunden wie eben zum Beispiel Radio-/TV-Sendern ist die Datenqualität: Bei Radio und Fernsehen werden die Musik-Datenbanken oft von Musikredaktoren gepflegt. Je genauer die Datenbanken gepflegt sind, desto korrekter sind die Angaben zu den gespielten Songtiteln auf den Meldelisten. Auf Youtube werden die Inhalte mehrheitlich von privaten Benutzern hochgeladen. Bei solchem «User generated content» wird in der Regel wenig Sorgfalt in Bezug auf Angaben zu verwendetem Material an den Tag gelegt. Entsprechend tief ist teilweise die Qualität der zur Verfügung stehenden Daten von den Nutzungen auf Youtube.

Ein weitere Herausforderung ist die enorme Datenmenge: Verglichen zu Radio-/TV-Stationen ist das auf Youtube genutzte Repertoire um ein Vielfaches grösser. Youtube gibt an, dass aktuell 100 Stunden Videomaterial pro Minute auf Youtube hochgeladen werden. Gemäss der gleichen Statistik sollen monatlich durchschnittlich 1 Milliarde einzelner Benutzer insgesamt mehr als 6 Milliarden Stunden Videos auf Youtube konsumieren. Dabei gilt: 1 Benutzer schaut 1 Video = 1 Nutzung, die prinzipiell gemeldet werden muss. Im Fall der SUISA gilt das für Benutzer, die Videos von Computern mit Schweizer IP-Adressen aus anschauen.

Reporting vom Kunden entscheidend für korrekte Verteilung

Angesichts der riesigen Masse an Videos ist die SUISA auf ein automatisches Reporting von Youtube angewiesen. Die SUISA verfügt nicht über die Ressourcen, um einzelne Videos von Schweizer Künstlern auf der Plattform zu verfolgen. Hingegen bemüht sich die SUISA wie bei allen Kunden in Zusammenarbeit mit dem lizenzierenden Unternehmen ein möglichst korrektes und umfassendes Reporting aufzubauen, soweit dies in Bezug auf den Verwaltungsaufwand noch als sinnvoll erscheint. Nur so kann die SUISA den Rechteinhabern auszahlen, was ihnen an Vergütungen auch zusteht.

5 Antworten zu “Weshalb Mitglieder der SUISA nicht melden müssen, wenn ihre Werke auf Youtube sind

  1. Linus Walter sagt:

    Verstehe ich das richtig, für unsere YouTube-Inhalte, die ausserhalb der Schweiz abgespielt werden, erhalten wir nichts?
    Oder habe ich das falsch verstanden?

    1. Manu Leuenberger sagt:

      Lieber Linus
      Zuerst einmal bitten wir für unsere verspätete Antwort um Entschuldigung.
      Zu Deiner Frage: Durch den Vertrag mit Youtube ist das Repertoire der SUISA-Mitglieder für die Nutzung auf der Video-Plattform in einer Vielzahl von Ländern lizenziert (siehe dazu auch unsere Medienmitteilung zum Vertragsabschluss vom 25.9.2013 http://www.suisa.ch/de/news/news-archiv/news/article/2013/09/25/suisa-und-youtube-einigen-sich-auf-lizenzvertrag/). Konkret gilt der Vertrag neben Nutzer-Zugriffen von Schweizer IP-Adressen auch für Zugriffe u.a. aus dem Gebiet der EU, EFTA, EWR und weiteren Ländern ausserhalb der Schweiz. Für Nutzungen in diesen vertraglich vereinbarten Ländern werden allfällige Vergütungen von Youtube direkt an die SUISA ausbezahlt und von uns an die Rechteinhaber weitergeleitet.
      Nochmals sorry für die späte Antwort und viele Grüsse
      Manu Leuenberger / Kommunikation SUISA

  2. Marco sagt:

    I have a key question after reading this article, about the sentence:
    „In the case of SUISA this applies for users who watch videos from computers with a Swiss IP address.“
    This means that I can retrieve money only from the cliks that come from Switzerland? What happens with the clicks coming from the rest of the world?
    Thank you in advance for clarifying

    1. Manu Leuenberger sagt:

      The agreement with YouTube covers the repertoire of SUISA members for the exploitation via the video platform in many countries. In particular, the agreement governs user access from Swiss IP addresses as well as access from the EU region, EFTA, EEA and other countries outside of Switzerland. For exploitations in these territories included in the contractual arrangements, remuneration is paid by YouTube to SUISA and we pass this remuneration on to the rights holders.
      Manu Leuenberger / SUISA communication department

  3. Roger Rüegg sagt:

    Ich bin Musiker und Komponist. Ich ärgere mich immer wieder wenn ich ein Video von der Musikprobe von meinem Kollegen und mir auf Youtube lade und es dann einen Einspruch gibt. Warum ? Egal ob ich ein Video mit meinen Eigenkompositionen hochlade oder von andern Komponisten, wenn man dann den Einspruch überprüft, so muss ich feststellen, dass praktisch jedes Musikstück mit einem falsch Titel angegeben wird.
    Zuerst glaubte ich, dass vielleicht das Musikstück ähnlich klingt, aber nein, nicht mal der Unterschied zwischen Walzer und Polka wird korrekt erkannt und wenn man das andere Stück im Internet sucht und anhört, so hat es keine Spur einer Ähnlichkeit mit dem beanstandetem Musikstück.
    Bei Youtube gibts keine richtigen Ansprechpartner um dies zu melden.
    Ich stelle fest, das Youtube die Schweizer Ländlermusik nicht identifizieren kann und das sollte Youtube einmal selber überprüfen.
    z.B. „Uf dä Musikinsel Rheinau“ Polka wird als „Bi’s Jägger Hannes“ Walzer deklariert.

    Freundliche Grüsse
    Roger Rüegg

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