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Vorausplanung in der Krisensituation
Die SUISA macht Musik trotz eingetrübten Budgetaussichten auch 2021 möglich. Das Foto zeigt eine Szene vom letztjährigen Festival Label Suisse, bei dem die SUISA als Sponsoringpartnerin mit dabei war.
Foto: Tabea Hüberli & Dirk Hoogendoorn
Bericht aus dem Vorstand von Andreas Wegelin
Gerade in Krisenzeiten ist die Vorausplanung besonders wichtig. In den Sitzungen vom Dezember 2020 hat sich der Vorstand der SUISA neben dem Schwerpunktthema Budget mit weiteren relevanten Zukunftsthemen beschäftigt.

Der SUISA-Vorstand hat sich in seinen Dezembersitzungen schwerpunktmässig dem Budget für 2021 gewidmet. In der gegenwärtigen Krisensituation wegen der Pandemie sind die Prognosen im Vergleich zu 2019 schwieriger. Es kann beim Grad der Erfüllung beim Budget grössere Abweichungen geben. Vergangenes Jahr wurde zudem Ende April das Budget 2020 während dem laufenden Geschäftsjahr revidiert und die Geschäftsleitung arbeitete gemäss einem Corona-Budget mit neuen Vorgaben für die verbleibenden acht Monate.

Im Dezember genehmigte der Vorstand folgende Eckpunkte für das Budget 2021:

Die Einnahmen 2021 sind gegenüber dem Ergebnis 2019, also dem Geschäftsjahr vor Beginn der Krise, um 20,7% tiefer budgetiert. Gegenüber dem sehr vorsichtigen Corona-Budget 2020 jedoch um 6,7% höher. Die Einnahmen aus Aufführungsrechten werden aufgrund der von den Corona-Verordnungen verursachten Veranstaltungsverbote um 37% unter dem Ergebnis 2019 budgetiert.

Die Kosten 2021 sind um rund 5% tiefer budgetiert als für das Jahr 2019. Sie sind jedoch um 20% tiefer als im revidierten Corona-Budget 2020 vorgesehen war.

Verschiedene Faktoren spielen bei der Kostenentwicklung eine Rolle: Neben den Einsparungen bei den Personalkosten gibt es wesentliche Kostenblöcke im Bereich Informatik und Wertschriftenaufwand. Bei den Personalkosten sind Einsparungen vorgesehen, einerseits durch Pensionierungen und damit verbundene Umstrukturierungen sowie durch die Ausgliederung von 11 Personen in die Tochterfirma Mint Digital Services AG.

Im Bereich Informatik ist es dem Vorstand wichtiger, die Innovationskraft zu erhalten und teilweise auszubauen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren, als reine Sparmassnahmen durchzuführen. Zu strikte Sparbemühungen rächen sich meistens und führen zu einer unerwünschten Verlangsamung der Entwicklung unserer Dienstleistungen.

Der Wertschriftenaufwand schliesslich ist eine Grösse im Budget, die per se nur sehr schwer einschätzbar ist. Glücklicherweise konnte der Vorstand feststellen, dass der Einbruch an den Finanzmärkten im März 2020 inzwischen wieder ausgebügelt ist und die Finanzanlagen wieder auf dem Vorjahresniveau sind. Er hat für 2021 einen wesentlich geringeren Finanzaufwand als noch im Corona-Budget 2020 vorgesehen budgetiert.

Trotz der eingetrübten Budgetaussichten beschloss der Vorstand für die Abrechnungen 2021 unveränderte Kostenabzüge. Geschäftsleitung und Vorstand erwarten, dass die Beträge aus freiwerdenden Abrechnungsverpflichtungen den Rückgang der Einnahmen und damit ein Anstieg des Verhältnisses Kosten zu Einnahmen ausgleichen können.

Neuer Dienstleistungskatalog und Mindestbetrag für die SUISA Mitgliedschaft

Der Vorstand befasste sich an der Dezembersitzung auch mit dem Dienstleistungskatalog für Mitglieder und Auftraggeber. Die SUISA zählt mittlerweile über 12 600 stimmberechtigte Mitglieder und 26 700 Auftraggeber. Leider generieren von diesen total knapp 40 000 Bezugsberechtigten nur 60% wesentliche Einnahmen. Mehr als ein Drittel aller Bezugsberechtigten erhält gar nie eine Abrechnung, weil deren Werke weder aufgeführt, aufgenommen, gesendet noch online genutzt werden. Alle Bezugsberechtigten konnten bis anhin alle Dienstleistungen der SUISA in Anspruch nehmen. Die Digitalisierung hat zum Aufbau von Online-Services («Mein Konto»-Portal) geführt. Die im Portal möglichen Selfservices für die Bezugsberechtigten werden weiter ausgebaut.

Die Geschäftsleitung hatte deshalb Vorschläge erarbeitet, wie eine Kosteneinsparung erreicht werden könnte, indem den Auftraggebern die Dienstleistungen nur noch online angeboten würden. Diese Massnahme würde Arbeitszeit und damit Personalkosten einsparen. Der Vorstand beschloss nun, die Bedingungen für die Mitgliedschaft anzupassen. Neu werden jene Personen Mitglied der SUISA, welche während mindestens eines Jahres bei der SUISA Auftraggeber waren und mindestens 3000 Franken (bisher 2000 Franken) ausbezahlt bekommen haben. Den Auftraggebern werden ab 2022 die Dienstleistungen ausschliesslich über das Online-Portal «Mein Konto» zur Verfügung stehen.

Änderungen im Verteilungs- und Anlagereglement

Weitere Geschäfte im Vorstand waren die Genehmigung neuer Verteilungsregeln unter anderem für die Einnahmen aus der Leerträgervergütung und die Änderung des Anlagereglements in Bezug auf die Berücksichtigung des Kriteriums der Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen.

Flexible Führung in Krisenzeiten

Schliesslich hat der Vorstand beschlossen eine Präsidentenkonferenz zu bilden, welche die bisherige Corona-Task-Force ersetzen soll. Sie soll monatlich aufgrund der Berichterstattung der Geschäftsleitung den Einfluss der behördlichen Anordnungen auf den Geschäftsgang der SUISA beurteilen und dem Vorstand Handlungsbedarf aufzeigen. Mitglieder der Präsidentenkonferenz sind Géraldine Savary, Roman Camenzind, Rainer Bischof, Marco Neeser und Xavier Dayer.

2 Antworten zu “Vorausplanung in der Krisensituation

  1. hermann sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    ich habe ihren Artikel mit Aufmerksamkeit gelesen und ich habe absolut Verständnis für die Aussagen und Denkweisen. Sie haben die Aufgabe ihre Mitglieder und Auftraggeber bestmöglich zu versorgen.
    Meine Sicht der Dinge ist etwas differenzierter. Die vielen Betriebe und Vereine die durch Covid 19 stark eingeschränkt wurden, von Bundesgeldern und auch von rückzahlbaren Krediten (Covid19-Krediten) belastet sind, sollen den Jahresbeitrag ohne Berücksichtigung der aktuellen Situation bezahlen.
    Das sehe ich auf keinen Fall so, denn der FC Ebikon ist einer der betroffenen Fussballvereine in der Schweiz, die ihren Betrieb einstellen musste. Das heisst, das der Trainingsbetrieb und aber auch der Betrieb unseres Clubhauses eingestellt werden musste, dies wurde so angeordnet. Somit hatten wir nicht die Möglichkeit das gesellschaftliche Leben, den Clubbetrieb mit Musik, Filmen, Videos etc zu nützen. Das heisst konkret, dass wir die Rechnung nicht in diesem Umfange bezahlen werden, sondern im Umfange der Nutzungsmöglichkeiten die staatlich verordnet sind.
    Falls der Trainingsbetrieb per 1.3. oder dann hoffentlich per 1.4.21 wieder gestartet werden kann, erwarte ich eine angepasste Rechnung von Ihnen. Weiter hätte ich erwartet, dass sie der aktuellen Corona Situation Rechnung tragen und sie eine partnerschaftliche und faire Rechnung versenden.
    Für eine Stellungnahme bitte ich sie und grüsse Sie freundlich
    Sebastian Hermann
    Finanzchef FC Ebikon

    1. Sehr geehrter Herr Hermann

      Danke für Ihre Nachricht.

      Die SUISA ist sich bewusst, dass viele Betriebe und auch Sportvereine wie der FC Ebikon unter den Folgen der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie leiden. Denn den Musikschaffenden, den Mitgliedern der SUISA, ergeht es in diesen schwierigen Zeiten gleich.

      Damit verbunden hält die SUISA ihre Dienstleistung aufrecht, öffentliche Musiknutzungen zu erlauben, aber hat schon im Frühling 2020 zugunsten der Lizenznehmerinnen und -nehmer einige ihrer Modalitäten den ausserordentlichen Umständen angepasst.

      Die Kundinnen und Kunden der SUISA sind in den verschiedensten Wirtschaftszweigen tätig. Teilweise sind und waren aufgrund der behördlichen Verordnungen die Musiknutzungen sogar regional unterschiedlich verunmöglicht. Für die nachweislich nicht erfolgten Nutzungen entfallen die Vergütungen für die Urheberrechte.

      Damit der Nachlass korrekt dem individuellen Einzelfall entsprechend in Abzug gebracht werden kann, kommen aus administrativ-technischen Gründen differenzierte Verfahren zur Anwendung. Speziell bei Lizenznehmerinnen und -nehmern des Gemeinsamen Tarifs 3a (GT 3a) für Hintergrundunterhaltung können die Termine der Betriebsschliessungen von Unternehmen zu Unternehmen sehr stark variieren.

      Die konkreten Daten der Betriebsschliessung können deshalb über ein elektronisches Kontaktformular gemeldet werden. Nach Prüfung der Angaben erfolgt eine Gutschrift gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a. Der Wert dieser Gutschrift kann je nach behördlich verordneten Schliessungen wegen Covid-19 variieren.Die Gutschrift wird in der folgenden Jahresrechnung abgezogen.

      Das Kontaktformular steht zur Verfügung unter: http://www.suisa.ch/3a. Dort sind auch weitere Informationen zu finden, wie die SUISA ihren Kundinnen und Kunden entgegenkommt: http://www.suisa.ch/de/suisa/massnahmen-der-suisa-bezueglich-der-corona-pandemie/informationen-fuer-kunden.html

      Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
      Freundliche Grüsse
      Kundendienst GT 3a

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