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Videos mit Musik im Internet: Neues Angebot für Kleinunternehmen
Mit dem neuen Angebot der SUISA müssen kleine Unternehmen nicht mehr jedes Video einzeln lizenzieren sondern profitieren von einer Jahrespauschale.
Foto: Rawpixel.com / Shutterstock
Text von Hansruedi Brütsch
Bislang mussten Unternehmen und Privatpersonen jedes Video mit Musik auf ihren Webseiten und Social-Media-Kanälen einzeln bei der SUISA lizenzieren. Ab November 2019 bietet die SUISA zusammen mit ihrem Partner Audion GmbH kleinen Unternehmen eine Jahrespauschale für die Online-Nutzung von Musik in Web-Videos an.

Immer mehr Unternehmen benutzen Videos auf ihren Websites oder Social-Media-Kanälen, um Informationen einfacher und unterhaltsamer zu übermitteln und sich zeitgemäss zu präsentieren. Wenn in diesen Videos Musik verwendet wird, benötigen die Unternehmen wie auch Privatpersonen eine Lizenz für die Urheberrechte, also für die Komposition und den Text, sowie eine Lizenz für die verwandten Schutzrechte, also die Rechte der Interpreten, Tonträgerhersteller und Musiklabels. Die Lizenz für die Urheberrechte erhält man in der Regel gegen Bezahlung einer Entschädigung von der SUISA, die Lizenz für die verwandten Schutzrechte beim Tonträgerhersteller bzw. Label. Damit werden die Urheber, Verleger, Interpreten, Produzenten etc. von Musik für die Nutzung ihrer Werke und Leistungen entschädigt; die bezahlte Vergütung wird abzüglich einer Kommission von rund 15% an diese verteilt.

Neu gibt es eine gemeinsame Lizenz für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte

Bislang musste für die Urheberrechte bei der SUISA für jedes einzelne Video eine solche Lizenz gemäss dem Tarif VN bezogen werden. Die SUISA hat nun zusammen mit der Firma Audion GmbH für Kleinunternehmen mit maximal 49 Mitarbeitenden und bis zu Fr. 9 Mio. Umsatz ein einfacheres, attraktives Lizenzierungsmodell entwickelt. Mit einer jährlichen Vergütung von Fr. 344 (exkl. MwSt.) können Kleinunternehmen und Privatpersonen Videos mit Musik auf den eigenen Websites sowie auf den eigenen Social-Media-Profilen publizieren. Dank der Zusammenarbeit zwischen der SUISA und der Audion GmbH werden mit der Jahrespauschale gleichzeitig Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben.

Die Lizenz ist ab Datum der Rechnungsstellung ein Jahr lang gültig. Kleinunternehmen und Privatpersonen können damit eine unbeschränkte Anzahl an Videos mit Musik online stellen, ohne diese einzeln bei uns anzumelden. Bedingung für die Lizenz ist, dass sich das Kundenangebot hauptsächlich an Interessenten in der Schweiz und in Liechtenstein wendet.

Ausnahmen und weitere Rechte

Ausgenommen von dieser Pauschale sind unter anderem folgende Nutzungen:

  • Werbevideos
  • Musikvideos
  • Videos mit einem Produktionsbudget von über Fr. 15 000
  • Videos mit einer Gesamtspieldauer von mehr als 10 Min.

Weitere Informationen findet man auf der Website der SUISA.

Wichtig zu erwähnen ist, dass mit dieser Lizenz lediglich die Herstellrechte und das Zugänglichmachen online abgegolten sind. Um ein Video mit urheberrechtlich geschützter Musik resp. Aufnahmen ab Tonträger zu untermalen, benötigt man zusätzlich eine Genehmigung für die sogenannte Synchronisation. Das Recht, die Musik mit Film zu synchronisieren also zu verbinden, wird in der Regel vom Verlag des Werks verwaltet und wird im Rahmen dieses Angebots nicht von der SUISA erteilt. Die Synchronisationsrechte für die gewünschten Titel müssen beim jeweiligen Musikverlag angefragt werden.

Das gilt es bei der Auswahl der Musik zu beachten

Bei den Synchronisationsrechten gilt es Folgendes zu beachten: Möchte ein Unternehmen sein Video mit einem Hit von Lo & Leduc, Züri West oder von internationalen Stars wie Ed Sheeran oder Taylor Swift untermalen, kann die Synchronisationserlaubnis mehrere hundert bis mehrere zehntausend Franken kosten. Vor der Erstellung des Videos sollten demnach beim entsprechenden Verlag die Kosten für die Synchronisationsrechte unbedingt abgeklärt werden. Eine einfache und kostengünstige Variante ist der Einsatz von Mood-Musik. Hierbei handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten. Der Vorteil von Mood-Musik liegt darin, dass ein Filmproduzent bzw. Nutzer das Einverständnis zur Verwendung dieser Musik direkt bei der SUISA beziehen kann. Weitere Informationen sowie eine Liste von Anbietern von Mood-Musik findet man hier.

Bei der Erstellung eines Videos mit Musik müssen immer auch die Urheberpersönlichkeitsrechte beachtet werden: Es ist beispielsweise ohne Zustimmung des Verlags oder der Urheber nicht erlaubt, ein musikalisches Werk für ein politisches Video zu verwenden. Ebenso braucht man die Einwilligung der Verleger/Urheber, wenn man ein musikalisches Werk in einem Video bearbeitet («Bearbeitungserlaubnis»).

Auch hierzu können weitere Informationen auf der Website der SUISA nachgelesen werden.

Vor allem bei der Verwendung von bekannten bzw. erfolgreichen Musikwerken auf Social Media, können zusätzliche Forderungen von den Rechtsinhabern direkt, nicht ausgeschlossen werden (oder alternativ die Sperrung von Videos).

Mehr Infos sowie die häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Pauschale der SUISA und von Audion GmbH findet man unter der Website www.suisa.ch/344 sowie in den Lizenzbedingungen für die Verwendung von Musik in Videos auf Firmenwebsites und firmeneigenen Social Media Profilen.

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