Die SUISA hat sich in den letzten Jahren mit vielen Verhandlungspartnern über die Aufnahme einer Klausel zur automatischen Verlängerung des jeweiligen Tarifs geeinigt für den Fall, dass niemand eine Neuverhandlung wünscht. Dies zahlt sich nun aus: Keiner dieser Tarife wurde gekündigt, so dass für diese Tarife keine Verhandlungen geführt werden mussten.
Dadurch hatte die SUISA zusätzliche Kapazitäten für die Verhandlung der neun Tarife, deren Gültigkeit 2016 endet. Gleichzeitig konnte sie auch intensiv an den Verhandlungen der Tarife mitarbeiten, bei denen ihre Schwestergesellschaften Suissimage und ProLitteris die Federführung haben.
Bereits im Herbst 2015 einigte sich die SUISA mit Orchester.ch, dem Verband Schweizerischer Berufsorchester, auf einen neuen Tarif D, der zum 1. Juli 2016 in Kraft tritt. Der Tarif wurde redaktionell überarbeitet, die Vergütungen und das Tarifsystem bleiben jedoch unverändert bestehen. Letzteres gilt auch für den Gemeinsamen Tarif HV (Hotelfernsehen) und den Gemeinsamen Tarif 4 (Leerträgervergütung), bei denen jeweils zügig eine Zustimmung der Verbände zur Neufassung der Tarife ab 1. Januar 2017 erreicht werden konnte.
Einigung auf neuen Konzerttarif ab 2017
Mehr Zeit in Anspruch genommen hat die Verhandlung des neuen Gemeinsamen Tarifs K (GT K) für Konzerte, konzertähnliche Darbietungen, Shows, Ballett und Theater. Die Verhandlungen über diesen Tarif begannen bereits im Dezember 2013. Die Vorgängertarife GT Ka und GT Kb wurden zweimal verlängert, um ausreichend Zeit für die Neuverhandlung zu haben.
Die Zeit war gut investiert, denn die SUISA konnte sich mit den Verhandlungspartnern auf einen neuen Tarif GT K einigen, der ab 1. Januar 2017 gültig sein wird. Der neue GT K gilt für alle Konzerte und Veranstaltungen, die bisher nach GT Ka und GT Kb abgerechnet wurden. Im neuen Tarif wurden die einzelnen Veranstaltungskategorien etwas verständlicher formuliert.
Auch die Tarifstruktur ist gegenüber den beiden bisherigen Tarifen geändert. Das grundsätzliche Kriterium, dassder Veranstalter einen Prozentsatz seiner Einnahmen als Vergütung bezahlt, bleibt jedoch unverändert. Je nach Art und Grösse der Veranstaltung gibt es unterschiedliche Prozentsätze. Mit den unterschiedlichen Ansätzen wird besser berücksichtigt, dass es bei Konzerten noch weitere künstlerische Leistungen geben kann, die den Charakter der Veranstaltung beeinflussen.
Wenn solche weiteren Leistungen vorhanden sind, wirken sich diese mindernd auf den Prozentsatz aus. Dafür wurden die bisherigen Rabatte gestrichen. Lediglich diejenigen Veranstalter, die Mitglied eines Veranstalterverbandes sind, können Rabatte erhalten, wenn der Verband mit der SUISA zusammenarbeitet. Insgesamt sieht der neue GT K eine angemessene Vergütung vor und trägt gleichzeitig zur Erhöhung der Rechtssicherheit für alle Partner bei.
Wie wichtig diese Rechtssicherheit ist, lässt sich am Beispiel des schier unendlichen Verfahrens nachvollziehen, das dem ersten rechtskräftig gültigen Gemeinsamen Tarif 4e (Vergütung für Privatkopien auf Smartphones) vorausging. Über fünf Jahre mussten die Rechteinhaber warten, bis endlich die ihnen zustehenden Entschädigungen eingezogen werden konnten. Die SUISA versucht daher nach Möglichkeit, solche Situationen zu vermeiden.
Anzahl der Tarife reduziert
Ebenfalls zeitaufwendig war die Verhandlung eines neuen Gemeinsamen Tarifs 4i (Vergütung auf in Geräte integrierte digitale Speichermedien), der die bisherigen Gemeinsamen Tarife 4d (MP3-Player und Harddiskrekorder), 4e (Mobiltelefone) und 4f (Tablets) zusammenfasst. Anstatt drei Tarifen gibt es mit dem GT 4i nur noch einen. Dies ist ein weiterer Schritt zur häufig von Öffentlichkeit und Politik geforderten Reduktion der Anzahl der Tarife.
Im Verlauf der Verhandlungen zum neuen GT 4i einigten sich die SUISA und ihre Verhandlungspartner auf die Senkung der Tarifansätze pro GB für Smartphones und Tablets und einer Senkung der Tarifansätze pro GB für Harddiskrekorder mit Speichern über 2 TB. Damit wurde die im Markt festgestellte Erhöhung der Speicherkapazitäten für diese Geräte berücksichtigt.
Keine Einigung finden konnte die SUISA bedauerlicherweise beim Gemeinsamen Tarif 3a (Hintergrundmusik und Wahrnehmbarmachen von Sendungen). Hier steht leider ein strittiges Tarifgenehmigungsverfahren an, das sich – siehe oben – über einen längeren Zeitraum hinziehen kann.
Mitarbeit der SUISA bei weiteren Tarifverhandlungen
Neben diesen «Hauptverhandlungen» hat die SUISA auch ihre Schwestergesellschaft ProLitteris bei den Verhandlungen über einen neuen Gemeinsamen Tarif 7 (Schultarif) sowie über neue Gemeinsame Tarife 8 und 9 (Kopiervergütung und Vergütung digitale Netzwerke) unterstützt. Alle drei Tarifverhandlungen konnten mit Einigungen abgeschlossen werden, bei den GT 8 und 9 konnte darüber hinaus eine leichte Erhöhung vereinbart werden.
Ebenfalls unterstützend war die SUISA an den von Suissimage geführten Verhandlungen zum Gemeinsamen Tarif 1 (Kabelweiterleitung) und zum Gemeinsamen Tarif 12 (virtuelle Videorekorder und Catch-up-TV) beteiligt. In beiden Tarifen konnte mit den Verhandlungspartnern eine Erhöhung vereinbart werden.
Allerdings haben sich beim GT 12 auf Seiten der Rechteinhaber die Sendeunternehmen dieser Einigung nicht angeschlossen. Sie sehen in der Möglichkeit, beim Catch-up-TV die Werbung überspringen zu können, eine Bedrohung ihrer Geschäftsmodelle und wollen daher ihre Interessen im anstehenden Tarifgenehmigungsverfahren vor der Eidgenössischen Schiedskommission direkt wahrnehmen.
Auch wenn es nicht gelungen ist, alle Verhandlungen einvernehmlich abzuschliessen, konnten die SUISA und ihre Schwestergesellschaften doch für den überwiegenden Teil Einigungen erreichen und damit weiterhin zur Sicherung der Interessen aller ihrer Mitglieder beitragen.