Direkt zum Inhalt wechseln
SUISA und die Covid-Krise
Mit den Verboten für Aufführungen vor Publikum stand ein grosser Teil der Musikbranche von einem Tag auf den anderen ohne Arbeit und Einkommen da. Die SUISA hielt während der Covid-Krise den Betrieb und ihre Dienstleistungen für die Mitglieder und Kunden/innen aufrecht.
Foto: Jirsak / Shutterstock.com
Text von Andreas Wegelin
Seit Ende Februar 2020 steht nicht nur die Musikbranche vor einer ungeahnten Herausforderung. Wie geht die SUISA als Genossenschaft der Urheber/innen und Verleger/innen von Musik und als Verwertungsgesellschaft mit der bald einmal zwei Jahre andauernden Covid-Krise um?

Ausgerechnet die Gala zu den 13. Swiss Music Awards am 28. Februar 2020 war der Auftakt zur schweizweiten Beschränkung der Anlässe mit Musik. An diesem Abend durften nur maximal 1000 Personen an der Live-Veranstaltung teilnehmen. Wer noch dachte, die Covid-19-Pandemie wäre demnächst wie ein Grippevirus mit der Winterluft verflogen, wurde bald eines Schlechteren belehrt: Ab 13. März 2020 waren keine Live-Konzerte, aber auch keine Parties in Clubs mehr erlaubt. Der Musikbranche, von Komponisten/innen über Interpreten/innen bis zu Veranstalter/innen und den Zulieferbetrieben der Eventbranche, wurde zwangsweise eine existenzielle Grundlage entzogen.

Mittlerweile sind wir im zweiten Corona-Jahr und erleben seit 20 Monaten enorme Schwierigkeiten bei der Durchführung von Musikveranstaltungen mit physisch anwesendem Publikum. Wie geht die SUISA als Genossenschaft der Urheber/innen und Verleger/innen von Musik und als Verwertungsgesellschaft damit um?

Finanzieller Verlust und Unwägbarkeit

Rund einen Monat nach Anordnung des ersten Lockdowns hatten Geschäftsleitung und Vorstand der SUISA das Budget für das Jahr 2020 revidiert. Dieses «Corona-Budget», das gegenüber den ursprünglichen Erwartungen um 23% tiefere Einnahmen und um 8,5% höhere Kosten vorsah, konnte eingehalten werden. Wie der Jahresabschluss letztlich zeigte, hielt sich insgesamt der Umsatzverlust glücklicherweise in Grenzen: Die Einnahmen der SUISA in der Schweiz und aus dem Ausland beliefen sich 2020 auf 138,5 Mio. Franken, was gegenüber dem vorhergehenden Rekordjahr (155,2 Mio. Franken) 12% weniger ist. Die Kosten stiegen verglichen zum Vorjahr nur um 1,1% und damit weniger stark als im Corona-Budget befürchtet.

Die drastischen Auswirkungen der Corona-Verordnungen erschliessen sich erst mit dem Blick auf die Bereiche im einzelnen: Der Rückgang der Einnahmen aus Konzerten (–51%), Unterhaltungsanlässen (–47%), dem Gastgewerbe (–46%) und den Kinos (–58%) ist im Vergleich zum Ergebnis 2019 eklatant. Die guten Ergebnisse bei den Senderechten, den Vergütungsansprüchen und den Online-Nutzungen wogen diese Verluste teilweise wieder auf. Die Bezugsberechtigten, deren Einkommen hauptsächlich aus dem Erfolg bei Live-Veranstaltungen stammt, mussten jedoch bei der Verteilung grosse Einbussen in Kauf nehmen.

Im Dezember 2020 wurden aufgrund der zweiten Pandemie-Welle erneut alle Veranstaltungen verboten. Abermals musste ein Corona-Budget erstellt werden, in dem die Erwartungen auf Seite der Einnahmen für das Geschäftsjahr 2021 noch einmal tiefer liegen: im Vergleich zum Ergebnis 2020 um 11%. Gleichzeitig soll auch bei den Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 11% gespart werden. Insbesondere bei den Einnahmen aus Konzerten (Tarif K) muss mit einem weiteren Einbruch gerechnet werden: Die Prognose für das zweite Corona-Jahr sieht in diesem Bereich noch 6 Mio. Franken Einnahmen vor. 2020 generierte dieser Tarif 11 Mio. Franken und vor der Krise 2019 noch 23 Mio. Franken Vergütungen zugunsten der Urheber/innen und Verleger/innen von Musik.

Zwei Polster helfen in dieser Situation und werden gemäss dem aktuellen Stand auch im Geschäftsjahr 2021 dazu beitragen können, die ungünstigen Rahmenbedingungen im finanziellen Ergebnis etwas abzufedern: Zum einen ist das die gute Situation bei den Wertschriftenanlagen. Zum anderen sind das die Gelder, die während fünf Jahren keiner oder keinem Bezugsberechtigten zugewiesen werden konnten. Diese werden jeweils nach Ablauf dieser Frist zur Kostendeckung und wenn möglich zu einer Zusatzverteilung verwendet.

Hilfsmassnahmen für Bezugsberechtigte

Unter dem Eindruck der Pandemie haben alle Verwertungsgesellschaften in Europa Hilfsmassnahmen zugunsten ihrer Bezugsberechtigten beschlossen. Die Hilfsmassnahmen der SUISA ruhen auf drei Säulen: erstens Vorschüsse auf Abrechnungen mit verlängerter Rückzahlungsfrist, zweitens Beiträge aus dem eigens gebildeten Corona-Hilfsfonds und drittens Nothilfe an Urheberinnen und Urheber aus der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge (UVF).

Die Hilfe wird genutzt: Seit dem Beginn der Corona-Krise im März 2020 wurden bis zum 25. Oktober 2021 Fr. 1 416 084 Vorschüsse bezogen, 251 250 Franken Beiträge aus dem Hilfsfonds gesprochen und Fr. 170 500 als Nothilfe durch die Stiftung UVF gewährt. Gesuche können weiterhin über «Mein Konto» gestellt werden. Bei vielen Bezugsberechtigten zeigt sich das Ausmass der Verluste erst mit Verzögerung bei den Verteilungen in den Jahren 2021 oder 2022, welche bei vielen tiefer ausfallen wird, weil Anlässe in den Jahre 2020 und 2021 nicht stattfinden konnten. Für Verlagsfirmen besteht die Möglichkeit, entweder Vorschüsse oder Beiträge aus dem Corona-Hilfsfonds zu beziehen. Die Nothilfe aus der UVF ist aus rechtlichen Gründen nur an Urheber/innen möglich.

Lobbying

Mit den Verboten für Aufführungen vor Publikum wurden der gesamten Eventbranche vergleichbar einem Kurzschluss die Stecker gezogen. Interpreten/innen, Veranstalter/innen, Bühnentechniker/innen und weitere Beschäftigte im Umfeld von Publikumsanlässen standen von einem Tag auf den anderen ohne Arbeit und Einkommen da. Für die Urheber/innen bedeutete der Konzertstopp, dass ihre Werke nicht mehr live gespielt und somit keine Vergütungen für die Aufführung ihrer Musik entgolten wurden. Die Einnahmen aus Live-Veranstaltungen sanken wie zuvor beschrieben im Sturzflug auf einen Tiefstwert. Für viele Bezugsberechtigte stellen jedoch diese Urheberrechtsvergütungen eine existenzielle Grundlage dar.

Die ersten Hilfsmassnahmen des Bundes waren unvollständig, und zudem wenig ausgerichtet auf die Lösung der Probleme im kulturellen Sektor. Lobbying wurde damit in der Krise enorm wichtig. Es galt und gilt Behörden, Parlamente und Regierung zu überzeugen, dass Kultur für eine Gemeinschaft lebenswichtig ist – genauso wie Einkaufsläden des täglichen Bedarfs. Wenn also keine kulturellen Veranstaltungen stattfinden dürfen, müssen die betroffenen Kunstschaffenden, Veranstalter/innen, aber auch Verlagsfirmen und Zulieferbetriebe entschädigt werden. Wobei berücksichtigt werden muss, dass gerade in der Kulturindustrie viele Selbstständigerwerbende oder kleine Organisationen zum Beispiel in Vereinsform tätig sind.

Weiter gilt es das Verständnis zu festigen, dass es unterschiedliche Arten von Veranstaltungen gibt: Studien belegen, dass bei kulturellen Veranstaltungen häufig geringeres Ansteckungspotenzial besteht als beispielsweise bei grossen Sportevents oder Volksfesten. Diese Differenzierung bei den Entscheidungsträger/innen zu verankern, ist im Lobbying bis jetzt nicht gelungen. Dennoch hat die sich spontan während der Krise zusammengefundene «Taskforce Culture» sehr viel erreicht und ist mittlerweile ein wichtiger Ansprechpartner für die Behörden, Parlamente und Regierungen. Die SUISA ist Teil des erweiterten Trägerkreises der Taskforce.

Leiten und arbeiten aus der Distanz

Für die Genossenschaft SUISA arbeiten rund 250 Personen. Sie teilen sich 187 Vollzeitstellen. In der Woche vom 16. bis zum 23. März 2020 mussten alle Mitarbeitenden, deren Arbeit auch von zu Hause aus möglich ist, nach Hause geschickt werden. Die IT-Verantwortlichen stellten innert kürzester Zeit die notwendige Planung dieser völlig unvorbereiteten Aktion auf die Beine und sorgten damit dafür, dass ohne grössere Schwierigkeiten zu Hause auf den Geräten des Arbeitgebers weitergearbeitet werden konnte.

Die von den Behörden ausgesprochene Homeoffice-Empfehlung, später gar Homeoffice-Pflicht, war nicht nur technisch eine Herausforderung, sie brachte auch ganz neue Erfahrungen in Bezug auf Führung und Organisation des Betriebs. Wie erreicht man seine Mitarbeitenden, Kolleginnen und Kollegen, wenn man nicht eben mal schnell in den benachbarten Büroraum gehen kann, wenn die Sitzungs- und Pausenräume unbenutzbar sind?

Die bereits vorher bestehenden Möglichkeiten zur virtuellen Sitzung und Zweiergesprächen über Videokonferenz wurden ausgebaut. Dank diesen technischen Hilfsmitteln konnte die für die gute Arbeit wichtige Verbindung zwischen Führungspersonen und Mitarbeitenden, aber auch unter Kolleginnen und Kollegen weitgehend aufrechterhalten werden. Die Kader wurden geschult, wie sie ihre Mitarbeitenden von zu Hause aus führen können. Alle zwei Wochen gab es ein Webmeeting mit der Geschäftsleitung, der HR-Verantwortlichen und dem Leiter der Informatik, moderiert vom Leiter Kommunikation, an dem alle Angestellten teilnehmen und im Chat Fragen stellen konnten. Auf diese Weise gelang es, die Zusammenarbeit über die Distanz in eine alltägliche Arbeitsroutine zu überführen.

Der Geschäftsbetrieb funktionierte – dank ebenso flexiblen wie engagierten und disziplinierten Mitarbeitenden sowie dank der fortgeschrittenen Digitalisierung. Die SUISA war für Mitglieder wie Kundinnen und Kunden jederzeit erreichbar. Diese Erfahrung bewog die Geschäftsleitung, die Homeoffice-Arbeit auch in Zukunft zu ermöglichen, neu bis zu 50% des Arbeitspensums. Jedoch müssen die Homeoffice-Einsätze in den einzelnen Teams abgesprochen und koordiniert werden und sind für einige Stellen nicht im maximalen Umfang möglich.

Mehr Selfservice – Automatisierung von Prozessen

Gerade die angeordnete Homeoffice-Arbeit führte noch einmal deutlich vor Augen, wie unerlässlich und wichtig die Digitalisierung für eine Verwertungsgesellschaft wie die SUISA ist. Von zu Hause aus arbeiten ist nur dann möglich, wenn die notwendigen Daten elektronisch verfügbar sind und nicht umfangreiche Papierdossiers konsultiert werden müssen. Die in den letzten Jahren eingeführte Digitalisierung sämtlicher Mitglieder- und Kundendossiers konnte zum ersten Mal die immensen Vorteile in der Verfügbarkeit der notwendigen Informationen unter Beweis stellen. Die Entwicklungen in der Informatisierung der Prozesse trugen weiter dazu bei, dass die rasche Umstellung auf Heimarbeit erfolgreich vonstatten gehen konnte.

Auch für Kunden/innen und Mitglieder der SUISA bringt die Digitalisierung Fortschritte für effiziente und zufriedenstellende Kontakte mit dem Unternehmen. Wegen der behördlich verordneten Schliessungsmonate im Gastgewerbe und Ladenlokalen wollten viele Kunden auch eine Rückerstattung der nicht benutzbaren Lizenz für das Aufführen von Musik. Der Prozess für die Rückerstattung kann heute einfach über das Webformular angestossen werden.

Seit Mitte 2020 ist für die Mitglieder der Royalty Report auf «Mein Konto» abrufbar. Alle Mitglieder mit einem gültigen Online-Zugang können jeweils die aktuell nachgeführten Daten zu ihren Werken und den für diese vergebenen Lizenzen abrufen und nach Kriterien sichten und ordnen. Kürzlich wurde beim Login-Verfahren für Mitglieder und Kunden/innen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt, was eine noch höherer Sicherheit im digitalen Geschäftsverkehr mit der SUISA bietet. Weitere Ausbauschritte werden folgen.

Die genannten Applikationen und Digitalisierungsprojekte konnten teilweise nur deshalb erfolgreich und zeitgerecht umgesetzt werden, weil die Mitarbeitenden auch während der Pandemiezeit mit Hochdruck und ohne Einschränkung daran arbeiten konnten. Geschäftsleitung und Vorstand hatten nach längeren Diskussionen beschlossen, in der SUISA keine Kurzarbeit zu beantragen und einzuführen. Ein weiser Entscheid, wie sich in der Situation, wie sie seit März 2020 zu erleben ist, immer deutlicher zeigt: Die SUISA konnte – quasi gezwungen durch die behördlichen Vorgaben der Pandemie – ihre Dienstleistungen in den letzten Monaten wesentlich weiter entwickeln. Trotz Einbussen bei den Einnahmen stehen wir für die Zukunft mit digitalisierten und automatisierten Prozessen bereit, um auch wieder für die Veranstalter/innen die Musik-Lizenzen regeln zu können und zuverlässig und vor allem kostengünstig an die Rechteinhaber zu verteilen.

Schreibe einen Kommentar

Alle Kommentare werden moderiert. Bis zur Freischaltung kann es etwas dauern. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines verfassten Kommentars. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, nicht zu veröffentlichen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.