An der SUISA-Generalversammlung 2019 wird den stimmberechtigten Mitgliedern unter dem Traktandum Geschäftsbericht neben der gewohnten Jahresrechnung der Genossenschaft für das Jahr 2018 erstmals auch der Abschluss einer Konzernrechnung für die SUISA-Gruppe zur Genehmigung vorgelegt. Die Konzernrechnung enthält die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die direkt oder indirekt von der SUISA kontrolliert werden. Dazu gehört die Tochtergesellschaft SUISA Digital Licensing AG mit Sitz in Vaduz (FL) sowie das Joint Venture Mint Digital Services AG, an dem die SUISA eine Beteiligung von 50% hält. Beide Abschlüsse wurden von der Revisionsstelle BDO geprüft und zur Genehmigung empfohlen.
Wahl des Vorstands
Von den 15 aktuellen Mitgliedern des Vorstands der SUISA stellen sich 13 zur Wiederwahl für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Zwei Bisherige werden den Vorstand aufgrund der Amtszeitbeschränkung verlassen: Marco Zanotta (Vizepräsident) und Bertrand Liechti (Präsident der Vorstandskommission Finanzen und Kontrolle) haben während zwanzig Jahren die Geschicke der SUISA mitgestaltet. Vor ihrer offiziellen Verabschiedung werden sie auf ihre Amtszeit zurückblicken und ihre Erinnerungen und Highlights mit den Anwesenden teilen.
Mit den vorgeschlagenen zwei neuen Mitgliedern soll der Vorstand verjüngt werden. Der Genfer Grégoire Liechti, Jahrgang 1981, soll Bertrand Liechti ersetzen; die Unternehmerin Sylvie Reinhard, Jahrgang 1980, Marco Zanotta. Während Grégoire Liechti langjährige nationale wie internationale Erfahrungen im Verlegergeschäft mitbringt, ergänzt Sylvie Reinhard das Vorstandswissen im Bereich digitale Innovation und Kultur.
Weitere Wahlgeschäfte
Die Verteilungs- und Werkkommission setzt sich aus höchstens 22 Mitgliedern zusammen; 21 stellen sich zur Wiederwahl. Grégoire Liechti, Mitglied seit 2015, ist zurückgetreten und kandidiert für den Vorstand. Für den frei werdenden Sitz wird der Nominierungsausschuss rechtzeitig in den üblichen Publikationskanälen auf die Ersatzwahl anlässlich der GV 2020 hinweisen und die relevanten Musikurheber und –verleger-Verbände um eine Vorauswahl bitten.
An der GV 2018 blieb der für die zweite fachkundige Person reservierte Sitz in der neu geschaffenen Beschwerdekommission vakant. Der Vorstand beantragt jetzt der Generalversammlung, Marco Zanotta als externes Mitglied in die Beschwerdekommission zu wählen. Er ist weder Auftraggeber noch Mitglied der SUISA.
Vergütungen und Anlagepolitik
Die an der letzten Generalversammlung revidierten Statuten, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, weisen der Generalversammlung neue Kompetenzen zu. Sie ist zuständig für die Vergütungen und die sonstigen Leistungen an den Präsidenten oder die Präsidentin und an die Mitglieder des Vorstands und für die allgemeine Anlagepolitik. Der Vorstand legt dazu das seit 2009 geltende Entschädigungsreglement vor und hat die allgemeinen Grundsätze zur Anlagepolitik ausgearbeitet und beantragt dessen Genehmigung.
Zu guter Letzt bietet die SUISA-GV einmal mehr Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedern und mit Gästen aus Politik, Kultur, Verbänden etc. sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SUISA ins Gespräch zu kommen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten zur Mitbestimmung und zum Austausch und kommen Sie möglichst zahlreich am Freitag, 21. Juni 2019, nach Biel.