Die Generalversammlung 2018 der SUISA steht im Zeichen der Revision der Statuten. Die musikalische Geschäftswelt wandelt sich: mehr Konkurrenz, neue Technologien, internationale Vernetzung, strengere Vorschriften. Die SUISA will und muss mit der Entwicklung Schritt halten und die Basis schaffen für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Genossenschaft.
Der Generalversammlung wird deshalb eine Statutenänderung vorgeschlagen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die Statuten der SUISA an das Ende März 2018 verabschiedete liechtensteinische Verwertungsgesellschaftengesetz und damit an die europäische Richtlinie zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten angepasst.
Stärkung der Mitgliederrechte und des Online-Geschäfts
Die EU-Richtlinie, die in Liechtenstein nun in nationales Recht umgesetzt wurde, enthält Vorgaben, die eine Stärkung der Mitgliederrechte mit sich bringen. Neben Regeln zur Transparenz sowie zur Beaufsichtigung der Verwertungsgesellschaften ist ein wesentlicher Punkt, den Mitgliedern ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung zu stellen. Die SUISA will dafür eine Beschwerdekommission bilden mit erfahrenen Personen aus dem Musikbereich und juristisch versierten Fachleuten. Sie schlägt entsprechende Kommissionsmitglieder zur Wahl vor.
Daneben ist die Anpassung der Statuten an die EU-Richtlinie nötig, um Online-Nutzungen weiterhin in der Europäischen Union grenzüberschreitend lizenzieren zu können. Die SUISA lizenziert im Online-Bereich seit 2013 die Musik der SUISA-Mitglieder europaweit, teilweise sogar über die Grenzen von Europa hinaus.
Gemäss der EU-Richtlinie müssen Gesellschaften gewisse Standards erfüllen, damit sie grenzüberschreitend lizenzieren dürfen. Mit der Revision der Statuten sind die Voraussetzungen gegeben, dass die SUISA direkt mit Online-Anbietern wie z. B. iTunes oder Spotify auch Nutzungen ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein verhandeln und abrechnen kann. Das Online-Geschäft ist ein Schwerpunkt in der SUISA-Strategie für die unmittelbare Zukunft. Zu diesem Zweck wurde zusammen mit SESAC (USA) das Unternehmen Mint Digital Services gegründet.
Statutarische Geschäfte
Sie stehen jedes Jahr auf der Traktandenliste: die statutarischen Geschäfte. Der Generalversammlung werden Jahresbericht, Lagebericht, Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, der Anhang zur Jahresrechnung sowie der Bericht der Revisionsstelle zur Genehmigung vorgeschlagen. Danach folgt die Entlastung des Vorstands und der Revisionsstelle sowie die Wahl der Revissionsstelle für das laufende Geschäftsjahr.
Wie gewohnt wird es einen Zwischenbericht über das laufende Geschäftsjahr geben. Die Geschäftsleitung zeigt, wie sich die Finanzzahlen im ersten halben Jahr entwickelt haben. Weiter werden auch an der diesjährigen GV die Verantwortlichen der FONDATION SUISA einen Überblick über die Aktivitäten der Stiftung im 2017 geben.
Wahlen und Gäste
Der Generalversammlung wird Natalie Riede als Ersatz für den zurücktretenden Guido Röösli zur Wahl in die Verteilungs- und Werkkommission vorgeschlagen. Sie vertritt den Bereich Electronica, führt ihren eigenen Verlag und ist in der Clubszene gut verankert.
An der GV besteht die Möglichkeit, mit vielen eingeladenen Gästen, z. B. Vertretern von Musiknutzerverbänden, Behörden oder Urheberrechtsexperten, ins Gespräch zu kommen. Als Gastreferentin konnte Danièle Wüthrich- Meyer gewonnen werden. Die Gastrednerin ist die Präsidentin der Swissperfom, der Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Anreise und Verpflegung
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Bierhübeli zu reisen. Der Bus ab Bahnhof Bern hält direkt vor dem Veranstaltungsort. Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Das Parkhaus Park & Ride Neufeld ist 10 Minuten Fussmarsch vom Bierhübeli entfernt. Vor der Generalversammlung stehen Kaffee & Gipfeli bereit. Nach der Versammlung wird ein Stehlunch serviert.
![]() Die im Jahr 2017 erzielten Umsätze sind erfreulich. Das Ergebnis von insgesamt Fr. 139,2 Mio. aus der Rechteverwaltung in der Schweiz liegt 2 % über dem Resultat von 2016. Somit kann die SUISA einen Rekordbetrag an die Bezugsberechtigten verteilen. Weiterlesen in der Medienmitteilung (PDF) |