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Rechnungsstellung für die Vergütungen für Musikberieselung und TV-Empfang in Gewerbebetrieben ab 2019

Rechnungsstellung für die Vergütungen für Musikberieselung und TV-Empfang in Gewerbebetrieben ab 2019
Das Abspielen von Hintergrundmusik wie im abgebildeten Beispiel in einem Einkaufszentrum ist urheberrechtlich eine Nutzung ausserhalb der Privatsphäre. Deshalb benötigen die Gewerbebetreibenden dafür eine Erlaubnis, welche sie im Rahmen des Gemeinsamen Tarifs 3a von der SUISA erhalten.
Foto: Unsplash, Victor Xok
Text von Martin Korrodi
Unternehmen, die in ihren Geschäftsräumlichkeiten Musik im Hintergrund laufen lassen oder auf Bildschirmen Sendungen zeigen, bezahlen dafür eine Vergütung gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a. Ab 2019 wird die SUISA sämtliche Kunden dieses Tarifs wieder selber betreuen.

Betriebe, welche in ihren Geschäftsräumlichkeiten ein Radio- oder TV-Gerät betreiben, bezahlen nicht nur die Billag-Empfangsgebühren, sondern benötigen anders als private Haushalte zusätzlich eine Lizenz für die Urheberrechte gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a). Denn der Empfang von Sendungen in Betrieben ist eine Nutzung ausserhalb der Privatsphäre, die deswegen gemäss Urheberrechtsgesetz eine Erlaubnis (Art. 10, Abs. 2, Bst. f) benötigt. Diese Erlaubnis wird von der SUISA erteilt.

Bisher stellte die Billag AG im Auftrag der SUISA diese Vergütungen gemäss dem GT 3a in Rechnung. Da die Billag ebenfalls für die Empfangsgebühren für Radio und TV zuständig war, ergaben sich durch diese Kooperation vorteilhafte Synergieeffekte: Es konnten gleich beide Fakturen aus einer Hand an die Kunden verschickt werden, was für alle Beteiligten mit weniger Aufwand verbunden war.

Verschiedene Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass diese langjährige Zusammenarbeit ab Januar 2019 nicht mehr weitergeführt werden kann: So wurde im Jahr 2015 das Radio- und TV-Gesetz revidiert und die bisherige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt. Diese wird bei sämtlichen Haushalten erhoben – dabei kommt es nicht mehr darauf an, ob tatsächlich Empfangsgeräte vorhanden sind.

Nutzung ausserhalb der Privatsphäre vergütungspflichtig

Bei den Unternehmen führt die Systemänderung dazu, dass nur noch jene Betriebe abgabepflichtig sind, deren Umsatz über 500 000 Franken liegt. Der Bund geht davon aus, dass rund 75% der Unternehmen keine Abgabe bezahlen werden, auch wenn sie Sendungen in ihren Geschäftslokalen empfangen.

Für die Urheberrechte gilt diese Umsatzgrenze jedoch nicht. Urheberrechtlich ist jede Werkverwendung ausserhalb der Privatsphäre relevant. In öffentlichen Räumen wie beispielweise Ladengeschäften oder Restaurants etc. ist das Abspielen von Berieselungsmusik, sei es vom Radio, aus dem Internet oder von Tonträgern gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a nach wie vor vergütungspflichtig. Auch die Verwendung zum Zeigen von Sendungen oder Videoclips wie zum Beispiel von Youtube bedarf einer Erlaubnis der SUISA. Somit werden viele kleinere Unternehmen, welche zwar keine Abgabe für Radio und TV bezahlen, dennoch für den GT 3a weiterhin eine Rechnung erhalten.

Zusätzlich zum Systemwechsel bei der Radio- und TV-Abgabe hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im März 2017 entschieden, das Inkassomandat der Billag nicht zu verlängern. Neu wird die Serafe AG die Abgabe bei den Privathaushalten erheben. Das Inkasso im gewerblichen Bereich erfolgt durch die Eidgenössische Steuerverwaltung im Rahmen der Mehrwertsteuererhebung. Damit verliert die Billag das Hauptgeschäft und wird ihre Tätigkeiten per Ende 2018 einstellen. Auch deshalb ist die SUISA gezwungen, die Rechnungsstellung für die GT-3a-Vergütungen ab dem kommenden Jahr neu zu organisieren.

Betriebe für GT 3a ab 2019 von SUISA betreut

Nach der Prüfung und Abwägung mehrerer Optionen fiel im Herbst 2016 der Entscheid, dass die SUISA ab 2019 sämtliche Betriebe im Bereich GT 3a wieder selber betreuen wird. Bereits jetzt stellt die SUISA bei rund 2000 Betriebe, welche keine Sendungen empfangen, sondern andere Quellen zur Hintergrundunterhaltung verwenden (CDs, DVDs usw.), die Rechnungen selber. Ab 2019 werden die rund 106 000 Betriebe als neue Kunden von der Billag übernommen, was einen grossen Anstieg der zu verarbeitenden Menge zur Folge hat.

Mit der Übernahme der Billag-Kunden erhält die SUISA auf einen Schlag sechs Mal mehr aktive Kunden als zuvor. Damit diese Kundenbeziehungen im Bereich GT 3a möglichst reibungslos funktionieren, sind prozessorientierte Abläufe sowie eine weitgehend automatisierte IT-Infrastruktur nötig.

Im Laufe dieses Jahres wurden die dazu notwendigen Massnahmen ergriffen: Ein Projektteam steht in engem Austausch mit der Billag und bereitet die Übernahme der Kunden auf technischer und organisatorischer Ebene vor. Dazu wird ein Kundencenter aufgebaut, welches mit insgesamt 12 Vollzeitstellen (total 17 Personen) den GT-3a-Kunden mündlich und schriftlich zur Verfügung steht.

Viersprachiges GT 3a-Kundencenter

Damit sich für die betroffenen Kunden möglichst wenig ändert, übernimmt das Kundencenter die bisherige Hotline-Nummer der Billag (0844 234 234). Zudem wird ein Online-Portal aufgebaut, über welches sämtliche relevanten Dienstleistungen bezogen werden können. Das Kundencenter betreut sämtliche Nutzer aus der ganzen Schweiz in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch).

Das neue Team ist auch für die Markterfassung zuständig. Da im Bereich der Hintergrundnutzung der Anteil von Spontananmeldungen gering ist, werden potentielle Neukunden angeschrieben und nach Hintergrundunterhaltung gefragt. Für solche Markterfassungsaktionen vorgesehen sind vier Mailings pro Jahr an jeweils 10 000 Betriebe aus verschiedensten Branchen.

Die Mitarbeitenden des Kundencenters traten ihre Stelle am 1. November 2018 an. Bis Ende Jahr wird das Personal für die neue Aufgabe geschult und die Systeme und Abläufe getestet. Offiziell nimmt das Kundencenter im neuen Jahr seinen Betrieb auf und steht sämtlichen GT-3a-Kunden ab dem 7. Januar 2019 zur Verfügung.

Beschwerdeverfahren
Der Tarif für Musikberieselung und TV-Empfang, GT 3a, wurde in den Jahren 2015 und 2016 mit den massgebenden Nutzerverbänden (Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, Dachverband der Urheberrechtsnutzer, Swiss Retail Federation und weitere) verhandelt. Man konnte sich nicht einigen und legte den Tarif der zuständigen Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) vor. Der von den Verwertungsgesellschaften vorgelegte Tarifentwurf sieht für die bisherigen Billag-Kunden eine durchschnittliche Erhöhung der Vergütungen um 14% vor. Im November 2016 entschied die ESchK zugunsten der Verwertungsgesellschaften und hat diesen Tarif genehmigt. Gegen diesen Entscheid haben mehrere Nutzerverbände beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht – dieses Verfahren ist nach wie vor hängig. Da der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zugesprochen wurde, wird die SUISA das Inkasso des GT 3a ab 2019 trotzdem aufgrund des neuen Tarifs durchführen. Die Verteilung der Gelder an die Bezugsberechtigten muss jedoch solange ausgesetzt werden, bis ein rechtskräftiger Tarifentscheid vorliegt.

5 Antworten zu “Rechnungsstellung für die Vergütungen für Musikberieselung und TV-Empfang in Gewerbebetrieben ab 2019

  1. Konrad Hugentobler sagt:

    Typisches juristisches Bla Bla. Definiert zuerst gefälligst mal, was genau Gebührenpflichtig ist und was nicht. Beispielsweise wird eine Firma ja wohl kaum Suisa bezahlen müssen, wenn ihre Mitarbeiter auf privaten Geräten Musik mit Kopfhörer hören. Was ist genau Berieselung? Ist es nun doch (noch) von Geräten abhängig? Muss eine Firma Suisa bezahlen, wenn Mitarbeiter auf ihrem Arbeitscomputer YouTube Videos schauen? Das wäre ja an Absurdität nicht zu übertreffen.

  2. Reto sagt:

    Genau. Viel bla bla keinerlei Inhalt!
    1 Seite Text und die 2-3 Sätze die alle die das lesen interessieren sind nicht dabei!
    A Muss ich zahlen
    B Wieviel!

    A la Betriebe mit bis zu 60 Plätzen zahlen monatlich X Fr
    Betriebe mit bis zu 120 Plätzen zahlen monatlich X Fr
    Betriebe mit über 120 Plätzen zahlen monatlich X Fr

    Fertig!

    1. Giorgio Tebaldi sagt:

      Guten Tag Reto

      Ausführliche Informationen zur Hintergrundunterhaltung finden Sie unter http://www.suisa.ch/3a sowie unter https://www.suisa.ch/de/kunden/verkauf-gewerbe/verkaufs-und-dienstleistungsbetriebe/hintergrundmusik-music-on-hold-gt3a/faq-gt-3a.html.

      Sie müssen eine Vergütung gemäss GT 3a bezahlen, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

      – In Ihrem Restaurant, Ladenlokal oder sonstigen Räumen Ihres Betriebes läuft Hintergrundmusik.
      – Sie geben in Ihren Betriebsräumen Filme, Radio- oder Fernsehsendungen wieder.
      – Sie betreiben Gästezimmer, Ferienwohnungen, Patientenzimmer oder ähnliches und stellen dort entsprechende Geräte für die Wiedergabe von Filmen, Radio- und Fernsehsendungen zur Verfügung.
      – Sie spielen Musik in Ihrer Telefonwarteschleife ab.

      Wenn sie also Werke und Leistungen nutzen, die Komponistinnen, Textautoren, Interpretinnen, Drehbuchautoren oder Produzentinnen geschaffen haben, haben diese laut Gesetz ein Recht darauf, für die Nutzung ihrer Werke und Leistungen eine Vergütung zu erhalten.

      Wieviel Sie bezahlen müssen, hängt von der Fläche ab, auf der Hintergrundmusik läuft, bzw. auf der Filme und Fernsehsendungen wiedergegeben werden.

      Für Hintergrundmusik beträgt die Vergütung auf einer Fläche von bis zu 1000 m2 CHF 19.20 pro Monat (zuzügl. MWSt). Für die Nutzung audiovisueller Werke und Leistungen (Filme und Fernsehsendungen) beträgt die Vergütung auf einer Fläche bis 1000 m2 CHF 20.80 pro Monat (zuzügl. MWSt). Für grössere Flächen gelten zusätzliche Entschädigungen gemäss Ziffer 6 des Tarifs. Diese Pauschalen gelten jeweils auch für die Musik in Telefonwarteschleifen, abgestuft nach Anzahl Amtslinien.

      Die Flächen pro Standort werden addiert, einschliesslich allfälliger Gästezimmer. Wenn ein Kunde mehrere Standorte (Geschäftslokale, Betriebsstätten, Filialen etc.) betreibt, so ist die Vergütung für jeden Standort separat geschuldet.

      Freundliche Grüsse

      Giorgio Tebaldi / SUISA Kommunikation

  3. Thomas Ernst sagt:

    Zu begrüssen wäre, wenn die Rechnung spätestens ab 2021 elektronisch zugestellt werden könnte.

    1. Sehr geehrter Herr Ernst

      Danke für Ihren Kommentar. Die SUISA ist dabei, Ihre Systeme umzustellen und wird im Laufe des nächsten Jahres ihren Kunden elektronische Rechnungen für die Hintergrundunterhaltung anbieten. Wir haben bei Ihnen im System vermerkt, dass Sie die nächste Rechnung elektronisch erhalten werden.

      Freundliche Grüsse

      Nevio Tebaldi, SUISA, Leiter Kundendienst

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