1. Ich möchte in meiner Bar die Spiele der EURO 2024 zeigen. Brauche ich hierfür eine Genehmigung der SUISA und was kostet das?
Ja. Sobald Sie ausserhalb des privaten Rahmens ein Public Viewing einer Sportveranstaltung durchführen, benötigen Sie eine Lizenz, also eine Erlaubnis, der SUISA. «Privat» heisst laut dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz «im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde».
Wenn Sie bereits SUISA-Kunde/in sind und für das Abspielen von TV-Sendungen in Ihrem Lokal eine Lizenz nach dem Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a) bezahlen, müssen Sie nichts unternehmen. Falls Sie nur während der Fussball-Europameisterschaft TV-Sendungen zeigen möchten, können Sie pro Kalendermonat eine Lizenz erwerben – für alle EM-Spiele also für Juni und Juli. Sofern die Fläche des Veranstaltungsortes nicht mehr als 1000 m2 beträgt, kostet die SUISA-Lizenz CHF 20.80 pro Monat, also insgesamt CHF 41.60 für die ganze EM. Falls Sie nicht nur die Spiele übertragen, sondern vor und nach dem Spiel auch noch Musik abspielen möchten – unabhängig davon, ob diese von einer CD, aus dem Radio oder von einer Streamingplattform stammt –, kommen zusätzlich CHF 19.20 pro Monat hinzu.
Details zum GT 3a, eine Übersicht der Kosten sowie das Formular, um die Lizenz zu beantragen, finden Sie unter www.suisa.ch/3a
Der GT 3a gilt nur für Bildschirme oder Projektionsflächen mit einer Bilddiagonalen von bis zu 3 Metern. Für Bilddiagonalen ab 3 Metern gilt der Gemeinsame Tarif 3c (GT 3c). Infos hierzu finden Sie in der Antwort zu Frage 4.
2. Unser Verein veranstaltet bei den Spielen der Schweizer Nationalmannschaft ein Public Viewing. Wir verlangen keinen Eintritt und die Getränke sind kostenlos. Müssen wir dafür trotzdem SUISA bezahlen?
Ja, da auch an Vereinsanlässen in der Regel nicht nur Personen teilnehmen, die miteinander verwandt oder eng befreundet sind. Solche Anlässe finden deshalb gemäss Urheberrecht ausserhalb des privaten Rahmens statt. Auch wenn der Anlass, die Getränke oder das Essen für die Gäste kostenlos ist, benötigen Sie eine Lizenz der SUISA.
3. Benötigt man auch eine Lizenz, wenn man als Firma für die Mitarbeitenden die Spiele überträgt?
Ja, auch in diesem Fall findet die Nutzung ausserhalb des privaten Rahmens statt, auch wenn nur die eigenen Mitarbeitenden das Spiel am Bildschirm verfolgen. Auch hier gilt: Falls Sie bereits SUISA-Kunde sind und eine Lizenz für den GT 3a für die Übertragung von audiovisuellen Inhalten – also TV-Sendungen oder Videos – bezahlen, benötigen Sie für das Zeigen der EM-Spiele keine zusätzliche Lizenz. Ansonsten können Sie wie unter Punkt 1 beschrieben jeweils eine Lizenz pro Kalendermonat erwerben.
4. Wir veranstalten auf dem Gemeindeplatz ein Public Viewing auf einem Grossbildschirm. Benötigen wir hierfür ebenfalls eine Lizenz nach GT 3a?
Der GT 3a gilt für Bildschirme oder Projektionsflächen mit einer Bilddiagonale bis zu 3 Metern. Für grössere Projektionsflächen benötigen Sie eine Lizenz nach dem Gemeinsamen Tarif 3c (GT 3c). Wie hoch hier die Kosten sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Grösse des Bildschirms oder der Projektionsfläche
- Mit oder ohne Eintritt, Getränkezuschlag oder ähnlichen Geldleistungen
- Anzahl Tage, an denen Spiele übertragen werden
Wenn Sie beispielsweise ein Public Viewing auf einem Grossbildschirm mit einer Bilddiagonale von 6 Metern veranstalten und weder Eintritt noch Getränkezuschlag verlangen, bezahlen Sie
- für ein einzelnes Spiel: CHF 104
- für die ganze EM: CHF 520
Wenn Sie also an sechs oder mehr Tagen ein Public Viewing auf Grossbildschirm veranstalten, lohnt sich die monatliche Pauschale. Diese gilt laut Tariftext zwar für maximal 30 aufeinander folgende Tage und die ganze EM dauert 31 Tage, aber die SUISA lässt hier Kulanz walten.
Wenn Sie für die Veranstaltung Eintritt verlangen oder einen Getränkezuschlag verlangen, dann verdoppeln sich die Kosten.
Die Details zum GT 3c finden Sie in diesem Merkblatt der SUISA.
5. Wir veranstalten nach dem Public Viewing eine Party mit DJ. Brauche ich hierfür eine andere Lizenz?
Ja. Wenn man die Public-Viewing-Veranstaltung mit einem Event mit DJ oder Band verbindet, benötigt man eine zusätzliche Lizenz der SUISA. Für das Gastgewerbe gilt der Gemeinsame Tarif H (GT H), ausserhalb des Gastgewerbes der Gemeinsame Tarif Hb (GT Hb). Zu Letzterem zählen auch Popup-Bars, die nicht länger als drei Monate bestehen.
Genaue Details zu den Bedingungen und Kosten finden Sie auf den entsprechenden Webseiten der SUISA.