Direkt zum Inhalt wechseln
Positive Zahlen zum Anfang des Geschäftsjahres 2018
Erfreuliche Einnahmen- und Verteilungsergebnisse für die Komponisten, Textautoren und Verleger: Das Geschäftsjahr 2018 der SUISA startete mit positiven Zahlen.
Foto: Manu Leuenberger
Bericht aus dem Vorstand von Dora Zeller
Die Geschäfte an der Vorstandssitzung am Tag vor der Generalversammlung im Juni 2018 sind vielschichtig gewesen. Sie dienten neben der Vorbereitung der GV auch der Standortbestimmung des Geschäftsgangs.

Zum Anfang des Geschäftsjahres 2018 waren positive Zahlen zu verzeichnen: Die Gesamteinnahmen aus dem Inland lagen am 31. Mai 2018 mit Fr. 60,3 Mio. 8% über Budget und 7% über Vorjahr. In der zweiten Quartalsabrechnung Mitte Juni kamen rund Fr. 43,8 Mio. zur Verteilung. Die Ausgaben bewegten sich mit Fr. 13,2 Mio. im budgetierten Rahmen.

Prüfung der Geschäftstätigkeit

Der Vorstand gab den umfassenden Bericht und den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2017 frei, beide erstellt von der Revisionsstelle. Sie sind Teil der Dokumente, die dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) jedes Jahr zur Prüfung der Geschäftstätigkeit der SUISA eingereicht werden müssen.

Änderungen im Finanzmarktinfrastrukturgesetz und dessen Verordnungen ziehen Anpassungen im Anlagereglement nach sich: diesmal bezüglich Sorgfaltspflicht beim Handel mit derivativen Anlagen. Der Vorstand legt mit klaren Richtlinien fest, ob und wie die SUISA sich am Anlagemarkt beteiligen darf. Änderungen in diesem Reglement müssen der Aufsichtsbehörde (IGE) ebenfalls jährlich mitgeteilt werden.

Einnahmen und Verteilungsergebnisse 2018 bisher erfreulich

Im laufenden Geschäftsjahr konnte per Ende Mai in allen Rechtekategorien gegenüber Vorjahr respektive Budget eine positive Entwicklung der Einnahmen verzeichnet werden. Bemerkenswert war das Plus von 174% bei den Einnahmen aus Online-Nutzungen in der Höhe von Fr. 4,7 Mio. Bei der Budgetierung war man davon ausgegangen, dass die Online-Verträge zu SUISA Digital Licensing respektive Mint Digital Services transferiert und die Einnahmen über diese Gesellschaften fliessen würden. Die Neuverhandlungen mit den Online-Dienstanbietern dauern allerdings länger als erwartet. Bis zum Abschluss der neuen Verträge fallen die Einnahmen bei der Muttergesellschaft SUISA an.

Auch die ersten Verteilungsergebnisse des Jahres 2018 zeigten ein erfreuliches Bild. Mittlerweile werden die eingenommenen Vergütungen aus den meisten Tarifen vierteljährlich an die Bezugsberechtigten verteilt. Die erste Quartalsabrechnung umfasste 8879 Abrechnungen und eine Verteilsumme von insgesamt Fr. 13,8 Mio., die zweite von Mitte Juni 11 800 Abrechnungen und eine Summe von Fr. 43,8 Mio.

Bei der Auslandabrechnung im Mai konnten dank der Anwendung einer neuen IT-Applikation mehr Abrechnungen der ausländischen Schwestergesellschaften verteilt werden, als dies jeweils zu diesem Zeitpunkt in den Jahren zuvor der Fall war. Es wurden Vergütungen in der Höhe von Fr. 4,1 Mio. an die SUISA-Mitglieder abgerechnet. Zudem wird ab Herbst 2018 auch bei der Auslandabrechnung auf vierteljährlichen Rhythmus umgestellt. Dies bedeutet, dass Mitte September die zweite von drei Auslandabrechnungen im 2018 versendet wird. Die dritte Abrechnung erfolgt dann Mitte Dezember.

Sponsoring-Engagements und Verteilungsreglement

Weg von den Zahlen, hin zum Sponsoring: Mit verschiedenen Engagements macht sich die SUISA im Rahmen musikalischer Anlässe sicht- und hörbar. Immer mit dem übergeordneten Ziel, über den Sinn und Zweck der Tätigkeit der Genossenschaft zu informieren und dabei der Arbeit ihrer Mitglieder Wertschätzung und Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die Mitglieder der Kommission Organisation und Kommunikation erfuhren dabei vom Einsatz am Prix Walo und dem erfolgreich veranstalteten Songwriting Camp. Weitere Veranstaltungen mit Sponsoringbeteiligung der SUISA sind ein Konzerttag in der Programmreihe «Offen für Neues» am Festival Murten Classics im August sowie «Label Suisse» Mitte September in Lausanne.

Weiter haben an der Vorstandssitzung Revisionen des Verteilungsreglements viel Zeit in Anspruch genommen. Als erste behandelt die Verteilungs- und Werkkommission die Änderungsanträge der Geschäftsleitung. Dann geht das Geschäft in die Kommission Tarife und Verteilung, anschliessend in den Vorstand. Als nächstes müssen die Änderungen dem IGE und dem Amt für Volkswirtschaft Fürstentum Liechtenstein eingereicht werden. Erst mit deren Genehmigung sind die Änderungen rechtskräftig und werden publiziert.

Schreibe einen Kommentar

Alle Kommentare werden moderiert. Bis zur Freischaltung kann es etwas dauern. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines verfassten Kommentars. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, nicht zu veröffentlichen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.