Kurz vor Weihnachten tagten der Vorstand und seine vorberatenden Kommissionen ein letztes Mal im Jahr 2022. Im Vordergrund der alljährlichen Dezembersitzung steht jeweils die Budgetierung des Folgejahres. Nicht zuletzt, weil die Pandemie mittlerweile überwunden ist, steigen auch die Einnahmen im Budget 2023 wieder an.
Budget und Kostenabzüge für das Jahr 2023
Die Auswirkungen der Pandemie scheinen langsam überwunden und die verschiedenen Nutzungsbereiche haben sich in der Zwischenzeit wieder in eine positive Richtung entwickelt oder sind stabil geblieben. In Bezug auf die Einnahmen kann das Budget 2023 bereits wieder am Ergebnis des Jahres 2019 anknüpfen. Auch bei den Kosten gilt es im kommenden Jahr einen Anstieg zu budgetieren. Ursächlich sind einerseits Investitionen im IT-Bereich, andererseits Lohnanpassungen infolge Inflation; denn erstmals seit über 20 Jahren gewährt die SUISA ihren Mitarbeitenden einen teilweisen Teuerungsausgleich. Die Löhne wurden um 1,75% angehoben.
Mit der Kostenfrage verbunden ist die Frage, wie hoch die Kostenabzüge im Folgejahr ausfallen müssen, damit der Verwaltungsaufwand gedeckt bleibt. Der Vorstand hat beschlossen, die Kostenabzüge unverändert beizubehalten: maximal 15% für Aufführungs- und Senderechte und für Online-Nutzungen (Video, Websites), weiterhin 10% bei der Online-Verbreitung von Audioaufnahmen.
Das von der Geschäftsleitung beantragte Budget für das Jahr 2023 wurde vom Vorstand einstimmig genehmigt.
Gesamthafte redaktionelle Überarbeitung des Verteilungsreglements
Die Geschäftsleitung beantragte dem Vorstand die Genehmigung einer Überarbeitung des Verteilungsreglements. Sie umfasst eine Neusortierung der Kapitel sowie eine rein redaktionelle Überarbeitung der Bestimmungen.
Die geänderte Reihenfolge der Kapitel in Teil I des Verteilungsreglements entspricht der Logik der Prozesse bei der SUISA: Zunächst wird festgehalten, wer anspruchsberechtigt ist, zu welchem Anteil und auf welcher Grundlage diese Ansprüche bestehen (Kapitel 1 und 2 in unveränderter Reihenfolge, bisheriges Kapitel 6 als neues Kapitel 3). Kapitel 4 beschäftigt sich wie bisher mit der Erläuterung der verschiedenen Verteilungsklassen, die auf Basis der im neuen Kapitel 3 beschriebenen Grundlagen aus den Tarifen der SUISA gespeist werden. Schliesslich wird in Kapitel 5 die Aufteilung der Tarifeinnahmen in die verschiedenen Verteilungsklassen dargestellt, aus denen dann über die im neuen Kapitel 6 beschriebene Berechnung des Werkertrags die tatsächliche Verteilung auf die einzelnen Werke erfolgt (Kapitel 7).
Sämtliche weiteren Änderungen sind rein redaktionell, also ohne materielle Auswirkung. Einige altertümliche Formulierungen wurden modernisiert und Sätze der besseren Verständlichkeit halber umformuliert oder zusammengefasst. In der französischsprachigen sowie in der italienischsprachigen Version wurden zusätzlich einige Übersetzungsfehler und ähnliche Mängel korrigiert.
Die Verteilungs- und Werkkommission (VWK) hat die Überarbeitung des Verteilungsreglements an ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2022 einstimmig angenommen. Die Geschäftsleitung beantragte dem Vorstand nun, die vorgeschlagenen Änderungen im Verteilungsreglement gutzuheissen. Der Vorstand genehmigte diesen Antrag am 20. Dezember 2022 ebenfalls einstimmig. In Kraft treten die Änderungen mit Genehmigung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sowie das Amt für Volkswirtschaft im Fürstentum Liechtenstein.
Beendigung der Corona-Hilfsmassnahmen
Im Frühling 2020 beschloss der Vorstand zwecks Linderung von Einnahmenausfällen bei den Mitgliedern ein Hilfspaket. In der Folge wurden einerseits die Vorschussregeln gelockert und andererseits Unterstützungszahlungen für Mitglieder ermöglicht. Mitglieder konnten nun auf Gesuch hin Vorschüsse in der Höhe von 100% (anstelle 80%) des durchschnittlichen Verteilbetrags der letzten fünf oder zwei Jahre erhalten, je nachdem, welcher Betrag der tiefere war. Zusätzlich wurde die Verrechnung des Vorschusses mit den zukünftigen Verteilbeträgen der Bezugsberechtigten, letztmals in der Vorstandssitzung vom April 2022, bis 30. Juni 2023 ausgesetzt. Ab 1. Juli 2023 gelten wieder die normalen Vorschussregeln.
Neben der Möglichkeit, Vorschüsse zu beziehen, konnten von Corona-bedingten Einbussen betroffene Mitglieder Unterstützungszahlungen beantragen. Diese wurden sowohl aus dem Corona-Hilfsfonds (CHF 1,5 Mio., von der GV 2020 beschlossen), wie auch aus der Urheber- und Verlegerfürsorge (UVF) geleistet. So wurden aus dem Corona-Hilfsfonds bis anhin Zahlungen in Höhe von rund CHF 400 000 und aus der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge rund CHF 180 000 als Unterstützung für Mitglieder gewährt.
Die im Jahr 2020 von der SUISA einberufene «Taskforce-Corona», bestehend aus den Vorstandsmitgliedern Marco Neeser, Christian Wicky und Zeno Gabaglio, empfahl dem Vorstand nun, im Juni 2023 der Generalversammlung die Aufhebung des Corona-Hilfsfonds zu beantragen. Sowohl aus rechtlicher wie aus buchhalterischer Sicht sei es zudem angezeigt, das freiwerdende Geld den Abrechnungsverpflichtungen zuzuweisen. Der Vorstand folgte dieser Empfehlung einstimmig. Unterstützungszahlungen aus der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge werden aber weiterhin möglich bleiben.
Organigramm
Neben dem Budget genehmigte der Vorstand auch das SUISA-Organigramm. Die Struktur bleibt gleich, einzig die Stelle des Leiters Rechtsdienst wurde neu besetzt. Die Nachfolge von RA Dr. iur. Bernhard Wittweiler, der seit dem Jahr 1994 mit dieser Schlüsselposition betraut ist und in naher Zukunft in die wohlverdiente Pension geht, tritt per 1. Januar 2023 RA Dr. iur. Oliver Schmid an.