SUISA-Urheber und -Verleger haben als Mitglied der Verteilungs- und Werkkommission (VWK) die Möglichkeit, die Verteilung der Einnahmen aus Werknutzungen direkt mitzugestalten. Wer letztlich wie viel Geld für welche Nutzung seiner Werke erhält, wird im Verteilungsreglement festgehalten. Das Verteilungsreglement steht dann auch im Mittelpunkt der zwei Mal jährlich stattfindenden Sitzungen der VWK, an welchen den VWK-Mitgliedern anstehende Änderungen im Reglement zur Diskussion und Mitbestimmung vorgelegt werden. Den abschliessenden Beschluss über die jeweilige Änderung fällt der Vorstand.
Musiksparten, Regionen, Urheber und Verleger – der Mix macht’s aus
Mit den erwähnten Kriterien zur Nachfolgesuche für das zurückgetretene Mitglied soll auch zukünftig eine möglichst ausgeglichene Zusammensetzung der VWK sichergestellt gestellt werden, die für deren Arbeit zentral ist. In der Kommission haben somit viele verschiedene Musikrichtungen und auch alle Sprachregionen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein vertreten zu sein. Zudem muss sich die VWK sowohl aus Komponisten, Musikverlegern wie auch Textautoren zusammensetzen. Und letztlich sollte die Kommission auch eine bestmögliche Durchmischung hinsichtlich Alter und Geschlecht aufweisen.
Weitere Voraussetzung zur Einsitznahme in die VWK
Es können nur stimm- und wahlberechtigte SUISA-Mitglieder in die Kommission gewählt werden. Das (zukünftige) VWK-Mitglied muss – neben dem direkten Bezug zur Musik – die Wirkung heutiger Entscheidungen für die Zukunft verstehen. Die Mitglieder der VWK dürfen sich zudem nicht nur auf die eigenen Geschäftsfelder konzentrieren, sondern die Interessen aller Urheber und Verleger vertreten. Und die Mitarbeit braucht Zeit: Die Sitzungen der VWK dauern – mit Anreise und gemeinsamem Mittagessen – jeweils einen Tag (2x pro Jahr). Zu den Sitzungen gehört auch eine gute Vorbereitung seitens der Mitglieder; diese beinhaltet vor allem das Lesen der umfangreichen Dossiers, die vorgängig zur Sitzung abgegeben werden.
Aufgaben der Verteilungs- und Werkkommission
Insgesamt besteht die VWK aus maximal 22 Mitgliedern, die für die Amtsdauer von vier Jahren von der Generalversammlung gewählt werden. Die Auswahl der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch den Vorstand. Die Wiederwahl ist auf drei Amtszeiten beschränkt.
Die VWK erfüllt gemäss Statuten der SUISA folgende Aufgaben:
- Sie prüft die Bestimmungen des Verteilungsreglements und ihre Auswirkungen auf die Verteilungsergebnisse;
- stellt dem Vorstand Anträge betreffend Änderung des Verteilungsreglements;
- behandelt in erster Instanz Rekurse gegen Entscheide der Geschäftsleitung über die Einstufung von Sendeprogrammen und über die Schutzfähigkeit von Werken und Bearbeitungen freier Werke;
- hat beratende Funktion hinsichtlich der Beurteilung von nicht autorisierten Umarbeitungen geschützter Werke und von Plagiaten.
Die VWK ist eine Kommission der SUISA-Generalversammlung, das heisst: Die Generalversammlung kann der Kommission weitere Aufgaben zuweisen.
Eingabe von Kandidaturen
Da die Ersatzwahl an der SUISA-Generalversammlung vom 22. Juni 2018 erfolgt und der Vorbereitungsprozess einige Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir interessierte Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bewerbung bis spätestens Montag, 26. März 2018, an folgende Adresse zu senden:
SUISA, Stephanie Fikatas, Bellariastrasse 82, 8038 Zürich
E-Mail: stephanie.fikatas (at) suisa (dot) ch
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Irène Philipp Ziebold, Direktorin Mitgliederdienste und Verteilung (Tel. 044 485 68 00) gerne zur Verfügung.