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Mit voller Kraft voraus
Trotz den widrigen Umständen verfolgt die Genossenschaft SUISA ihren Weg im Interesse ihrer Mitglieder und Auftraggeber weiter.
Foto: Lobroart / Shutterstock.com
Bericht aus dem Vorstand von Andreas Wegelin
Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin den Geschäftsgang der SUISA. Dies war auch in der Vorstandssitzung im April spürbar. Umso wichtiger war es deshalb, die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Alles wie gehabt – im zweiten Coronajahr klingt diese Redewendung vielleicht etwas seltsam. Und doch blieb auch bei der letzten Frühjahrssitzung vieles beim (neuen) Alten. An die Sitzungen via Videokonferenz haben sich der SUISA-Vorstand und die Geschäftsleitung nach über einem Jahr Corona-Pandemie mittlerweile gewöhnt. Ebenso an die rollende Budgetplanung, die aufgrund der nach wie vor unsicheren Situation für die Kulturbranche weiterhin notwendig ist.

Und doch war die erste Vorstandssitzung in diesem Jahr besonders. Nach dem Rekordjahr 2019 verzeichnete die SUISA 2020 einen Rückgang bei den Einnahmen, was natürlich aufgrund von Corona zu erwarten war. Allerdings fiel der Rückgang weniger stark aus als befürchtet. Insgesamt ging der Umsatz um rund 12% zurück. Dies vor allem aufgrund des starken Einbruchs bei den Aufführungsrechten. Veranstaltungsverbote und zeitweise Schliessungen von Geschäften wegen Covid-19 führten in diesem Bereich zu einem Rückgang von 34%. Besonders betroffen waren die Lizenzeinnahmen aus Konzerten (–51%), im Gastgewerbe (–46%), bei den Unterhaltungsanlässen (–47%) und bei den Kinos (–58%).

Verhältnismässig gutes Ergebnis dank den Senderechten und dem Online-Geschäft

Dass der Gesamtumsatz «nur» um 12% zurückging, ist einem leichten Anstieg bei den Senderechten und vor allem den Einnahmen aus dem Online-Geschäft zu verdanken. Hinzu kommen gute Nebeneinnahmen und ein hohes Bewusstsein für die Kosten bei der SUISA.

Als Konsequenz ging auch die Verteilsumme an die Urheber und Verleger zurück, gesamthaft um 10,5%. Der Vorstand hat zudem aus den freiwerdenden Abrechnungsverpflichtungen eine unveränderte Zusatzverteilung von 7% auf allen im 2021 zur Abrechnung kommenden Werknutzungen beschlossen.

Erfreulich entwickelt sich das Geschäft der Tochtergesellschaft SUISA Digital Licensing, die für die weltweite Online-Lizenzierung verantwortlich ist. 2020 erzielte SUISA Digital Licensing Einnahmen in der Höhe von rund 5,5 Mio. Franken. Der Vorstand nahm Kenntnis von der finanziellen Situation bei SUISA Digital Licensing sowie dem aktuellen Stand beim Joint Venture Mint Digital Services. Da beide Firmen noch im Aufbau stehen, hat der Vorstand die notwendigen Massnahmen für eine ausgeglichene Bilanz bei SUISA Digital Licensing beschlossen. Die Forderungen der Genossenschaft gegenüber Mint für die Aufbaukosten wurden für ein weiteres Jahr im Delkredere zurückgestellt und die im 2020 zusätzlich entstandene Forderung wiederum in der Jahresrechnung abgeschrieben.

Die Generalversammlung findet auch 2021 auf schriftlichem Weg statt

Aufgrund der weiterhin unsicheren Situation betreffend Versammlungen in Innenräumen musste der Vorstand beschliessen, dass die Generalversammlung zum zweiten Mal nur auf schriftlichem Weg durchgeführt werden kann. Für die Nachfolge der zurücktretenden Géraldine Savary hat der Vorstand Ständerätin Johanna Gapany (FDP/Freiburg) nominiert. Videobotschaften von Johanna Gapany, des SUISA-Präsidenten Xavier Dayer und des CEOs Andreas Wegelin sowie weitere Informationen zur schriftlich durchzuführenden Generalversammlung 2021 finden sich unter www.suisa.ch/generalversammlung und im SUISAblog.

Aktuelle Situation Budget 2021 aufgrund der andauernden Corona-Krise

Die unsichere Lage für die Kulturbranche aufgrund der Coronakrise bereitet weiterhin Sorge. Es ist nach wie vor unklar, ob und wie Aufführungen und die Wiedereröffnung von Musiklokalen möglich sein werden. Entsprechend braucht es wie in den vergangenen Monaten eine rollende Budgetplanung. Die Finanzkommission des Vorstands entscheidet Anfang Juni 2021, ob das im Dezember 2020 abgesegnete Budget wegen Corona weiter angepasst werden muss.

Dank dem Corona-Hilfsfonds, den Unterstützungszahlungen aus der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge und den erweiterten Vorschussregeln kann die SUISA ihren Mitgliedern in dieser schwierigen Zeit helfen. Der Vorstand hat in dem Zusammenhang beschlossen, die Frist für die Rückzahlung bzw. Verrechnung von Vorschüssen mit den laufenden Verteilungen bis Ende Juni 2022 zu verlängern.

Das Joint Venture Mint wird gestärkt

Die Kunden für Online-Lizenzierung über Mint sind mittlerweile neben Musikverlagen, unter anderem BMG für Australien, Afrika und Indien, auch europäische Schwestergesellschaften. Deren Repertoires werden über Mint gebündelt den Online-Anbietern wie Spotify, Apple Music oder Youtube angeboten.

Die Bündelung der Repertoires verhilft Mint zu einem stärkeren Auftritt im Markt für Online-Musikrechte. Die SUISA ist dank Mint und SUISA Digital Licensing mittlerweile trotz kleinem Schweizer Repertoire durch die Bündelung der Repertoires ein ernstzunehmender Verhandlungspartner: Je nach Land beträgt der Marktanteil am gesamten Weltrepertoire 4-10%. Der Vorstand hat in seiner Sitzung die Bedingungen definiert, unter welchen grosse europäische Verwertungsgesellschaften Teilhaber am Joint Venture Mint werden könnten. Damit soll die Marktposition von Mint im immer wichtiger werdenden Markt für Online-Musikrechte weiter gestärkt werden.

Anpassung des Dienstleistungskatalogs für Mitglieder und Auftraggeber

Im Bericht zur Dezembersitzung haben wir erwähnt, dass der Vorstand mit der Neugestaltung der Dienstleistungen zugunsten der Mitglieder und Auftraggeber Kosteneinsparungen erreichen will. Auftraggeber der SUISA sollen ab 2022 die ausgebauten Dienstleistungen nur noch über das Online-Serviceportal in Anspruch nehmen können. Ausführliche Informationen zu Einnahmen oder Abrechnungen werden für die Auftraggeber dank neuer Funktionalitäten noch einfacher im Portal auffindbar sein. Statt mit zeit- und kostenaufwändigen Anfragen über Telefon, Brief oder E-Mail können im persönlichen Zugang zu «Mein Konto» sämtliche Daten über das Auftragsverhältnis mit der SUISA online abgerufen werden. Stimmberechtigte Mitglieder erhalten dieselben Dienstleistungen über dieses Online-Serviceportal, können aber, falls gewünscht, weiterhin persönliche Beratungsleistungen erhalten.

Wie ebenfalls im oben erwähnten Bericht geschrieben, hat der Vorstand im Dezember 2020 beschlossen, dass Urheber und Verleger als stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie mindestens ein Jahr bei der SUISA Auftraggeber waren und seit ihrer Anmeldung als Auftraggeber über 3000 (bisher 2000) Franken ausbezahlt bekommen haben. Zudem wird neu das Mitgliedschaftsverhältnis wieder in ein Auftragsverhältnis umgewandelt, wenn das betreffende Mitglied während der letzten 10 Jahre für seine Werke weniger als gesamthaft 3000 Franken Verteilbetrag erhalten hat. Diese Anpassung erfolgt gemäss Ziff. 5.5.4 der SUISA-Statuten. Ein Auftraggeber der SUISA hat zwar kein Stimmrecht in der Genossenschaft, der Anspruch auf Lizenzierung und Verteilung der Einnahmen auf die von den Nutzern verwendeten Werke bleibt jedoch genau gleich, und es erwachsen dem Auftraggeber im Vergleich zum stimmberechtigten Mitglied keine finanziellen Nachteile.

Mit diesen Massnahmen – insbesondere dem Ausbau der Dienstleistungen über das Mitgliederportal – wird die SUISA ihre Effizienz weiter steigern können. Und damit den Urhebern und Verlegern von Musik prozentual mehr Geld verteilen können.

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