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Hintergründe zur Klage von SUISA Digital gegen Snapchat-Betreiber
Snapchat bietet ihren Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit an, ihren Kurznachrichten Musik hinzuzufügen. Viele Urheberinnen und Urheber erhalten dafür keine Vergütungen von Snap, der Betreiberin von Snapchat.
Foto: Postmodern Studio / Shutterstock
Interview von Giorgio Tebaldi
Heute hat SUISA Digital Licensing (SUISA Digital) bekanntgegeben, dass sie gegen Snap wegen Urheberrechtsverletzungen klagt. Snap betreibt die erfolgreiche Plattform Snapchat. Im schriftlichen Interview äussert sich Fabian Niggemeier, CEO der SUISA Digital, über die Hintergründe der Klage.

Fabian Niggemeier, weshalb klagt SUISA Digital gegen Snap?
Wie jede Online-Plattform, die ihren User/innen Musik zur Verfügung stellt, benötigt auch Snap für Snapchat eine Lizenz, um diese Musik kommerziell nutzen zu dürfen. Snap besitzt aber keine Lizenz für unser Repertoire und bezahlt für die Musik in den Videos auf Snapchat keine Vergütung an die Urheber/innen und Verleger/innen, die von uns vertreten werden. Damit verstösst Snap klar gegen das Urheberrecht, weshalb wir gegen das Unternehmen Klage eingereicht haben.

Gab es keine andere Möglichkeit, um Snap zur Zahlung von Urheberrechtsvergütungen zu bewegen?
Leider gab es keine andere Möglichkeit. Wir führen mit jedem Online-Musikanbieter Vertragsverhandlungen – mittlerweile haben wir mit rund 80 Anbietern solche Verträge. Auch mit Snap versuchen wir seit rund zwei Jahren, einen solchen Vertrag zu verhandeln. Die Versuche blieben bislang erfolglos. Snap stellt sich auf den Standpunkt, dass sie keine Songs unserer Urheber/innen und Verleger/innen verwenden. Wir können aber nachweisen, dass diese Aussage falsch ist. Tatsächlich sind Tausende Songs auf Snapchat verfügbar, die von Urheber/innen und Verleger/innen, die uns ihre Rechte anvertraut haben, komponiert und getextet wurden.

Snap hat die neue Funktion «Sounds» für Snapchat – also das Einbetten von Musik in die Snaps –vor einiger Zeit bereits eingeführt. Bei Einführung hat Snap kommuniziert, dass Snap für dieses Angebot Lizenzverträge mit Rechteinhabern abgeschlossen hätte. Bezahlt Snap auch an andere Verwertungsgesellschaften keine Vergütungen oder ist die SUISA Digital ein Einzelfall?
Das wissen wir leider nicht. Wir wissen lediglich, dass Snap auf dem Dienst Snapchat die Werke zahlreicher Urheber/innen und Verleger/innen, die durch uns vertreten werden, den Nutzern anbietet und damit öffentlich wiedergibt. Eine Lizenz hat Snap hierfür nicht erworben.

Wie hoch ist die Entschädigung, die Snap für die Nutzung der Werke der Urheber/innen und Verleger/innen, die von der SUISA Digital vertreten werden, bezahlen muss?
Die genaue Summe werden wir erst noch errechnen. Derzeit fehlen uns leider die hierfür notwendigen Informationen. Eine Forderung unserer Klage ist daher, dass Snap die Umsätze und die Streaming-Zahlen von Snapchat uneingeschränkt und lückenlos offenlegt. Anhand dieser Zahlen werden wir die tatsächliche Höhe der geschuldeten Entschädigung berechnen.

Was bedeutet diese Klage für die User/innen von Snapchat? Wird das von SUISA Digital vertretene Repertoire gesperrt?
Für eine Sperrung des von uns vertretenen Repertoires besteht kein Anlass, wenn sich Snap an die rechtlichen Regeln hält. Bislang ist unser Repertoire auf Snapchat aber nur illegal abrufbar. Wir appellieren an Snap, zugunsten ihrer User/innen mit uns über eine Lizenzierung unseres Repertoires zu sprechen und die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen.

Die SUISA Digital ist ein Liechtensteiner Unternehmen im Eigentum einer Schweizer Genossenschaft, geklagt wird aber vor dem Landgericht Hamburg. Weshalb?
Das hat mehrere Gründe. SUISA Digital vertritt die Urheberrechte für Nutzungen nicht nur in den Territorien Schweiz und Liechtenstein, sondern für Nutzungen in ganz Europa. Eine Klage in einem großen deutschsprachigen Land ist deshalb ebenfalls möglich. Die Märkte in der Schweiz und Liechtenstein zu klein, als dass eine Klage hier eine Aussenwirkung hätte. Schliesslich bestünde in einem kleinen Markt wie Liechtenstein auch das Risiko, dass Snap seinen Dienst vom Markt nimmt. Bei einer Klage in Deutschland ist dieses Szenario äusserst unwahrscheinlich.

MEDIENMITTEILUNG: SUISA Digital verklagt Snapchat wegen Urheberrechtsverletzungen

SUISA Digital Licensing
Die Musikverwertungsorganisation SUISA Digital Licensing (abgekürzt: SUISA Digital) ist eine Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein. Die SUISA Digital vertritt die Online-Rechte an musikalischen Werken von Komponisten/innen, Textautoren/innen und Verleger/innen von weltweit 15 Urheberrechtsgesellschaften und mehreren Verlagen. SUISA Digital lizenziert Internetplattformen weltweit und hat Verträge mit über 80 Online-Dienstleistern abgeschlossen. Dazu gehören Youtube, Spotify, Apple Music oder Meta (ehemals Facebook).

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