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Herbstsitzung des SUISA-Vorstands
Der SUISA-Vorstand hat an seiner Herbstsitzung Francine Jordi neu in den Stiftungsrat der FONDATION SUISA gewählt. (Foto: Thomas Buchwalder)
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Bericht aus dem Vorstand von Andreas Wegelin
Der Vorstand und seine Kommissionen für Tarife und Verteilung sowie für Organisation und Kommunikation haben sich am 29.und 30. September 2021 in Lausanne zu den Herbstsitzungen getroffen.

Glücklicherweise erlaubte es die epidemiologische Situation, dass sich die Mitglieder des SUISA-Vorstands und die Geschäftsleitung wieder physisch treffen konnten. Ausgerechnet das an der Generalversammlung 2021 neu in den Vorstand gewählte Mitglied, Ständerätin Johanna Gapany, konnte jedoch wegen ihrer Teilnahme an der Session der Eidgenössischen Räte in Bern nur per Video und nur an der Sitzung der Kommission für Organisation und Kommunikation (O+K) teilnehmen. Der Sitzungskalender 2022 wird auf die Sessionstermine Rücksicht nehmen.

Kostenträgerrechnung

Der Vorstand beschäftigte sich wie jedes Jahr in der Herbstsitzung mit dem Ergebnis der Kostenträgerrechnung 2020. Anhand der Kostenträgerrechnung kann festgestellt werden, wie hoch der Aufwand für Inkasso und Verteilung bei jedem Tarif im Einzelnen ist.

Bekanntlich wird den Bezugsberechtigten bei den Abrechnungen ein fixer Prozentsatz als Kostenbeitrag für den Aufwand der SUISA beim Inkasso und bei der Verteilung abgezogen. Dieser Prozentsatz, er beträgt bei den Aufführungs- und Senderechten 15%, ist eine Mischrechnung in Bezug auf die effektiven Kosten. So ist beispielsweise das Inkasso im Bereich von Musiknutzungen im Gastgewerbe (GT H) oder zu Tanz- und Unterhaltung (GT Hb) aufwändiger als das Inkasso bei den Radiosendern (Tarif A und GT S).

Mittels der Kostenträgerrechnung werden diese Unterschiede sichtbar, und es kann auch in der zeitlichen Dimension aufgezeigt werden, ob sich die Kosten für einen bestimmen Tarif dank Spar- und Rationalisierungsmassnahmen nach unten entwickeln. Das Ergebnis der Kostenträgerrechnung 2020 war etwas getrübt von der schwierigen Einnahmensituation wegen der Pandemie; weniger Einnahmen aber trotzdem Kosten, welche nicht im selben Masse reduziert werden konnten.

Strategie

Alljährlich in der Herbstsitzung befasst sich der Vorstand mit der Strategie der SUISA. Das entsprechende Grundlagenpapier wurde 2019 erstellt. Es ging nun darum zu überprüfen, ob die festgelegten strategischen Ziele immer noch gleich zu gewichten sind und sinnvoll erreicht werden können.

Aufgrund der Pandemie wurden leichte Anpassungen vorgenommen; die grundsätzliche strategische Haltung «Behauptung im zunehmenden Wettbewerb durch hohe Erträge bei hohem Kostenbewusstsein und bester Servicequalität» bleibt aber gleich.

Sondersitzung zum Thema Online-Nutzungen

In Bezug auf die Strategie des Unternehmens wird sich der Vorstand Ende November in einer Sondersitzung mit dem Thema Online-Nutzungen beschäftigen. Anlass ist unter anderem auch das fünfjährige Bestehen von Mint Digital Services, dem Joint Venture mit der US-amerikanischen Gesellschaft SESAC.

Für diese Sondersitzung hat der Vorstand eine Tagesordnung genehmigt und die Schwerpunkte festgelegt. Ziel ist es, die Bedürfnisse und Erwartungen der SUISA-Mitglieder zu definieren und durch geeignete Massnahmen bei Mint Digital Services und der SUISA-Gruppe zu erfüllen.

Verteilung «Residuals»

Änderungen im Verteilungsreglement müssen im Normalfall vom Institut für Geistiges Eigentum (in der Schweiz) und dem Amt für Volkswirtschaft (in Liechtenstein) genehmigt werden. Bei den Regeln für die Verteilung der Einnahmen aus der Online-Lizenzierung ist die Zuständigkeit anders: Die Verwertung der Online-Rechte steht nicht unter Bundesaufsicht. Deswegen fallen entsprechende Verteilungsreglementsänderungen ausschliesslich in den Kompetenzbereich der Verteilungs- und Werkkommission und des Vorstands der SUISA.

Im Rahmen dieser Kompetenz hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 30. September 2021 eine Änderung resp. Revision der Ziffer 5.6.1 des Verteilungsreglements hinsichtlich der Verteilung der von Online-Plattformen bezahlten «Residuals» beschlossen. Bei «Residuals» handelt es sich um von Online-Musikplattformen bezahlte Beträge für Werke oder Werkteile, deren Bezugsberechtigte nicht gefunden werden konnten und deswegen keine Verwertungsgesellschaft Ansprüche geltend gemacht hat.

Solche Schwierigkeiten ergeben sich vor allem dann, wenn Musikwerke nicht rechtzeitig angemeldet wurden. Für diese Fälle zahlen die Online-Provider nach 18 Monaten «Residuals» an die Verwertungsgesellschaft jenes Landes aus, in dem die Werke genutzt wurden.

Mit den Onlinemusik-Provider wurde ein sogenanntes «Multistage invoicing» vereinbart: Die Nutzungsdaten eines Abrechnungszeitraums werden nach 90 und nach 180 Tagen nochmals gegen die Werkdatenbank gematcht. In dieser Zeit sind Nachmeldungen von Werken möglich und führen dann zu einer Verteilung auf das nachgemeldete Werk.

Der Vorstand hat beschlossen, dass nach 180 Tagen die Zahlungen für nicht identifizierte Werke (die «Residuals») den anderen genutzten Werken in der entsprechenden Abrechnungsperiode zugeschlagen werden. Die Alternative, dass bis zu fünf Jahre nach der Nutzung noch unidentifizierte Werke gemeldet werden können und auf diese verteilt wird, hat der Vorstand aus Kostengründen verworfen. Es ist also wichtig, dass neue Titel möglichst rasch angemeldet werden, damit Online-Nutzungen auch möglichst genau verteilt werden können.

Francine Jordi in den Stiftungsrat der FONDATION SUISA gewählt

Der Vorstand der SUISA ist das Wahlgremium des Stiftungsrates der FONDATION SUISA, der Musikförderstiftung der SUISA. In der Herbstsitzung hat der Vorstand Francine Jordi neu in den Stiftungsrat gewählt.

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