Aufgrund eines Rücktritts in den Reihen der Verteilungs- und Werkkommission (VWK) wird an der nächsten Generalversammlung der SUISA vom 26. Juni 2020 im Bierhübeli in Bern ein neues Mitglied in diese Kommission gewählt.
Damit die Gewichtung der verschiedenen Sparten gewährleistet ist, soll die interessierte Kandidatin oder der interessierte Kandidat aus den Reihen der Verleger kommen.
Sind Sie interessiert, die Geschicke bei der SUISA mitzubestimmen? Möchten Sie die Möglichkeit erhalten, selber Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten der SUISA zu nehmen und das Geschäft mitzulenken? Dann bewerben Sie sich für die vakante Position!
Anforderungen an die Kandidatin oder den Kandidaten
Als stimm- und wahlberechtigtes SUISA-Mitglied erfüllen Sie eine der Voraussetzungen für eine Kandidatur. Sie sollten die Wirkung heutiger Entscheidungen für die Zukunft verstehen und nicht nur für die eigenen Interessen sondern auch für jene der anderen Urheber und Verleger einstehen. Die VWK-Sitzungen finden zweimal jährlich in Bern statt, das heisst, es ist pro Sitzung ein Tag einzuplanen (mit An- und Abreise und einem gemeinsamen Mittagessen). Die Vorbereitungszeit für diese Sitzungen besteht aus dem eingehenden Studium der elektronisch verfügbaren Sitzungsunterlagen.
Wer ist die Verteilung- und Werkkommssion?
Die VWK ist eine Kommission der SUISA-Generalversammlung und setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, welche alle Musiksparten, Regionen und Sprachen der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein vertreten. Einsitz nehmen Komponisten, Musikverleger und Textautoren. Letztendlich ist auch eine ausgewogene Durchmischung hinsichtlich Alter und Geschlecht von Bedeutung.
Die aktuellen Mitglieder der Kommission sind auf der SUISA-Website aufgeführt.
Aufgaben der VWK
Die Verteilungs- und Werkkommission beschäftigt sich primär mit Fragen zur Verteilung, die im Verteilungsreglement geregelt ist. Sie erfüllt folgende Aufgaben:
- prüft die Bestimmungen des Verteilungsreglements und ihre Auswirkungen auf die Verteilungsergebnisse;
- stellt dem Vorstand Anträge betreffend Änderung des Verteilungsreglements;
- behandelt in erster Instanz Rekurse gegen Entscheide der Geschäftsleitung über die Einstufung von Sendeprogrammen und über die Schutzfähigkeit von Werken und Bearbeitungen freier Werke;
- hat beratende Funktion hinsichtlich der Beurteilung von nicht autorisierten Umarbeitungen geschützter Werke und von Plagiaten.
Sind Sie an einer Kandidatur interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. November 2019 an:
SUISA, Mercedes Molina, Bellariastrasse 82, CH-8038 Zürich
E-Mail: mercedes.molina (at) suisa (dot) ch
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Irène Philipp Ziebold, COO, gerne zur Verfügung: 044 485 68 00