Seit dem 1. Januar 2019 betreut die SUISA sämtliche Kunden für den Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a) wieder selber. Dazu wurden die Daten von rund 100 000 Kunden, welche die 3a-Rechnungen in den vergangenen Jahren von der Billag erhielten, in die Systeme der SUISA migriert. Ein neues Team mit 16 Mitarbeitenden ist für sämtliche Kunden dieses Tarifs verantwortlich und betreibt den Kundendienst in vier Sprachen. Mittlerweile haben etwas mehr als 58 000 Rechnungen das Haus verlassen – es ist Zeit für eine erste Zwischenbilanz. Text von Martin Korrodi; Video von Sibylle Roth
Am 15. Februar 2019 hat die SUISA die ersten 1000 GT-3a-Rechnungen für die Nutzungsperiode 2019 an Kunden wie Verkaufsgeschäfte, Einkaufszentren, Gastronomiebetriebe oder auch Vermieter von Gästezimmern verschickt. Vor dem ersten Versand wurden die migrierten Billag-Daten analysiert und manuell bereinigt, um eine korrekte Erstellung der Rechnungen sicherzustellen. Auch wurde die Menge für diesen Versand bewusst klein gehalten, um allfällige technische oder organisatorische Probleme schnell erkennen und beheben zu können.
Mit zunehmender Erfahrung konnte die Versandmenge schrittweise gesteigert werden – dadurch haben nach fünf Monaten (Februar bis Juni) bereits mehr als die Hälfte der 3a-Kunden eine Rechnung erhalten. Bis Mitte Juni wurden gut 58 000 Rechnungen mit einem fakturierten Gesamtbetrag von fast 17 Millionen Franken verschickt. Ab April kamen zusätzlich zu den Rechnungen die 1. Mahnungen dazu, ab Mai die 2. Mahnungen, sodass bis zu 20 000 Sendungen pro Monat das Haus verlassen.
Der Kundendienst GT 3a in Zahlen
Entsprechend der grossen Zahl an Rechnungen und Mahnungen hat der Kundendienst viele Rückmeldungen und Fragen zu verarbeiten. So wurden im Mai über 2000 Telefongespräche mit Kunden geführt und rund 600 elektronische Nachrichten (Kontaktformular und E-Mails) bearbeitet. Dazu kommen circa 160 Sendungen pro Monat, welche uns auf dem herkömmlichen Postweg erreichen.
Erfreulich ist, dass viele Kunden unsere Webseite www.suisa.ch/3a besuchen und für ihre Fragen und Anliegen das Onlineportal verwenden. Seit Anfang Jahr haben sich 504 neue Kunden online angemeldet und eine Lizenz gemäss dem GT 3a erworben, und 1419 Kunden haben ihre Fragen zur Rechnung via Onlineportal gestellt. Der Tarif sieht für jene Kunden, welche für die Abwicklung der GT-3a-Geschäfte mit der SUISA das Onlineportal verwenden, einen Rabatt von 5% vor.
Für die Betreuung der 3a-Kunden ist unter der Leitung von Nevio Tebaldi ein Team von 16 Personen im Einsatz, welches sich total 1200 Stellenprozente teilt. Während der Aufbauphase stehen temporär zusätzlich drei Personen zur Verfügung, welche das Team unterstützen und Aufgaben im Bereich der Datenbereinigung übernehmen.
Häufige Fragen
Die mit Abstand häufigsten Fragen der Kunden betreffen die neuen Zuständigkeiten für die Rechnungstellung ab 2019. Der Systemwechsel bei der Radio- und TV-Abgabe und die Schliessung der Billag AG stiften anscheinend Verwirrung, sodass die Kunden nicht immer verstehen, warum sie eine Rechnung von der SUISA erhalten und wofür die Vergütung geschuldet ist.
Die Vermischung der Urheberrechtsvergütung mit der Radio- und TV-Abgabe ist wohl dem Umstand geschuldet, dass die Billag bis Ende 2018 beide Rechnungen verschickt hatte – die eine im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), die andere im Auftrag der SUISA. Im gewerblichen Bereich war diese Kooperation durchaus sinnvoll, da Betriebe, welche in ihren Geschäftsräumlichkeiten ein Radio- oder TV-Gerät betreiben, nicht nur die Abgabe ans Bakom bezahlen müssen, sondern – im Gegensatz zu Privaten – zusätzlich eine Lizenz für die Urheberrechte gemäss GT 3a benötigen.
Ab 2019 hat sich die Ausgangslage für die Radio- und TV-Abgabe grundlegend geändert: An die Stelle der geräteabhängigen Empfangsgebühr tritt eine allgemeine Abgabe, welche flächendeckend von allen Haushalten und Unternehmen erhoben wird. Bei den Unternehmen ist die Abgabepflicht sowie die Höhe der Abgabe zudem vom Umsatz abhängig: Unternehmen mit einem Umsatz unter Fr. 500 000 sind von der Abgabe befreit – für höhere Umsätze stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung automatisch die Abgabe in Rechnung, abgestuft in sechs Tarifkategorien.
Dagegen gibt es in Bezug auf die Urheberrechtsvergütung gemäss GT 3a keine grundlegenden Änderungen: Der Tarif basiert weiterhin auf dem tatsächlichen Nutzungsumfang und stellt dazu insbesondere auf die berieselte Fläche ab. Eine Umsatzgrenze gibt es keine – auch Unternehmen mit weniger als Fr. 500 000 Umsatz haben die Vergütung für die Urheberrechte zu bezahlen. Die einzige «Änderung» betrifft den Absender der Rechnungen, welche nicht mehr von der Billag, sondern der SUISA verschickt werden.
Keine Rolle für die gewerblichen Kunden spielt die «Nachfolgerin» der Billag, die Serafe AG – diese stellt im Auftrag des Bakom die Radio- und TV-Abgabe ausschliesslich bei Privathaushalten in Rechnung und hat mit dem Gewerbe nichts zu tun.
Durch den GT 3a erfasste Nutzungssituationen Relevant für den GT 3a sind sämtliche Nutzungen an Orten ausserhalb der Privatsphäre, wie z. B. in Verkaufsgeschäften, Einkaufszentren, Restaurants, Aufenthaltsräumen, Büroräumen, Arbeitsräumen, Lagerräumen, Firmenfahrzeugen (Autoradio), Skiliftstationen, Sitzungszimmern, Seminarräumen, Gästezimmern (als solche gelten Gäste- und Patientenzimmer sowie Ferienwohnungen), Museen, Ausstellungen etc. |
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