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Gemeinsam stark
Abstimmung an der SUISA-Generalversammlung: Im Verbund der Genossenschaft haben die Stimmen der Urheber und Verleger vereintes Gewicht.
Foto: Juerg Isler, isler-fotografie.ch
Von Andreas Wegelin, Generaldirektor
Am 22. Juni 2018 ist es wieder soweit. Als stimmberechtigtes Mitglied der Genossenschaft SUISA werden Sie an der Generalversammlung im Bierhüebli in Bern über die Zukunft Ihrer Urheberrechtsgesellschaft bestimmen und Bilanz über das vergangene Geschäftsjahr ziehen können.

Genossenschaften sind in der Regel Verbindungen von Personen oder Institutionen, die gleiche oder ähnliche Ziele und Interessen haben. Die Idee hinter solchen Zusammenschlüssen ist ebenso schlicht wie schlüssig: Gemeinsam sind wir stark! Im Verbund vorgetragene wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Anliegen entfalten häufig die grössere Wirksamkeit als die Stimme eines Einzelnen.

Als Ihre Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik können wir uns für Ihre Interessen einsetzen. Das hauptsächliche Ziel ist, faire Bedingungen und Vergütungen für die Musikschaffenden zu gewährleisten. Die kollektive Verwertung ist dabei von zunehmender Bedeutung: Die SUISA verhandelt heutzutage teilweise mit global agierenden Unternehmen. Nur mit der Stärke der Gemeinschaft lässt sich der Marktmacht solcher Verhandlungspartnern entgegentreten.

Unter diesen Umständen ist es umso erfreulicher, dass das Jahr 2017 für die SUISA aus finanzieller Sicht das beste in ihrer Geschichte war. Insgesamt können 131,4 Millionen Franken Urheberrechtsvergütungen an die Bezugsberechtigten und Schwestergesellschaften verteilt werden. Das ist so viel wie noch nie.

SUISA-Jahresergebnis: Online-Nutzung von Musik überholt zum ersten Mal TonträgerSUISA-Jahresergebnis: Online-Nutzung von Musik überholt zum ersten Mal Tonträger
Urheber und Verleger von Musik erhalten dieses Jahr 131,4 Millionen Franken von der SUISA. Die Verwertungsgesellschaft hat letztes Jahr 150 Millionen Franken aus Urheberrechten im In- und Ausland eingenommen. Das sind 2,9 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Zum Wachstum beigetragen haben insbesondere die Vergütungen aus Privatkopien und aus dem Online-Bereich. Zum ersten Mal überstiegen die Einnahmen aus der Online-Nutzung von Musikaufnahmen diejenigen aus dem Verkauf von Tonträgern. Im Streamingbereich besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Von diesem Wachstumsmarkt profitieren nach wie vor fast ausschliesslich die Internetplattformen anstatt die Komponisten, Textautoren und Verleger von Musik. Weiterlesen

An der kommenden GV soll eine Revision der Statuten der SUISA beschlossen werden. Diese ist notwendig geworden, weil auf EU-Ebene mit einer Richtlinie neue Vorschriften, insbesondere zur Transparenz unserer Arbeit, erlassen wurden. Das betrifft auch die SUISA: Sie ist zuständig für Liechtenstein und sie operiert für Online-Nutzungen auch im europäischen Markt.

Das Verwertungsrecht in der EU und die SUISA-StatutenrevisionDas Verwertungsrecht in der EU und die SUISA-Statutenrevision
Liechtenstein ist – anders als die Schweiz – seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und muss als solches den grössten Teil der Rechtsvorschriften der Europäischen Union übernehmen. Was hat das Verwertungsrecht in der EU mit der Revision der SUISA-Statuten zu tun? Weiterlesen

An der GV werden Sie zudem die Gelegenheit haben, die Präsidentin von Swissperform kennenzulernen. Sie wird über die Zusammenarbeit unter den Schweizer Verwertungsgesellschaften sprechen.

Warum Mitglieder der SUISA auch einen Beitritt zu SWISSPERFORM in Betracht ziehen solltenWarum Mitglieder der SUISA auch einen Beitritt zu SWISSPERFORM in Betracht ziehen sollten
Komponisten und Texter mit einer Mitgliedschaft bei der SUISA, die auch als Interpreten und/oder Produzenten aktiv sind und deren Darbietungen von Schweizer oder ausländischen Radio- und TV-Stationen ausgestrahlt werden, haben ein Recht auf Lizenzgebühren von SWISSPERFORM. Für all diese Urheber-Komponisten-Interpreten/Produzenten ist eine Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM deshalb eine notwendige Ergänzung zu derjenigen bei der SUISA, um ihre Rechte und die volle Vergütung, die ihnen zusteht, zu sichern. Weiterlesen

Auch bei der FONDATION SUISA gibt es Neuigkeiten in der Förderpraxis, der Direktor der Stiftung wird darüber referieren. Nicht zuletzt soll auch die laufende Revision des Urheberrechts ein Thema sein, im vergangenen April und Mai fanden Hearings bei den Parlamentskommissionen statt.

Neue Förderungsstrategie: «Wir wollen den Blick nach vorne richten»Neue Förderungsstrategie: «Wir wollen den Blick nach vorne richten»
Die FONDATION SUISA verstärkt ihr Engagement in der Förderung von Musik in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein: Jährlich sollen unter dem Titel «Get Going!» vier musikalische Projekte angestossen und mit «Carte Blanche» alle zwei Jahre ein grösserer Werkbeitrag gesprochen werden. Weiterlesen
Revision des Urheberrechts: Die Arbeit der parlamentarischen Kommissionen hat begonnenRevision des Urheberrechts: Die Arbeit der parlamentarischen Kommissionen hat begonnen
Am 22. November 2017 verabschiedete der Bundesrat (BR) seine Botschaft zur Revision des Urheberrechtsgesetzes und überwies sie zusammen mit dem Gesetzesentwurf (E-URG) an die beiden eidgenössischen Kammern. Der Entwurf beruht auf einem Kompromiss der AGUR 12 II von Anfang März 2017. Die parlamentarische Arbeit zu diesem Entwurf hat begonnen, und die SUISA wurde eingeladen, an der von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats organisierten Anhörung vom 12. April 2018 ihren Standpunkt darzulegen. Ausserdem hatte sie die Gelegenheit, sich vor den Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrats schriftlich und am 18. Mai 2018 auch mündlich zu äussern. Weiterlesen

Über alle diese Themen berichten auch der SUISAblog und das SUISAinfo, von denen Sie eines von beiden gerade lesen. Noch mehr und Eingehenderes erfahren Sie zu diesen spannenden Fragen, wenn Sie zur GV nach Bern reisen. Ich freue mich, möglichst viele von Ihnen dort persönlich begrüssen zu können.

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