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Endlich erhält die Schweiz ein erneuertes Urheberrecht!
Erst am 16. September 2019 willigte der Nationalrat ein, die umstrittene Ausnahme von der Vergütungspflicht für Radio- und TV-Empfang im Hotelzimmer wieder aus dem Entwurf zu streichen, und machte damit den Weg frei für die Annahme des revidierten Urheberrechtsgesetzes durch beide eidgenössischen Räte am 27. September 2019.
Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern
Von Vincent Salvadé, Deputy CEO
Am 27. September 2019 haben der National- und Ständerat in den Schlussabstimmungen die Teilrevision des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes gutgeheissen. Damit endete ein Prozess, der 2010 durch ein Postulat von Géraldine Savary angestossen worden war. Der Bundesrat wird nun, sofern kein Referendum zustande kommt, entscheiden, wann das modernisierte Urheberrecht in Kraft tritt.

Endlich! Die Revision des Urheberrechts ist unter Dach und Fach. Die letzten Differenzen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat wurden am 16. September 2019 ausgeräumt, sodass der Entwurf in einer Schlussabstimmung am Ende der parlamentarischen Herbstsession angenommen wurde. Somit endet ein langer Prozess für die Musikurheber und -verleger in zufriedenstellender Weise.

Ein Kompromiss und intensive Debatten

Ein kurzer Rückblick: 2012 setzte Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Arbeitsgruppe AGUR12 ein und beauftragte sie, Vorschläge für die Urheberrechtsrevision zu unterbreiten. Die AGUR12, die alle interessierten Parteien (Urheber, Werknutzerinnen, Konsumenten usw.) vertrat, schlug Ende 2013 mehrere Massnahmen als Kompromisslösung vor. Leider wich der Bundesrat in seinem Vorentwurf aus dem Jahr 2015 davon ab.

Angesichts der zahlreichen Kritiken im Laufe der Vernehmlassung machte der Bundesrat einen Rückzieher und präsentierte dem Parlament Ende 2017 einen Entwurf, der vollständig auf dem AGUR12-Kompromiss basiert. Nach intensiven Debatten beschlossen die eidgenössischen Räte schliesslich, an diesem Kompromiss festzuhalten und einige neue Fragen (z. B. den Schutz der Zeitungsverleger und Journalistinnen) auf später zu vertagen.

SUISA aktiv am Revisionsprozess beteiligt

Die SUISA hat den Gesetzgebungsprozess seit dessen Beginn vor sieben Jahren begleitet. Zunächst, indem sie in der Delegation von Suisseculture aktiv an der Arbeit der AGUR12 teilnahm. Dann informierte sie die Parlamentsmitglieder bei Anhörungen in den Kommissionen, mit Briefen, Stellungnahmen oder Argumentarien.

Und mit welchem Resultat? Insgesamt wurde der Rechtsschutz verstärkt und das Gesetz modernisiert, insbesondere durch neue Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie und Verbesserungen bei der Rechtewahrnehmung. Sicherlich hätte man in gewissen Punkten noch weitergehen können. Aber ein Kompromiss bleibt ein Kompromiss …

Nach der Revision ist vor der Revision

Doch wir müssen wachsam bleiben. Denn die Piratenpartei hat ein Referendum gegen das revidierte Urheberrechtsgesetz lanciert. Weiter wurde zuletzt im Parlament die Frage diskutiert, ob die Hotels, die in ihren Zimmern Fernsehen, Musik oder Filme anbieten, von ihren Verpflichtungen gegenüber den Urhebern entbunden werden sollen. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag schliesslich abgelehnt, aber diese jüngsten Vorgänge zeigen, dass die den Urheberinnen und Urhebern zustehenden Rechte beständiges Ziel von Angriffen bleiben. Wir müssen also darauf achten, dass eine Revision des revidierten Gesetzes zum Nachteil der Urheber und Verleger vermieden wird! Denn sonst müssten wir wieder bei null anfangen …

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