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Einnahmen aus Aufführungsrechten sollen 2019 steigen
Die Neuenburger Reggae-Band Moonraisers im September 2018 auf der Hauptbühne des von der SUISA mitunterstützten Festivals Label Suisse in Lausanne. Bei den Einnahmen aus Aufführungsrechten, wozu unter anderem Konzerte gehören, erwartet die SUISA im Geschäftsjahr 2019 eine Steigerung.
Foto: Anne Bichsel / Label Suisse
Bericht aus dem Vorstand von Dora Zeller
Bei den Sitzungen des Vorstands der SUISA im Dezember liegt der Fokus jeweils auf den Zahlen des Folgejahres. Budget, Stellenplan und Kostenabzüge für das Geschäftsjahr 2019 standen im Mittelpunkt.

Zum zweiten Mal in der SUISA-Geschichte prüfte der Vorstand neben dem Budget der Genossenschaft SUISA, dem Mutterhaus, auch das Konzernbudget. Dieses fasst die Zahlen des Mutterhauses, der 100%-igen Tochtergesellschaft SUISA Digital Licensing (SUISA Digital) und des 50%-Anteils am Joint Venture Mint Digital Services AG zusammen. Die Budgets von SUISA Digital und Mint werden von den jeweiligen Verwaltungsräten der beiden Unternehmen genehmigt; die Zahlen fliessen dann in die Konzernrechnung.

Anstieg der Einnahmen dank Aufführungsrechten

Im Budget der SUISA für 2019 ist ein Anstieg der Einnahmen aus der Verwertung von Urheberrechten in der Schweiz und Liechtenstein vorgesehen, vor allem dank den Einnahmen aus Aufführungsrechten (mehr Veranstaltungen, höhere Eintrittspreise). Der Rückgang bei den Vervielfältigungsrechten wird sich fortsetzen. Bei den Vergütungsansprüchen wird mit einem Zuwachs gerechnet, ebenso bei den Einnahmen aus Online-Nutzungen. Die Auslandeinnahmen sind analog 2018 veranschlagt, die Nebeneinnahmen sind höher budgetiert.

Für das Geschäftsjahr 2019 ist ein Gesamtumsatz von Fr. 166,5 Mio. budgetiert (2018: 152 Mio.). Der Aufwand dürfte sich von Fr. 29,5 Mio. im Vorjahr auf Fr. 32,5 Mio. erhöhen. Zum Mehraufwand tragen der höhere Personalaufwand für das Inkasso des Tarifs GT 3a (Hintergrundunterhaltung) und zusätzliche Stellen in der Informatikabteilung bei.

Kostenabzüge, Statuten, Reglemente

Bei den Kostenabzügen legt der Vorstand jährlich fest, welcher Prozentsatz bei der Verteilung der Einnahmen im Folgejahr abgezogen werden soll. Für 2019 werden im Offline-Bereich die Vorjahresprozentsätze beibehalten. Im Online-Geschäft verändern sich die Kostenabzüge; Grund dafür ist die Auslagerung der Lizenzierungs- und teilweise Verteilungstätigkeiten an die Tochtergesellschaften.

Die SUISA-Mitglieder hatten an der Generalversammlung im Juni 2018 verschiedenen Statutenänderungen zugestimmt. Die Revision der Statuten geschah im Zusammenhang mit der Anpassung an das liechtensteinische Verwertungsgesellschaftengesetz und die Richtlinie der Europäischen Union zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten (CRM-Richtlinie). Als Folge mussten die Kompetenzordnung und das Organisationsreglement angepasst sowie das Reglement für die neu geschaffene Beschwerdekommission ausgearbeitet werden. Der Vorstand hat die gesamten Regelwerke genehmigt.

FONDATION SUISA und Urheberrechtsrevision

Zwischen der SUISA-Vorstandskommission Organisation und Kommunikation und den Verantwortlichen der FONDATION SUISA hat sich ein «Dialogue annuel» eingebürgert, der jeweils zum Ende des Jahres stattfindet. Dieses Mal berichtete Marc Savary, Präsident des Stiftungsrates der FONDATION SUISA, über Anpassungen in den Statuten und Reglementen. Auch gab er einen Überblick zu den Aktivitäten der Musikförderstiftung der SUISA und beantwortete Fragen der Kommissionsmitglieder.

Weiter hat der Vorstand mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat in der Beratung über die Revision des Urheberrechts nicht am Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) festhalten und im Gesetz eine Ausnahme für den TV-Empfang in Gästezimmern vorsehen will. Damit wäre das neue Gesetz schlechter als das bisherige. Der Vorstand hat die Geschäftsleitung beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, dass der Ständerat diesen Entscheid des Nationalrats korrigiert.

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