Die Covid-Pandemie versetzte die Welt in einen Schockzustand. Grosse Teile der Wirtschaft waren – und sind teilweise immer noch – davon betroffen. Darunter zu leiden haben hat insbesondere die Kulturbranche, und mit ihr die Musikschaffenden. «First to close, last to open»: Kulturschaffende und Veranstalter waren die ersten, die von den Schliessungen und Restriktionen betroffen waren, und sie werden zu den Letzten gehören, die ihre Arbeit wieder umfassend aufnehmen können.
Es liegt auf der Hand, dass die für die Kulturbranche schwierige Situation auch auf das Geschäftsjahr der SUISA Einfluss hatte. Schliesslich stammten in den vergangenen Jahren über 35% der Urheberrechtseinnahmen der SUISA aus den Aufführungsrechten, also aus Konzerten und anderen Darbietungen, der Nutzung von Musik in Geschäften und Restaurants oder Musik an Partys. Nachdem seit März 2020 Anlässe fast durchgehend verboten wurden, war also klar, dass die Einnahmen der SUISA – vor allem bei den Aufführungsrechten – im 2020 gegenüber dem Vorjahr zurückgehen würden. In welchem Masse dies der Fall sein würde und ob der Umsatz auch bei anderen Rechten zurückgehen würde, war schwer vorauszusehen.
Der starke Rückgang bei den Aufführungsrechten wurde in anderen Bereichen teilweise wettgemacht
Letztlich ging der Umsatz der SUISA glücklicherweise weniger stark zurück als befürchtet. Die SUISA nahm letztes Jahr in der Schweiz und im Ausland 138,5 Mio. Franken ein, was gegenüber dem Vorjahr (155,2 Mio. Franken) 12% weniger ist. Der grösste Teil des Rückgangs stammt erwartungsgemäss aus den Aufführungsrechten: Betrugen die Einnahmen 2019 in diesem Bereich 51,2 Mio. Franken, waren es 2020 noch 34,4 Mio. Franken, also 34% weniger.
Die SUISA konnte diese Mindereinnahmen in anderen Bereichen wieder wettmachen. Bei den Senderechten stiegen die Einnahmen leicht an von 63,6 Mio. Franken im Vorjahr auf 64,3 Mio. Franken im 2020. Die befürchteten Rückgänge, z.B. wegen tieferen Werbeeinnahmen bei den Fernseh- und Radiosendern aufgrund von abgesagten Grossveranstaltungen, blieben vorerst aus.
Positive Entwicklung im Online-Geschäft dank SUISA Digital Licensing und Mint
Äusserst positiv entwickelten sich die Einnahmen im Online-Bereich: Sie stiegen von 8,9 Mio. Franken im 2019 auf 11,4 Mio. Franken im letzten Jahr. Dies ist insbesondere höheren Einnahmen durch die Tochtergesellschaft SUISA Digital Licensing zu verdanken, die im letzten Jahr zum einen verschiedene ausländische Schwestergesellschaften und Verlage als Kunden gewann und zum anderen bessere Verträge mit Online-Diensteanbietern – Streaming- und Download-Plattformen – ausgehandelt hat.
Diese erfreuliche Entwicklung im Online-Bereich kommt den Urhebern und Verlegern zu Gute, deren Werke immer mehr auf den verschiedenen Plattformen gestreamt werden. Auch Mint, das Joint-Venture mit der US-amerikanischen Gesellschaft SESAC, ist im letzten Jahr weiter gewachsen und erbringt ihre Dienstleistungen verschiedenen Musikverlagen und ausländischen Schwestergesellschaften.
Die SUISA hat auf die Krise reagiert
Das verhältnismässig gute Geschäftsjahr ist auch dem zu verdanken, dass die SUISA seit Beginn der Pandemie rasch auf die Krise reagiert hat; einerseits, um die Kosten zu senken und andererseits, um gerade in dieser schwierigen Zeit möglichst viel Geld an die Urheberinnen, Urheber, Verlegerinnen und Verleger von Musik verteilen zu können.
Nicht dringende Projekte wurden verschoben oder sogar ganz gestrichen und frei gewordene Stellen wurden, wenn möglich, nicht ersetzt. Einige Ausgaben wie Sponsoringbeiträge oder Reisespesen fielen aufgrund der Pandemie ohnehin weg. Auf der anderen Seite setzte die SUISA alles daran, möglichst alle Nutzungen von Musik – auch aus den Vorjahren – abzurechnen und Urheberrechtsvergütungen einzunehmen. Gerade in dieser Situation, in der Musikaufführungen kaum möglich sind, sind die SUISA-Einnahmen für viele Musikschaffende noch wichtiger als zuvor.
Zusatzverteilung aus freiwerdenden Abrechnungsverpflichtungen
Dank freiwerdenden Verpflichtungen, Gelder, für die auch nach fünf Jahren keine ausreichenden Hinweise für die Zuweisungen an die Bezugsberechtigten gefunden werden konnten, ist es der SUISA möglich auch im Jahre 2021 wieder eine Zusatzverteilung von 7% auf alle Abrechnungsbeträge auszuschütten.
Auf die Situation der Kunden Rücksicht nehmen
Möglichst viele Urheberrechtsvergütungen einzunehmen bedeutete aber nicht, dass die SUISA nicht auf die Situation ihrer Kundinnen und Kunden Rücksicht nahm. Im Gegenteil: Gerade bei den Gewerbetreibenden und Gastrobetrieben, die ebenfalls sehr stark von den behördlich verordneten Schliessungen betroffen waren, liess die SUISA bei den Rechnungen Kulanz walten und gewährte beispielsweise verlängerte Zahlungsfristen und ermöglichte Rückzahlungen für diejenigen Zeiträume, in denen die Kunden keine Musiknutzung hatten, die Akonto-Rechnungen aber bereits bezahlt hatten. Schliesslich ist es auch im Sinne der SUISA und ihrer Mitglieder, dass Unternehmen, Veranstalter und andere Musiknutzer überleben und auch weiterhin Musik aufführen. Schliesslich wird es auch wieder eine Zeit nach der Corona-Pandemie geben – und die SUISA setzt alles daran, dass sie auch in Zukunft möglichst viel Geld an die Urheber und Verleger von Musik ausschütten kann.
Das detaillierte Ergebnis 2020 der SUISA finden Sie im Geschäftsbericht 2020, in dem auch dieser Beitrag (auf Seiten 10/11) erschienen ist: www.suisa.ch/geschaeftsbericht